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Im Kanton Graubünden soll die Spitalplanung nach den Grundsätzen der Qualität und Wirtschaftlichkeit neu auf Gesetzesstufe festgelegt werden. Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Krankenpflegegesetzes eröffnet. Ferner hat sie an ihrer letzten Sitzung verschiedene Geschäfte aus Gemeinden und Regionen behandelt.

Neue Grundlage für eine leistungsorientierte Spitalplanung
Mit einer Teilrevision des Krankenpflegegesetzes sollen im Kanton Graubünden die massgebenden Kriterien für die Erarbeitung der Spitalplanung gemäss dem revidierten Bundesgesetz über die Krankenversicherung und die von den Spitälern zu erfüllenden Anforderungen für die Aufnahme auf die Spitalliste auf Gesetzesstufe verankert werden. Besonderes Gewicht erhalten nach den Vorgaben des Bundes die Kriterien Qualität und Wirtschaftlichkeit. Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung zur Gesetzesrevision gestartet.

Die aktuelle Spitalplanung des Kantons Graubünden stammt aus dem Jahr 2002 und wurde damals von der Regierung verabschiedet. Die darauf abgestützte und ebenfalls von der Regierung erlassene Spitalliste des Kantons wurde seither verschiedentlich angepasst. Die Liste beinhaltet die Leistungsaufträge für die Spitäler und Kliniken mitsamt den ihnen zugewiesenen Bettenzahlen für Patientinnen und Patienten. Diese kapazitätsbezogene Spitalplanung und Spitalliste ist aufgrund neuen Bundesrechts bis spätestens am 1. Januar 2015 zu ersetzen. Das revidierte Bundesgesetz über die Krankenversicherung verlangt, dass die kantonalen Spitalplanungen leistungsorientiert zu erfolgen haben und auf Betriebsvergleiche zu Qualität und Wirtschaftlichkeit abgestützt sein müssen.

Die Kriterien für die Erarbeitung der neuen Spitalplanung beziehungsweise die Überarbeitung der geltenden Spitalplanung und die Anforderungen an die Spitäler und Kliniken für die Aufnahme auf die Spitalliste sollen neu auf Gesetzesstufe festgelegt werden. Das Ziel ist weiterhin eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung der Bevölkerung. Die Spitalliste soll ferner für einen geregelten Wettbewerb mit gleich langen Spiessen der Leistungserbringer sorgen. Zur Förderung des Wettbewerbs wird im Vernehmlassungsentwurf festgehalten, dass die Regierung auch über den Bedarf hinausgehende Leistungsaufträge erteilen kann. Die Regierung sieht vor, von dieser Möglichkeit vor allem bei kleineren Spitälern im Kanton auf deren Wunsch hin Gebrauch zu machen, sofern diese den Nachweis erbringen, dass sie die aus qualitativer Sicht zu verlangenden infrastrukturellen und personellen Voraussetzungen für die von ihnen gewünschten Angebote erfüllen (Link zu den Vernehmlassungsunterlagen).

Grössere Selbständigkeit von MeteoSchweiz befürwortet
Die Bündner Regierung begrüsst die Absicht des Bundes, dem Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz mit der Überführung in die Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mehr Eigenständigkeit zu geben. Sie befürwortet die damit verbundene Revision des Meteorologiegesetzes. Gleichzeitig weist die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort darauf hin, dass insbesondere das kantonale Amt für Wald und Naturgefahren auch in Zukunft auf die Dienstleistungen von MeteoSchweiz angewiesen ist.


Aus Gemeinden und Regionen
  • Vaz/Obervaz: Für die Erneuerung des Güterstrassennetzes im Rahmen der Gesamtmelioration der Gemeinde Vaz/Obervaz wird unter Vorbehalt eines Bundesbeitrages ein Kantonsbeitrag von höchstens 1'324'341 Franken gewährt. Die Gemeinde Vaz/Obervaz wird verpflichtet, an den Kantonsbeitrag 20 Prozent zu leisten. 
  • Fanas: An die Vorbereitungsetappe der Gesamtmelioration der Gemeinde Fanas wird ein Beitrag von maximal 75'670 Franken zugesichert. 
  • Sumvitg: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Sumvitg vom 14. Juni 2011 wird genehmigt. 
  • Scuol: Die von der Gemeinde Scuol am 12. Dezember 2010 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes wird genehmigt. 
  • Breil/Brigels: Der Arealplan mit Landumlegung 1:1'000 "Davos Tuor/Carlogns" der Gemeinde Breil/Brigels vom 25. Juli 2011 wird genehmigt. 
  • Bergün/Bravuogn: Die von der Gemeinde Bergün/Bravuogn am 23. März 2011 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. 
  • Bergün/Bravuogn: Das Projekt "Lawinenschutz Cuolm da Latsch" der Gemeinde Bergün/Bravuogn wird genehmigt. An die Kosten von 560'000 Franken wird ein Beitrag von höchstens 448'000 Franken zugesichert. 
  • Vrin: Das im Auftrag des Tiefbauamtes Graubünden eingereichte Projekt "Schneerutschverbauung Plaunca Biet" auf dem Gebiet der Gemeinde Vrin wird genehmigt. Die Baukosten betragen 65'000 Franken. 
  • Küblis: Das Auflageprojekt für die Korrektion und Verbreiterung der Tälfscherstrasse, Abschnitt Druckleitung Pläviggin bis Tälfsch (Kilometer 0.520 bis 1.065) auf Gebiet der Gemeinde Küblis wird genehmigt. 
  • Maladers: Das Schutzzonenreglement und der Schutzzonenplan im Massstab 1:5'000 für die Quellen der kommunalen Wasserversorgung der Gemeinde Maladers vom 11. April 2011 werden genehmigt. 
  • Rueun: Das Schutzzonenreglement und der Schutzzonenplan im Massstab 1:2'000 für die Quellen der Gemeinde Rueun, von den Gemeindevorständen Rueun und Siat am 27. Juli 2009 beziehungsweise am 26. April 2011 erlassen, werden genehmigt.


Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • Verein Weltcup Lenzerheide: Dem Verein Weltcup Lenzerheide werden an das FIS Ski Weltcup Finale Lenzerheide 2013 und 2014 Beiträge von je 150'000 Franken zugesichert. Vorbehalten bleibt die jeweilige Krediterteilung durch den Grossen Rat.
  • Graubündner Kantonaler Musikverband: Für die Durchführung der beiden Ausbildungswochen des Jugend Blasorchesters Graubünden und der Jugend Brass Band Graubünden wird dem Graubündner Kantonalen Musikverband eine jährliche Defizitgarantie von höchstens 50‘000 Franken zugesichert.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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