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Die Kommission für Gesundheit und Soziales beantragt dem Grossen Rat, der Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz) zuzustimmen.

Die Kommission für Gesundheit und Soziales hat die Teilrevision des Krankenpflegegesetzes (Ausführungsgesetzgebung zur Spitalplanung) für die Augustsession 2012 des Grossen Rates vorberaten. Die ganztägige Sitzung stand unter dem Vorsitz von Grossrätin und Kommissionspräsidentin Gabriela Tomaschett-Berther. An der Sitzung teilgenommen haben auch Regierungsrat Christian Rathgeb und Vertreter aus dem Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit.

Die Bündner Spitalplanung wird neu nach den leistungsorientierten Vorgaben des Bundes auf Gesetzesstufe festgelegt. Entsprechend enthält der Entwurf zur Teilrevision des Krankenpflegegesetzes ein neues Kapitel zur Spitalplanung und zur Spitalliste. Nebst den Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Qualität enthält der Gesetzesentwurf weitere Anforderungen an die Spitäler als Bedingung für den Erhalt einer Leistungsvereinbarung. Diese Anforderungen haben in der Kommission zu kontroversen Diskussionen Anlass gegeben und im Resultat zu zahlreichen Minderheitsanträgen geführt. Materiell bedeutsam ist dabei insbesondere der Minderheitsantrag, wonach zu den Anforderungen für die Erteilung von Leistungsaufträgen die Unterstellung unter einen Gesamtarbeitsvertrag im Gesetz aufgenommen werden soll. Vorgesehen im Gesetzesentwurf sind branchenübliche Arbeitsbedingungen, was der erwähnten Minderheit zu wenig weit geht. Abgesehen davon wurde nur noch ein Minderheitsantrag gestellt, welcher den Spitälern eine Möglichkeit offen lassen will, innerhalb des Leistungsauftrages medizinische Leistungen auch ausserhalb des Spitales erbringen zu dürfen. Im Übrigen ist die Kommission der Botschaft gefolgt, welche auch vom Bündner Spital- und Heimverband positiv aufgenommen wurde.

Die Kommission für Gesundheit und Soziales beantragt dem Grossen Rat, auf die Vorlage einzutreten und der Teilrevision des Krankenpflegegesetzes zuzustimmen.


Auskunftsperson:
Kommissionspräsidentin Gabriela Tomaschett-Berther, Tel. 081 920 22 22


Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales
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