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Die Bündner Regierung hat die Botschaft zum Erlass eines neuen Geoinformationsgesetzes verabschiedet. Damit sollen in Graubünden breite Kreise Geodaten auch künftig einfach und kostengünstig nutzen können. Gleichzeitig werden die rechtlichen Grundlagen an die neuen Vorgaben des Bundes angepasst. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Junisession 2011 beraten.

Das Erheben und Verbreiten von Geoinformationen auf elektronischem Weg haben in der Vergangenheit stark zugenommen. Geodaten sind wesentliche Grundlagen für das planerische Handeln und werden in Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und im privaten Umfeld verwendet. Der Kanton Graubünden hat bereits früh die Bedeutung von Geodaten erkannt und rechtzeitig für den koordinierten Aufbau eines Geoinformationssystems (GIS) in der Verwaltung gesorgt. So konnte die kantonale GIS-Zentrale bereits im Jahr 1992 den Betrieb aufnehmen.
 
Heute sind die Geodaten für jedermann bei der Geodatendrehscheibe Graubünden im Internet unter www.geogr.ch einsehbar und können online bezogen werden. Seit der Inbetriebnahme im März 2008 wurden die Dienstleistungen und das Datenangebot ständig ausgebaut. Hauptsächlich gefragt sind die Daten aus den Bereichen der amtlichen Vermessung, Nutzungsplanung, Richtplanung, Natur und Umwelt sowie Wald und Wild.

Neue Vorgaben des Bundes
Der Bund hat mit dem am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Bundesgesetz über Geoinformation die rechtlichen Grundlagen für seine Geodaten umfassend überarbeitet und in einen einheitlichen Rahmen gesetzt. Das neue Geoinformationsrecht regelt einerseits das Erheben der Geodaten des Bundes und andererseits auch den Bezug dieser Daten, welche durch Darstellungs- und Downloaddienste öffentlich zugänglich zu machen sind.
 
An diese neuen Vorgaben des Bundes sind nun auch die kantonalen Bestimmungen anzupassen und ein entsprechender rechtlicher Rahmen für kantonale Geodaten zu erlassen. Das neue Kantonale Geoinformationsgesetz bezweckt, die Geodaten den Behörden sowie der Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft für eine breite Nutzung einfach und zu angemessenen Kosten zur Verfügung zu stellen.
 
Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es einer kantonalen Geodatendrehscheibe, welche die Geodaten zur Verfügung stellt. Diese Geodatendrehscheibe wird im Gesetz als zentrale Abgabestelle im Kanton bezeichnet, wobei der Kanton den Betrieb der Geodatendrehscheibe ganz oder teilweise Dritten übertragen kann. Daneben können die Gemeinden weiterhin eigene Geodatendrehscheiben betreiben.

Geobasisdaten sollen kostenlos einsehbar sein
Das Gesetz sieht zudem vor, dass die öffentlich zugänglichen Geobasisdaten kostenlos eingesehen werden können. So sollen auch Pläne bis zum Format A3 gebührenfrei ausgedruckt werden können. Damit tragen die Behörden dem Bedürfnis der Bevölkerung Rechnung, einfach, schnell und kostenlos zu Informationen zu gelangen. Für den Bezug von weiteren Geodaten wird hingegen eine Gebühr erhoben, welche zur Finanzierung des Betriebes der Geodatendrehscheibe verwendet wird.

Weitere Neuerungen
Ebenfalls in das neue Geoinformationsgesetz aufgenommen werden die Regelungen zur amtlichen Vermessung. Zudem beabsichtigt der Kanton neu eine gesetzliche Grundlage für den Aufbau eines Leitungskatasters beziehungsweise eines Übersichtsplans über die Werkleitungen zu schaffen. Schliesslich hat er gemäss Vorgaben des Bundes noch zugleich die Grundlagen für den Aufbau eines Katasters über die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) aufgenommen.


Auskunftsperson:
Regierungsrat Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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