Am 11. März 2012 gelangen neben eidgenössischen Vorlagen auch zwei kantonale Sachvorlagen zur Abstimmung. Dies hat die Regierung beschlossen. Im Weiteren hat sie die Umweltschutzverordnung angepasst und ein Agglomerationsprogramm Davos verabschiedet.
Zwei kantonale Vorlagen am 11. März 2012
Am Sonntag, 11. März 2012, gelangen als kantonale Sachvorlagen die Teilrevision der Kantonsverfassung (Umsetzung neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht) sowie der Verpflichtungskredit von 69 Millionen Franken für den Bau eines kantonalen Verwaltungszentrums zur Abstimmung.
Auf eidgenössischer Ebene werden am 11. März 2012 folgende Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet: die Volksinitiative "Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!", die Volksinitiative "Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)", die Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle", der Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke (Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls") sowie das Bundesgesetz über die Buchpreisbindung.
Bezirksgerichtswahlen am 17. Juni 2012
Die Wahl der Bezirksgerichte für die Amtsperiode vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2016 findet auf Beschluss der Regierung am 17. Juni 2012 statt. Allfällige zweite Wahlgänge sind am 8. Juli 2012 möglich. Für die Durchführung der Wahlen sind die Bezirksgerichte im Zusammenwirken mit den Gemeinden verantwortlich.
Negative Teuerung wird nicht ausgeglichen
Die Grundlöhne der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung und der Lehrpersonen der Volksschulen bleiben 2012 unverändert. Die Bündner Regierung hat beschlossen, die negative Teuerung (minus 0,6 Punkte) auf den 1. Januar 2012 nicht auszugleichen. Richtungsweisend für den Entscheid eines Teuerungsausgleichs ist jeweils der Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise per Ende November (2011: 103,6 Punkte, 2010: 104,2 Punkte).
Keine Beiträge an Abfalltransporte über die Kantonsgrenze hinaus
Abfallbewirtschaftungsverbände erhalten kantonale Beiträge nur noch an Ferntransporte von Siedlungsabfällen innerhalb des Kantons. Dies hat die Regierung mit einer Teilrevision der kantonalen Umweltschutzverordnung beschlossen. Ihrer Ansicht nach lässt sich heute nicht mehr rechtfertigen, dass Beiträge an Ferntransporte über die Kantonsgrenze hinaus geleistet werden, obwohl die Entsorgung der Abfälle innerhalb des Kantons ohne Weiteres möglich ist und laut kantonalem Umweltschutzgesetz brennbare Siedlungsabfälle aus dem ganzen Kanton grundsätzlich der KVA Trimmis zur Verbrennung zu übergeben sind – wobei das Gesetz Ausnahmen vorsieht. Die neue Verordnung ist eine Übergangslösung: Eine Aufhebung oder Zweckänderung des Transportkostenausgleichs soll auf Gesetzesstufe bei einer Neuauflage des Neuen Finanzausgleichs zwischen Kanton und Gemeinden erfolgen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Davos: Die Bündner Regierung hat ein Agglomerationsprogramm Davos beschlossen und zu Handen des Bundes verabschiedet. Im Rahmen von Agglomerationsprogrammen beteiligt sich der Bund an der Finanzierung von Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen. Das Programm koordiniert die Siedlungsentwicklung und den Verkehr unter Einbezug der Umwelt. Die wichtigsten Elemente des Agglomerationsprogramms sind im kantonalen Richtplan abgebildet. Die Hauptverantwortung für die Umsetzung des Agglomerationsprogramms liegt bei der Gemeinde Davos. Die Kosten betragen gesamthaft rund 90 Mio. Franken. Der Kanton beteiligt sich mit einem Beitrag zwischen 16.82 und 23.368 Mio. Franken.
- Flims: Der Gemeinde Flims wird für den Ausbau und die Erneuerung der Abwasserreinigungsanlage ein Beitrag von höchstens 789'895 Franken zugesichert.
- Masein: Die von der Gemeinde Masein am 21. November 2011 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Moesa: Die Teilrevision der Statuten des Schulverbandes "Corporazione di comuni moesani per la scuola secondaria di valle e la scuola di avviamento pratico" wird genehmigt.
- Thusis: Am 5. September 2011 beschloss der Gemeinderat von Thusis, die Gemeindepolizeiaufgaben per 1. Januar 2013 der Kantonspolizei Graubünden zu übertragen. Die Regierung hat einen entsprechenden Vertrag zwischen dem Kanton Graubünden und der Gemeinde genehmigt.
- Haldenstein: Die von der Gemeinde Haldenstein am 29. April 2011 beschlossene Totalrevision der Ortsplanung wird genehmigt.
- Scuol: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Scuol vom 12. Dezember 2010 wird genehmigt.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden