Das Kantonsgericht von Graubünden beantragt eine zusätzliche vollamtliche Richterstelle. Dazu ist eine Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes notwendig, die von der Regierung in die Vernehmlassung geschickt worden ist.
Das Kantons- und das Verwaltungsgericht bestehen heute je aus fünf vollamtlichen Richterinnen und Richtern. Aus mehreren Gründen beantragt das Kantonsgericht, über eine Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes eine zusätzliche Richterstelle zu bewilligen.
Laut dem Antrag des Gerichts haben die Fallzahlen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Hinzu komme, dass das Kantonsgericht seit diesem Jahr im neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht einzige kantonale Beschwerdeinstanz sei. Die gestiegene Geschäftslast habe auch Auswirkungen auf die Verfahrensdauer. Trotz internen Bemühungen nehme der Pendenzenberg weiter zu, die Zahl der hängigen Verfahren sei in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Erschwert werde die Situation durch den Umstand, dass heute im Vergleich zu früher mit einem höheren Aufwand pro Gerichtsfall zu rechnen sei. Die Komplexität der einzelnen Fälle habe in den letzten Jahren in prozessualer wie materieller Hinsicht markant zugenommen. Auch das 2009 am Gericht eingeführte Kammersystem bedeutet gemäss dem Antrag für die Richterinnen und Richter einen beachtlichen Mehraufwand. Heute wird die Geschäftslast am Gericht von sechs Kammern mit je drei Richterinnen und Richtern bewältigt. Bei fünf Gerichtspersonen bedeutet dies, dass sie gleichzeitig Mitglieder mehrerer Kammern sind. Im Weiteren erwähnt das Kantonsgericht die intensivere Tätigkeit für die Justizaufsicht über die Bezirksgerichte, die Schlichtungsbehörden sowie die Betreibungs- und Konkursämter.
Die Regierung hat vom Antrag des Kantonsgerichtes Kenntnis genommen. Aufgrund des Grundsatzes der Gewaltenteilung und des verfassungsrechtlich verankerten Selbstverwaltungsrechts der Justiz steht es der Regierung nicht zu, den Antrag inhaltlich zu prüfen oder zu werten. Die Aufstockung auf neu sechs Richterstellen am Kantonsgericht bedarf einer Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes, da der Bestand der oberen kantonalen Gerichte gesetzlich festgesetzt ist. Die Regierung hat zur Gesetzesrevision eine Vernehmlassung gestartet.
Hinweis:
Die Vernehmlassung dauert bis 17. Januar 2014. Die Unterlagen dazu sind abrufbar im Internet unter
www.gr.ch / Laufende Vernehmlassungen.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail
Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden