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Die Einführung einer Schwarzen Liste der Prämienschuldner sowie die Neuregelung der Auszahlung von Prämienverbilligungen benötigen zur Umsetzung mehr Zeit. Die Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung wird daher in Schritten in Kraft gesetzt.

An der Liste der Prämienschuldner wird gearbeitet
Die vom Grossen Rat am 15. Juni 2011 verabschiedete Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung wird nur zu Teilen auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Gesetzesbestimmungen zu säumigen Prämienzahlern (Artikel 2a und 11a) sowie zur Neuregelung der Ausrichtung der Prämienverbilligung (Aufhebung von bisherigem Artikel 11) können erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden.

Nach neuem Recht führt die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (SVA) eine Liste der versicherten Personen, die ihrer Pflicht zur Zahlung der Krankenkassenprämien trotz Betreibung nicht nachkommen (Artikel 11a). Melden die Versicherer der SVA Schuldnerinnen und Schuldner, die betrieben werden (Artikel 2a), sind diese auf die Liste zu setzen. Dies mit der Konsequenz, dass die medizinische Behandlung für diese Personen stark eingeschränkt ist. Die Konzeption der Liste ist recht komplex. So müssen die Aktualität der Daten und der Patientenschutz gewährleistet sein. Vorgesehen ist, den gesicherten Zugang zur Liste elektronisch über die Homepage der SVA zu bewerkstelligen. Die technische Umsetzung einer solchen Lösung ist aber auf den 1. Januar 2012 nicht realisierbar. Da künftig voraussichtlich mehrere Kantone eine Schwarze Liste der säumigen Prämienzahler führen werden, wird unter anderem auch an einer gemeinsamen Lösung gearbeitet. Diese wird frühestens für 2013 vorliegen.

Die Auszahlung der Prämienverbilligung neu an die Versicherer anstelle der Versicherten (Aufhebung Artikel 11) kann ebenfalls aus technischen Gründen erst mit einer zeitlichen Verzögerung in Kraft gesetzt werden. Dies hat die Regierung bereits in der Botschaft an den Grossen Rat festgehalten. Auf Grund des Bundesrechts hat die Inkraftsetzung jedoch spätestens zwei Jahre nach den anderen Teilen der Gesetzesrevision zu erfolgen.

Von der Regierung beschlossen ist hingegen eine durch die Gesetzesrevision bedingte formelle Totalrevision der entsprechenden Verordnung.

Einheitliches Verjährungsrecht im Grundsatz befürwortet
Die Bündner Regierung begrüsst die vom Bund mit einer Teilrevision des Obligationenrechts angestrebte Vereinheitlichung des Verjährungsrechts wie auch die Verlängerung der Verjährungsfristen. In ihrer Vernehmlassungsantwort macht sie aber darauf aufmerksam, dass sich eine einheitliche absolute Verjährungsfrist für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden nicht rechtfertigen würde, zumal die Rechtsgüter beziehungsweise Eingriffe in dieselben verschieden wiegen.


Aus Gemeinden und Regionen
  • Falera: Die von der Gemeinde Falera am 3. Juni 2011 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird genehmigt. Gegenstand der Revision ist einerseits eine projektbezogene Nutzungsplanung für ein neues Hotel im Gebiet "Fandrels" unterhalb der "Muotta". Andererseits hat die Gemeinde ein neues Zweitwohnungsgesetz erlassen, wodurch sie dem richtplanerischen Auftrag des Kantons zur Ergreifung von Massnahmen zur Lenkung des Zweitwohnungsbaus nachkommt. Demnach sollen bis Mitte 2013 Bündner Tourismusgemeinden über massgeschneiderte Lösungen verfügen, um die Zweitwohnungsentwicklung gezielt zu lenken.

 

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • Bündner Verband für Sport: 46 dem Bündner Verband für Sport angeschlossenen Sportverbänden und Organisationen werden aus dem Sport-Fonds 2011 Pauschalbeiträge in der Gesamthöhe von 1'000'000 Franken zugesprochen.

Strassenprojekte
Die Regierung hat 2'200'000 Franken für Bauarbeiten auf folgendem Strassenabschnitt bewilligt:
- Nationalstrasse A28: Ausführungsprojekt für die Betriebs- und Sicherheitsausrüstung der Umfahrung Küblis


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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