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Bündner Spitäler und Krankenversicherer können die seit dem 1. Januar 2012 gültige neue Spitalfinanzierung umsetzen. Die Regierung hat die dazu notwendigen Fallpauschalen superprovisorisch festgesetzt, soweit zwischen den Spitälern und den Krankenversicherern keine Einigung über deren Höhe erzielt wurde. Für einige zustande gekommene Tarifverträge läuft das Genehmigungsverfahren.

Seit dem 1. Januar 2012 gilt gestützt auf das Krankenversicherungsgesetz (KVG) eine schweizweit einheitlich geregelte Spitalfinanzierung. Beim neuen Fallpauschalen-System SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) wird jeder Spitalaufenthalt anhand von bestimmten Kriterien einer Fallgruppe zugeordnet und pauschal vergütet. Die von den Spitälern und Krankenversicherern vereinbarten Pauschalen müssen leistungsbezogen sein und auf gesamtschweizerisch einheitlichen Strukturen beruhen. Die Spitaltarife haben sich an der Entschädigung jener Spitäler zu orientieren, welche die versicherte Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen.

Da sich die von tarifsuisse vertretenen Krankenversicherer bis zum 1. Januar 2012 nicht mit den Bündner Akutspitälern einigen konnten, hat die Regierung die Fallpauschalen für die Abgeltung der stationären Leistungen superprovisorisch festgelegt. Mit dieser Übergangslösung wird den Akutspitälern die Rechnungsstellung für stationäre Behandlungen ermöglicht und die Liquidität der Spitäler sichergestellt. Die superprovisorisch festgelegten Fallpauschalen gelten bis zur Festlegung provisorischer Fallpauschalen durch die Regierung für die Dauer des Festsetzungsverfahrens. Zu den provisorischen Fallpauschalen können die Tarifpartner bis Ende Monat Stellung nehmen.

Tarifverträge mit drei Versicherern eingereicht
Bei der Regierung zur Genehmigung eingereicht wurden Tarifverträge zwischen dem Bündner Spital- und Heimverband (BSH) und den Krankenversicherern Helsana, Sanitas und KPT. Diesen Tarifverträgen traten die folgenden Spitäler bei: Kantonsspital Graubünden, Spital Davos, Spital Oberengadin, Samedan, Regionalspital Surselva, Ilanz, Regionalspital Prättigau/Schiers, Ospedale San Sisto, Poschiavo, Ospedale Bregaglia, Promontogno, Ospidal Val Müstair, Kreisspital Surses, Savognin, und die Hochgebirgsklinik Davos. Während des Genehmigungsverfahrens der Tarifverträge erfolgt die Vergütung der Spitalleistungen auf der Basis der vereinbarten Fallpauschalen. Den zwischen dem BSH und den Krankenversicherern Helsana, Sanitas und KPT abgeschlossenen Tarifverträgen nicht beigetreten sind die Spitäler Thusis und Scuol sowie die Klinik Gut mit Standorten in St. Moritz und Chur.


Auskunftsperson:
Regierungspräsidentin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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