Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Der Kanton Graubünden will seine Vorschriften für die amtlichen Publikationen neu regeln und in einem einzigen Gesetz zusammenfassen. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft zum Erlass eines neuen Publikationsgesetzes verabschiedet. Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Oktobersession beraten.

Der Kanton Graubünden kennt heute nur eher rudimentäre Vorschriften für seine amtlichen Publikationen wie die Gesetzessammlungen oder das Amtsblatt. Dies hat in der Vergangenheit auch schon zu Problemen geführt. Es drängt sich deshalb auf, die verschiedenen bestehenden Verordnungen stufengerecht in einem neuen Gesetz zusammenzufassen.

Das von der Regierung vorgeschlagene neue Gesetz über die Gesetzessammlungen und das Amtsblatt (Publikationsgesetz) soll einige wenige, wichtige Vorschriften beinhalten. Sie beschränken sich auf die Publikationsorgane und deren Inhalt, die Publikationsarten für ordentliche und ausserordentliche Publikationen, die Publikationssprache, die Rechtswirkungen der Publikationen sowie die Erscheinungsformen der Publikationen. Zu den offiziellen Publikationsorganen des Kantons zählen das Bündner Rechtsbuch (Systematische Gesetzessammlung) die Amtliche Gesetzessammlung (Chronologische Gesetzessammlung) sowie das Kantonsamtsblatt.

Gleichzeitig bildet das neue Gesetz die Grundlage, um künftig auf die Herausgabe des Bündner Rechtsbuches in gedruckter Form verzichten zu können. Es soll ab dem Jahr 2012 nur noch in elektronischer Form erscheinen. Dieser Schritt drängt sich auf, weil die Abonnentenzahlen für die gedruckte Fassung stark rückläufig sind. Da diese lediglich halbjährlich aktualisiert wird, greifen heute interessierte Personen mehrheitlich auf das Rechtsbuch im Internet zurück. Unter www.gr-lex.gr.ch ist es "tagesaktuell" elektronisch abruf- und im PDF-Format ausdruckbar. Diese allgemeine Tendenz führt auch in anderen Kantonen dazu, dass die Frage nach einer ausschliesslich elektronischen Publikation vermehrt diskutiert wird.

Nicht im Vordergrund stehen, aber auch zu berücksichtigen sind die Kosteneinsparungen, welche bei einem Verzicht auf die Produktion der gedruckten Fassung des Bündner Rechtsbuches erzielt werden können. Für das Nachführen belaufen sich die Kosten auf rund 80'000 Franken pro Jahr. Ebenso würde der Kanton weitere Kosten von rund 100'000 Franken einsparen, weil er auf den in nächster Zeit fällig werdenden integralen Nachdruck verzichten könnte.


Auskunftsperson:
Regierungspräsident Dr. Martin Schmid, Vorsteher Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel