Kommission für Bildung und Kultur hat die Botschaft zum Hochschul- und Forschungsgesetz zuhanden des Grossen Rates vorberaten
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Die grossrätliche Kommission für Bildung und Kultur hat die Botschaft der Regierung zum Hochschul- und Forschungsgesetz (GHF) vorberaten und beantragt dem Grossen Rat die Annahme der Vorlage.
Die grossrätliche Kommission für Bildung und Kultur (KBK) hat unter der Leitung von Grossrat Duri Bezzola und im Beisein von Regierungsrat Martin Jäger die Botschaft der Regierung zum Erlass eines Gesetzes über Hochschulen und Forschung (Hochschul- und Forschungsgesetz, GHF) an zwei ganztägigen Sitzungen vorberaten und zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.
Im Jahre 2008 überwies der Grosse Rat den Auftrag der KBK betreffend ein Hochschul- und Forschungsförderungsgesetz und beauftragte die Regierung, mittels eines Gesetzes den Hochschul- und Forschungsstandort Graubünden langfristig zu sichern und dessen Attraktivität zu steigern. Mit der vorliegenden Botschaft kommt die Regierung diesem Ansinnen nach, weshalb die Kommission einstimmig auf die Vorlage eingetreten ist.
Auch aus inhaltlicher Sicht zeigt sich die Kommission grösstenteils zufrieden mit dem ihr vorgelegten Gesetzesentwurf: Die zentralen Anliegen einer einheitlichen Grundlage für die bestehenden Hochschulen und Forschungsstätten, der Unterstützung von neuen Initiativen im Hochschul- und Forschungsbereich sowie der Gewährleistung, dass auch zukünftig Bundesgelder dem Hochschul- und Forschungsstandort Graubünden zufliessen, werden erfüllt. In materieller Hinsicht stellt die Kommission einen Abänderungsantrag betreffend Beitragszahlungen an die Grundfinanzierung von Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung durch den Kanton. Diese sollen nicht wie im Gesetz vorgeschlagen, höchstens die Hälfte der Bundesmittel ausmachen, sondern höchstens 80 Prozent der Bundesmittel betragen. Damit will die Kommission erreichen, dass Institutionen, welche naturgemäss weniger Drittmittel generieren, dennoch eine angemessene Finanzierung erhalten können. Ein zweiter Änderungsantrag betrifft den Leistungsauftrag an universitäre und andere Forschungsstätten. Hier möchte eine Kommissionsmehrheit die Regierung nicht nur ermächtigen, sondern verpflichten, Leistungsaufträge zu erteilen, wenn die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die KBK beantragt dem Grossen Rat, dem Gesetzesentwurf zuzustimmen. Der Grosse Rat behandelt das Hochschul- und Forschungsgesetz in der Oktobersession 2012.
Auskunftsperson:
Grossrat Duri Bezzola, Tel. 079 301 89 08
Gremium: Kommission für Bildung und Kultur
Quelle: dt Kommission für Bildung und Kultur
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