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Die Regierung hat die Vernehmlassung zur Finanzhaushaltsverordnung für die Gemeinden eröffnet. Die Verordnung konkretisiert das Finanzhaushaltsgesetz und bildet die Basis für die Umsetzung des Harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2) bei den Gemeinden. Das Ziel ist eine höhere Transparenz der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aller öffentlichen Gemeinwesen.

Der Grosse Rat verabschiedete in der Oktobersession 2011 das Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons Graubünden (Finanzhaushaltsgesetz). Dieses lehnt sich stark an das HRM2-Mustergesetz der Finanzdirektorenkonferenz der Kantone an. Das Finanzhaushaltsgesetz gilt auch für die politischen Gemeinden, soweit nicht abweichende kantonale Bestimmungen gelten oder das Gesetz ausdrücklich kantonale Tatbestände regelt. Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen ist, soll das Finanzhaushaltsgesetz im Dezember 2012 in Kraft treten.

Das Finanzhaushaltsgesetz wird durch eine gemeindespezifische Finanzhaushaltsverordnung konkretisiert. Die Regierung hat den Verordnungsentwurf für die Vernehmlassung bis Mitte April 2012 freigegeben. Das Amt für Gemeinden führt zur Thematik regionale Informationsveranstaltungen für die Gemeinden durch. Diese finden im März 2012 statt.

In Zukunft vergleichbarere Rechnungen
Die Einführung von HRM2 erhöht die Vergleichbarkeit der Rechnungen aller öffentlichen Gemeinwesen. Die Methoden der Rechnungslegung werden zudem an jene der Privatwirtschaft angeglichen. In verschiedenen Bereichen bringt HRM2 neue Elemente. Unter anderem wird der Anhang zur Jahresrechnung um einen Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel sowie einen Eigenkapitalnachweis erweitert. Im Weiteren wird das Führen einer Geldflussrechnung sowie einer Anlagenbuchhaltung zur Pflicht. Neuerungen ergeben sich auch mit einem dreistufigen Erfolgsausweis, einem neuen harmonisierten Kontenplan, bei der Bewertung des Finanz- und Verwaltungsvermögens sowie bei den Abschreibungen. Die Gemeinden können – im Gegensatz zum Kanton – gute Rechnungsergebnisse weiterhin für ausserordentliche Abschreibungen nutzen.

Die kantonale Verwaltung wird HRM2 per 1. Januar 2013 einführen. Ab dem Rechnungsjahr 2013 werden mit einigen Modellgemeinden erste Erfahrungen gesammelt, bevor HRM2 flächendeckend einzuführen ist. Die Gemeinden haben dazu bis 2018 Zeit. Für die Regional- und Gemeindeverbände sowie für die Bürgergemeinden gilt das Finanzhaushaltsgesetz lediglich sinngemäss. Auf das Festlegen von Mindeststandards wird verzichtet. Die Bürgergemeinden sollen aber künftig selbständig Rechnung ablegen.


Hinweis:
Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter www.gr.ch (Publikationen / Vernehmlassungen) abrufbar.


Auskunftspersonen:
- Regierungspräsidentin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin a. i. des Departements für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 25 01
- Thomas Kollegger, Leiter Amt für Gemeinden, Tel. 081 257 23 81
- Daniel Wüst, Leiter Rechnungswesen, Tel. 081 257 23 83


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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