Die Regierung hat die Bündner Gemeinden für die Jahre 2014 und 2015 nach der Finanzkraft neu eingestuft. Sofern die Finanzausgleichsreform (FA-Reform) auf das Jahr 2015 in Kraft treten kann, gilt die Einteilung nur mehr für das Jahr 2014.
Gestützt auf das Gesetz über den interkommunalen Finanzausgleich (FAG; BR 730.200) teilt die Regierung die Gemeinden alle zwei Jahre den fünf Finanzkraftgruppen zu.
Seit der letzten Finanzkrafteinteilung für die Jahre 2012 und 2013 erfolgten vier Gemeindezusammenschlüsse und ein weiterer ist auf den 1. Januar 2014 geplant. Die Anzahl der Gemeinden vermindert sich dadurch von 176 auf 146; entsprechend verändert sich auch die Aufteilung der einzelnen Finanzkraftgruppen. Ohne Berücksichtigung der erfolgten Klassenwechsel, die sich durch die erwähnten Gemeindezusammenschlüsse ergeben haben, erfahren 23 Gemeinden gegenüber der bisherigen Einteilung eine Veränderung in der Finanzkraftgruppeneinteilung.
Der Grund für die Einteilung in eine stärkere Gruppe ist bei den Steuererträgen zu finden, welche sich im Vergleich zum kantonalen Durchschnitt günstiger entwickelt haben. Bei den Gemeinden mit einer schwächeren Gruppenzugehörigkeit gegenüber bisher liegt der Hauptgrund dafür beim Steuerfuss, der in den betreffenden Gemeinden während den vergangenen zwei Jahren erhöht worden ist. Aber auch überproportionale Ausfälle der Steuererträge haben vereinzelt eine schwächere Einteilung bewirkt. Ausserdem kann eine geringfügige Abweichung in den Indexpunkten, die im Grenzbereich zwischen zwei Finanzkraftgruppen liegen, einen Klassenwechsel nach sich ziehen.
Von den Gemeinden mit über 1000 Einwohnern wird Klosters-Serneus einer stärkeren Gruppe angehören und die Gemeinden Disentis/Mustér, Domat/Ems, Mesocco und Zizers neu in eine schwächere Gruppe gelangen.
Während der Dezembersession 2013 wird die Finanzausgleichsreform (FA-Reform) beraten, welche die bisherige Finanzausgleichsgesetzgebung ablösen wird. Die Umsetzung ist auf den 1. Januar 2015 geplant. Damit verbunden ist auch die Aufhebung des indirekten Finanzausgleichs mit der Einteilung der Gemeinden nach deren Finanzkraft. Kann die FA-Reform planmässig auf 2015 in Kraft treten, gilt die vorliegende Einteilung nur für das Jahr 2014.
Beilage:
Neueinteilung der Gemeinden in Finanzkraftgruppen gemäss Publikation im Amtsblatt vom 15. August 2013
Auskunftspersonen:
- Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail:
barbara.janom@dfg.gr.ch
- Thomas Kollegger, Leiter Amt für Gemeinden, Tel. 081 257 23 81, E-Mail:
thomas.kollegger@afg.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden