Kommission für Wirtschaft und Abgaben wünscht Überarbeitung der Botschaft zum Gesetz über Tourismusabgaben
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Die grossrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat mit der Vorberatung des Gesetzes über Tourismusabgaben (TAG) begonnen. Sie tritt unter gleichzeitiger Rückweisung der Vorlage an die Regierung zur Überarbeitung auf das Geschäft ein.
Heute werden im Kanton Graubünden die Gästewerbung, Veranstaltungen, touristische Einrichtungen und die Gästeinformation vor Ort durch Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben finanziert. Die Bündner Regierung schlägt mit der Botschaft über Tourismusabgaben vor, von diesem System abzukehren und eine flächendeckende und marktgerechte Tourismusfinanzierung durch alle Nutzniesser einzuführen. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat nun unter dem Vorsitz von Grossrat Heinz Dudli und im Beisein von Regierungsrat Hansjörg Trachsel mit der Vorberatung der regierungsrätlichen Botschaft begonnen, deren Behandlung für die Augustsession vorgesehen war. Die Kommission ist nach zwei intensiven Sitzungen auf die Vorlage eingetreten, aber nur in dem Sinne, dass sie die Vorlage zur Überarbeitung an die Regierung zurückgewiesen hat.
Die Kommission hat aufgrund der Reaktionen aus verschiedenen Tourismusregionen festgestellt, dass die Steuerbelastung im Bereich der Fünf- und Viersternehotels mit dem neuen Abgabesystem teils markant höher ausfällt als nach dem heute geltenden System. Verschiedene Hoteliervereine aus namhaften Tourismusregionen lehnen das TAG deshalb ab. Aus diesem Grund erwartet die Kommission, dass die Regierung die entsprechenden Vorbehalte prüft und die Berechnungsparameter anpasst.
Ferner soll überprüft werden, ob die Gemeinden ermächtigt werden können, die Mittel für die Tourismusorganisationen aus allgemeinen Steuermitteln zu bezahlen oder dann eine Tourismusabgabe gestützt auf das TAG zu erlassen. Die Kommission erwartet dadurch eine einfachere Gesetzgebung.
Des Weiteren wünscht die Kommission eine präzisere Umschreibung der Abgabesubjekte und, wo der Staat mit eigenen Dienstleistungen im Wettbewerb mit privaten Anbietern steht, ist zu prüfen, ob sich dies mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung verträgt.
Ganz generell sind die gesetzlichen Regeln auf ihre Einfachheit in der Anwendung zu überprüfen, um einen einfachen Vollzug zu ermöglichen. Unklarheiten betreffend Abgabesubjekt und Abgabeobjekt sind – wenn möglich – bereits im Gesetz auszuräumen.
Mit diesem Eintretensentscheid hat sich die Vorberatungskommission des Grossen Rats dazu bekannt, dass für den Kanton Graubünden ein Systemwechsel bei der Tourismusfinanzierung nötig ist. Die Regierung hat nun die Gelegenheit, den bereits eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen und die Vorlage entsprechend der Rückmeldung aus der Vorberatungskommission zu überprüfen und anzupassen. Ziel bleibt es, den Tourismus in Graubünden zu stärken und mehr Gäste in den Kanton zu bringen, denn in einem sind sich alle einig: Der Tourismus ist gerade für die dezentrale Besiedlung unseres Kantons wichtig.
Wann der Grosse Rat das Gesetz über Tourismusabgaben beraten wird, ist zurzeit offen. Vor einer Behandlung im Parlament wird sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben nochmals im Detail mit der Vorlage befassen.
Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Heinz Dudli, Tel. 079 248 46 47
Gremium: Kommission für Wirtschaft und Abgaben
Quelle: dt Kommission für Wirtschaft und Abgaben
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