Seit 75 Jahren besteht im Kanton Graubünden eine Finanzkontrolle mit einer eigenen Rechtsgrundlage als Fachorgan der Finanzaufsicht. Dieses Jubiläum ist gestern Abend in Chur gefeiert worden.
Die Finanzkontrolle ist das oberste Fachorgan der Finanzaufsicht und unterstützt den Grossen Rat bzw. deren Geschäftsprüfungskommission (GPK) und die Regierung bei deren Aufsichtstätigkeit. Seit einigen Jahren können auch das Kantons- und das Verwaltungsgericht die Dienste der Finanzkontrolle in Anspruch nehmen. Die Finanzkontrolle ist fachlich unabhängig und selbstständig und ist in ihrer Prüfungstätigkeit nur Verfassung und Gericht verantwortlich. Sie legt daher ihr Prüfungsprogramm selbst fest und bringt dieses ihren Auftraggebern aber zur Kenntnis. Zusätzlich schliesst die Finanzkontrolle mit der GPK und der Regierung jährlich eine Ziel- und Leistungsvereinbarung ab.
Die Finanzkontrolle erfüllt die Funktion als externe Revisionsstelle und prüft die kantonale Jahresrechnung betreffend Ordnungsmässigkeit und Rechtmässigkeit. Als interne Revision prüft die Finanzkontrolle die Finanz- und die Geschäftsprozesse (inkl. Risiken und dem Internen Kontrollsystem) der Dienststellen und äussert sich auch zur Wirtschaftlichkeit. Zum Teil wird die Finanzkontrolle von ihren Auftraggebern auch als Beraterin eingesetzt. Die Finanzkontrolle hat 13 Stellen zur Verfügung. Die Revisoren haben alle einen betriebswirtschaftlichen Abschluss und in der Regel noch eine fachspezifische Ausbildung als Wirtschaftsprüfer, Interner Revisor oder als Informatikrevisor abgeschlossen. Die Revisoren werden von Revisionsassistenten und vom Sekretariat unterstützt.
1937 hat die Finanzkontrolle ihre Tätigkeit aufgrund einer grossrätlichen Verordnung aus dem Jahr 1936 aufgenommen. Diese Verordnung wurde im Jahr 1972 umfassend und im Jahr 1996 teilrevidiert. Eine umfassende Revision und der Erlass einer gesetzlichen Grundlage erfolgten im Jahr 2007 mit dem Gesetz über den Finanzhaushalt und die Finanzaufsicht. Im Jahr 2012 ist ein separates Gesetz über die Finanzaufsicht in Kraft getreten, so dass die Finanzaufsicht im Kanton Graubünden nun auch im formellen Bereich weitgehend dem Mustergesetz entspricht.
Zum 75-Jahr-Jubiläum hat die Finanzkontrolle gestern Abend in Chur einen Jubiläumsanlass mit Gästen ausgerichtet. An dem Nachtessen nahmen unter anderen Standespräsidentin Elita Florin-Caluori, GPK-Präsidentin Tina Gartmann-Albin sowie Kantonsgerichtspräsident Norbert Brunner teil.
Fotobeilage:
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Hansjürg Bollhalder, Vorsteher der Finanzkontrolle, kann zum Jubiläum der kantonalen Revisionsstelle die Glückwünsche von Standespräsidentin Elita Florin-Caluori und GPK-Präsidentin Tina Gartmann-Albin (rechts) entgegennehmen.
Auskunftsperson:
Hansjürg Bollhalder, Vorsteher Finanzkontrolle des Kantons Graubünden, Tel. 081 257 32 72,
hansjuerg.bollhalder@fiko.gr.ch
Gremium: Finanzkontrolle des Kantons Graubünden
Quelle: dt Finanzkontrolle des Kantons Graubünden