Gesetz über Hochschulen und Forschung verabschiedet
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Die Bündner Regierung hat die Botschaft für den Erlass eines Gesetzes über Hochschulen und Forschung zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz wird der Auftrag der grossrätlichen Kommission für Bildung und Kultur aus dem Jahre 2008 erfüllt, welcher die Schaffung eines Hochschul- und Forschungsförderungsgesetzes verlangt. Ziel des Gesetzes ist die Stärkung des Hochschulstandortes Graubünden und die Förderung der Forschung im Kanton zur Erhaltung und Generierung von qualifizierten Arbeitsplätzen.
Der Kanton Graubünden will den Forschungs- und Hochschulstandort Graubünden stärken und ausbauen. Mit dem vorliegenden neuen kantonalen Hochschul- und Forschungsgesetz werden drei zentrale Massnahmen umgesetzt: Erstens schafft der Kanton eine einheitliche gesetzliche Grundlage für die bestehenden Hochschulen und Forschungsstätten. Auf der Basis einer kantonalen Hochschul- und Forschungsstrategie erfolgt die Förderung neu einheitlich mittels Leistungsaufträgen und Globalbeiträgen. Zweitens wird sichergestellt, dass neue Initiativen im Hochschul- und Forschungsbereich unterstützt werden können. Drittens passt der Kanton seine Förderinstrumente an die revidierte Bundesgesetzgebung an und gewährleistet damit, dass auch zukünftig Bundesgelder dem Hochschul- und Forschungsstandort Graubünden zufliessen.
Auf die Vernehmlassung zum neuen Gesetz, welche vom 18. Mai 2011 bis zum 30. September 2011 dauerte, gingen 60 Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen unterstützen das integrierte Gesetzeskonzept, welches die Bestimmungen für die Hochschulen und die Forschungsstätten in einem Gesetz zusammenfasst. Hingegen wurde beim Gesetzesvorschlag die zu starke staatliche Einflussnahme auf die Hochschulen und Forschungsstätten kritisiert. Ebenfalls kritisch beurteilt wurden die Bildung eines Beirates sowie die Bestimmungen für Profil und Portfolio.
Das neue Gesetz trägt den Anliegen aus der Vernehmlassung Rechnung und berücksichtigt die geänderten bundesrechtlichen Bestimmungen. Der Bund hat im Jahre 2011 das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) beschlossen. Das HFKG wird die bestehenden Bundeserlasse für Universitäten und Fachhochschulen ersetzen. Das totalrevidierte Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG) liegt ebenfalls vor. Von dieser gesetzlichen Änderung sind die Forschungsstätten des Kantons Graubünden in besonderem Masse betroffen. Das FIFG verlangt zukünftig für Forschungsstätten, an welche der Bund Beiträge leistet, ein grösseres finanzielles Engagement des Standortkantons. Das neue kantonale Gesetz bildet die Grundlage dazu, dass im Kanton bereits tätige Forschungsstätten finanziell unterstützt und deren Neuansiedlung gefördert werden kann.
Der Grosse Rat wird das Gesetz über Hochschulen und Forschung in der Oktobersession 2012 beraten.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01
- Hans Peter Märchy, Leiter Amt für Höhere Bildung, Tel. 081 257 61 65
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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