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Schülerinnen und Schüler sollen bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit in Rumantsch Grischun unterrichtet werden können. In ihrem Interesse spricht sich die Bündner Regierung grundsätzlich gegen einen Wechsel der Schulsprache nach Beginn der ersten Primarklasse aus.

Schülerinnen und Schüler, die heute Rumantsch Grischun als Schulsprache haben, sind bis zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit in dieser Sprachvariante zu unterrichten. Nach Auffassung der Regierung hat ein Wechsel der Schulsprache vom Rumantsch Grischun zum Idiom oder umgekehrt grundsätzlich auf Beginn der 1. Primarklasse zu erfolgen. Ausnahmsweise kann ein entsprechender Wechsel in der Schulsprache auch für Schülerinnen und Schüler, die derzeit die 1. Primarklasse besuchen, bis spätestens zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 vorgenommen werden, sofern dies von der Schulträgerschaft beschlossen wird. Mit dieser Feststellung schafft die Regierung Klarheit bei jenen Rumantsch-Grischun-Pioniergemeinden, in denen aufgrund von Initiativen oder Petitionen eine Rückkehr zum Idiom zur Diskussion steht oder beschlossen wurde.

Dem Grundsatz einer Schulsprache für die gesamte Dauer der Volksschule ist die Regierung aus mehreren Gründen gefolgt. Sowohl pädagogische als auch rechtliche Aspekte sprechen gegen eine Abkehr von der geltenden Schulsprache vor Beendigung der obligatorischen Schulzeit. So haben die betroffenen Kinder ein berechtigtes Interesse während der gesamten Volksschulzeit in einer Sprachvariante beziehungsweise Schriftsprache unterrichtet zu werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Chancengleichheit sowie in Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebotes sind sie in ihrem Vertrauen auf eine Fortführung des in einer Schulsprache begonnenen Unterrichts bis zur Beendigung der obligatorischen Schulzeit zu schützen. Mit anderen Worten haben Schülerinnen und Schüler, welche ab der 1. Primarklasse in Rumantsch Grischun alphabetisiert wurden, Anspruch auf eine Fortführung des Unterrichts in dieser Sprachvariante. Dies auch im Hinblick auf die Aufnahmeprüfungen in die Mittelschule mit Sprachprüfungen in Rumantsch Grischun oder im entsprechenden Idiom.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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