Die Bündner Regierung räumt nach der Ablehnung des kantonalen Tourismusabgabengesetzes den Gemeinden mehr Zeit ein, auf die Meldepflicht von Übernachtungsgästen aus dem Inland zu verzichten.
Übergangslösung bei der Gäste-Meldepflicht verlängert
Den Bündner Gemeinden wird für weitere zwei Jahre die Möglichkeit gegeben, die Meldepflicht für beherbergte Personen auch auf Schweizerinnen und Schweizer auszudehnen. Ursprünglich war vorgesehen, dass sämtliche Beherbergungsbetriebe in Graubünden spätestens ab 2013 nur noch ausländische Gäste melden müssen. Die in Übereinstimmung mit dem Bundesrecht im Jahr 2007 in Kraft getretene Bestimmung sollte die Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) administrativ entlasten und war damals auch im Hinblick auf eine neue kantonale Tourismusfinanzierung erlassen worden. Eine Übergangsregelung sollte den Gemeinden bis Ende 2012 Zeit geben.
Mit der Ablehnung des Tourismusabgabengesetzes (TAG) am 25. November 2012 durch den Bündner Souverän haben sich die Voraussetzungen geändert. Da nun keine neue Tourismusfinanzierung eingeführt wird, werden in den Gemeinden weiterhin die kommunalen Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben erhoben. Die Grundlage für die Abschaffung der Meldepflicht ist damit teils weggefallen. Der Meldeschein wird heute noch als Hilfsinstrument zur Erfassung und Kontrolle der Beherbergungsdaten oder zur Abrechnung der Kurtaxen eingesetzt. Daneben erfüllt der Meldeschein in gewissen Kurorten zusätzliche Funktionen bei der Inanspruchnahme des Gästeangebots.
Die Gemeinden, welche den Meldeschein noch als Hilfsmittel benötigen, haben nun nach einer Alternative zu suchen. Damit genügend Zeit zur Verfügung steht, hat die Regierung die Frist für die Möglichkeit der Gemeinden, die Meldepflicht auch für Schweizerinnen und Schweizer aufrechtzuerhalten, um zwei Jahre bis 31. Dezember 2014 verlängert. Eine entsprechende Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Gastwirtschaftsgesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Beratungstätigkeit der Frauenzentrale Graubünden weiter gefördert
Die Frauenzentrale Graubünden wird für ihre Beratungstätigkeit im Zusammenhang mit Diskriminierungen im Erwerbsleben vom Kanton weiterhin unterstützt. Die Regierung hat der Verlängerung einer entsprechenden Leistungsvereinbarung bis Ende 2016 zugestimmt und eine jährliche Entschädigung von 25 000 Franken gutgeheissen. Vorbehalten bleibt die Kreditgenehmigung durch den Grossen Rat.
Die Fachstelle Beratung für Arbeit und Beruf der Frauenzentrale Graubünden führte im Jahr 2011 über 400 Beratungsgespräche durch. Drei Viertel der Beratungen – meist von Frauen – betrafen Themen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen (Anstellung, Entlöhnung, Kündigung, Schwangerschaft, Mobbing etc.). Nach Ansicht der Regierung stellt die Tätigkeit der Beratungsstelle einen substanziellen und unverzichtbaren Beitrag zur Gleichstellung von Frau und Mann im Kanton Graubünden dar. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung zur Beratungstätigkeit der kantonalen Stabsstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann, welche aufgrund ihrer beschränkten Ressourcen ausser Stande ist, die Beratungen in dieser Form und in diesem Umfang wahrzunehmen.
Neue kantonale Waldverordnung erlassen
Per 1. Januar 2013 tritt das vom Grossen Rat in diesem Jahr totalrevidierte kantonale Waldgesetz in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt hin wird auch die vom Rat erlassene kantonale Waldverordnung von 1994 aufgehoben. Neu werden die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz von der Regierung erlassen. Die von der Regierung nun genehmigte kantonale Waldverordnung beinhaltet im Wesentlichen geltendes Recht. Zahlreiche Bestimmungen der grossrätlichen Verordnung von 1994 sind zudem neu im Waldgesetz enthalten.
Aus Gemeinden und Regionen
- Arosa: Die neue Verfassung der Gemeinde Arosa vom 4. November 2012 wird genehmigt (neue fusionierte Gemeinde per 01.01.2013).
Strassenprojekte
Die Regierung hat 5,27 Millionen Franken für Bauarbeiten auf folgenden Strassenabschnitten bewilligt:
- Julier-/Malojastrasse: Baumeisterarbeiten Trasse und Brücke Strassenkorrektion Giustia
- Calancastrasse: Baumeisterarbeiten Ponte Calancasca Arvigo sud, Kilometer 6.92 bis 7.10
- Valserstrasse: Baumeisterarbeiten Instandstellung Wildbachsperren im Rieinertobel
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden