Der Kanton Graubünden muss den Umgang mit nicht bezahlten Krankenkassenprämien sowie die Ausrichtung der Prämienverbilligung an die neuen Vorgaben des Bundes anpassen. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und Prämienverbilligung verabschiedet. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Junisession 2011 behandeln.
Weil immer mehr Versicherte ihre Prämien nicht bezahlen, haben die eidgenössischen Räte im März 2010 eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung beschlossen, welche den Umgang mit unbezahlten Prämien neu regelt. Gleichzeitig ist auch die Ausrichtung der Prämienverbilligung geändert worden. So schreibt der Bund den Kantonen vor, die Prämienverbilligungen zwingend an die Krankenkassen auszubezahlen und nicht mehr an die Versicherten. Dies soll garantieren, dass die ausgerichteten Beiträge tatsächlich für die Prämienverbilligung der anspruchsberechtigten Personen eingesetzt werden. Die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung soll auf den 1. Januar 2012 in Kraft treten.
Wenig Spielraum bei kantonalen Anpassungen an Bundesvorgaben
Aufgrund dieser neuen Vorgaben des Bundes muss der Kanton sein Gesetz über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung anpassen. Der Spielraum des Kantons ist hierbei gering, wie die Regierung in ihrer Botschaft an den Grossen Rat festhält. Die Teilrevision des kantonalen Gesetzes sieht vor, dass beim Umgang mit unbezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen in Graubünden künftig die Sozialversicherungsanstalt als zuständige kantonale Behörde bezeichnet wird. Die bislang bestehende Verpflichtung der Gemeinden, die ausstehenden Prämien und Kostenanteile zu übernehmen, wird fallen gelassen. Stattdessen übernimmt der Kanton den vom Bundesrecht vorgegebenen Anteil der Forderungen, die zur Ausstellung eines Verlustscheins oder eines gleichwertigen Titels geführt haben. Dies wird den Kanton jährlich schätzungsweise 2 bis 3 Millionen Franken mehr kosten, wobei die Gemeinden entsprechend entlastet werden
Das Bundesrecht ermächtigt die Kantone mit der neuen Regelung Versicherte, die ihrer Prämienpflicht trotz einer Betreibung nicht nachkommen, auf einer Liste zu erfassen und diese den Leistungserbringern zugänglich zu machen. Auf die Meldung des Kantons haben die Versicherer die Kostenübernahme von Leistungen mit Ausnahme von Notfallbehandlungen aufzuschieben. Mit dieser Liste lässt sich verhindern, dass diese Versicherten medizinische Behandlungen auf Kosten der öffentlichen Hand beanspruchen. Die Regierung beantragt in ihrer Botschaft dem Grossen Rat, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen.
Mehr Kosten und höherer Aufwand
Schliesslich gibt das Bundesrecht neu vor, dass die Prämienverbilligungen künftig zwingend an die Versicherer statt an die Versicherten auszuzahlen sind. Dies hat zwar keinen direkten Einfluss auf den Anspruch der Versicherten. Da der neue Auszahlungsmodus voraussichtlich auf Grund der Bundesvorgaben mittels eines weitgehend automatischen Datenaustauschs zu erfolgen hat und bisher rund 5 bis 15 Prozent der berechtigten Versicherten ihren Anspruch auf Prämienverbilligung nicht geltend gemacht haben, muss der Kanton mit einer zusätzlichen Erhöhung der zu leistenden Beiträge rechnen. Dadurch ist von Mehrkosten in der Grössenordnung von 5 Millionen Franken pro Jahr auszugehen.
Die neue Auszahlungsart der Prämienverbilligungen ist zudem mit einem erheblich höheren Administrativaufwand verbunden als das bisherige System. Deshalb werden auch die vom Kanton zu übernehmenden Durchführungskosten wesentlich steigen. Insgesamt ist mit jährlichen Mehraufwendungen des Kantons in der Höhe von 7 bis 9 Millionen Franken zu rechnen.
Den Wechsel des Auszahlungsmodus der Prämienverbilligung von den Versicherten an die Versicherer haben die Kantone innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Änderung des Bundesrechts vorzunehmen. Die Regierung beabsichtigt, diesen Wechsel vorzunehmen, sobald die technische Umsetzung der Auszahlung an die Versicherer möglich ist.
Auskunftsperson:
Gion-Claudio Candinas, Departementssekretär, Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 12
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden