Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Bündner Regierung hat sich mit dem Bundesgeschäft zum Agglomerationsverkehr befasst. Da der Bund für die beiden Agglomerationsprogramme des Kantons Graubünden keinen Bundesbeitrag vorsieht, lehnt die Regierung den Bundesbeschluss ab. 

Regierung lehnt den Bundesbeschluss zum Agglomerationsverkehr ab
Die Bündner Regierung nimmt Stellung zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2015 für das Programm Agglomerationsverkehr. Für den Kanton Graubünden wurden zwei Agglomerationsprogramme eingereicht. Gemäss dem aktuellen Entwurf des Bundesbeschlusses ist für das Agglomerationsprogramm Chur sowie für die Stadt Davos – wegen eines ungenügenden Kosten/Nutzen-Verhältnisses – kein Bundesbeitrag vorgesehen.
Die Bündner Regierung lehnt den Bundesbeschluss in der vorliegenden Form ab, insbesondere auch deshalb, weil die nachgereichten Unterlagen zu den Agglomerationen Davos und Chur noch gar nicht berücksichtigt wurden. Zudem ist die Regierung mit der Methodik, wie die Beurteilung der Agglomerationsprojekte erfolgte, nicht einverstanden. Sie bemängelt, dass erbrachte Vorleistungen sowie die einfache Umsetzbarkeit der Programme ungenügend berücksichtigt wurden. Die Regierung beanstandet zudem die mangelnde Differenzierung in der Beurteilung. Sie ist der Ansicht, dass der Nutzen bei beiden Agglomerationsprogrammen in Graubünden ausgewiesen ist und dieser in einer ersten Beurteilung zu wenig erkannt wurde. Die Regierung bittet den Bund um Berücksichtigung ihrer Einwendungen. 
 

Aus Gemeinden und Regionen
  • Chur: Die von der Stadt Chur beschlossene Teilrevision der Ortsplanung vom 22. November 2012 wird genehmigt. Die Revision umfasst einen Generellen Erschliessungsplan 1:7500 Nichtbauzonen. Der beinhaltet neben Wirtschaftswegen und den Wegen für den Langsamverkehr auch einen Startplatz für Hängegleiter.
  • Degen: Die von der Gemeinde Degen (seit 1. Januar 2013 Gemeinde Lumnezia) beschlossene Teilrevision der Ortsplanung vom 14. Dezember 2012 wurde mit Vorbehalten genehmigt. Inhalt der Revision der damaligen Gemeinde Degen bildet neben der Anpassung des Zonenplanes und des Generellen Erschliessungsplanes die vollständige Revision des Baugesetzes. Das bisher gültige Baugesetz aus dem Jahr 1992 muss der übergeordneten Gesetzgebung angepasst werden. Damit soll auch der Gesetzesvollzug im Hinblick auf das neue Bauamt der fusionierten Gemeinde Lumnezia mit acht verschiedenen Baugesetzen sichergestellt werden.
  • Jenins: Die von der Gemeinde Jenins beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung vom 28. und 29. August 2012 wird mit einer Korrektur und Vorbehalten genehmigt. Inhalt der Revision ist die gesamthafte Überarbeitung der Grundordnung. Schwerpunkte der Planung bilden neben der Anpassung der Planungsinstrumente an die aktuelle übergeordnete Gesetzgebung auch die Verbesserung des Ortsbildschutzes.
  • Schiers: Das Projekt für die Verbauung des Schraubachs der Gemeinde Schiers vom Juni 2013 wird mit gewissen Auflagen genehmigt. An die Kosten für die Verbauung des Schraubachs werden die wasserbaulichen Bundes- und Kantonsbeiträge sowie der strassenbauliche Kantonsbeitrag von insgesamt 320 400 Franken bewilligt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • Alters- und Pflegeheim Casa Falveng: An das Bauprojekt des Alters- und Pflegeheims Casa Falveng in Domat/Ems wird ein kantonaler Investitionsbeitrag von maximal 6 600 000 Franken zugesichert. Das Projekt beinhaltet die Umwandlung von Zweibettzimmern in Einbettzimmer und die Schaffung von 39 zusätzlichen Pflegebetten.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel