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Kinder und Jugendliche profitieren im Kanton Graubünden von einem breiten Förderangebot. Der Kinder- und Jugendschutz, die Schul- und die Berufsbildung sowie familienergänzende Betreuungsangebote sorgen für eine umfassende Förderung. Neben diesen gesetzlich geregelten Bereichen ist seit den Neunzigerjahren auch die Kinder- und Jugendförderung im Freizeitbereich ins öffentliche Interesse gerückt. Die Regierung präsentiert in einem Bericht an den Grossen Rat die Situation im Kanton Graubünden.

Der Bericht der Regierung konzentriert sich entsprechend einem im September 2011 überwiesenen Auftrag des Grossen Rates auf die ausserschulische Kinder- und Jugendförderung. Dies ist gemessen an den gesetzlich sehr umfassend geregelten Aufgaben des Kantons in den Bereichen Kinder- und Jugendschutz sowie Schul- und Berufsbildung ein spezifischer Bereich, der sich vorwiegend auf Freizeitangebote bezieht.
Im Kanton Graubünden gibt es diverse Angebote der kommunalen, kirchlichen und verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit sowie zahlreiche Freizeitangebote weiterer privater Trägerschaften. Diese sind angesichts der sich rasch verändernden Bedürfnisse der Jugendlichen und aufgrund der verschiedenen Gemeindestrukturen sehr unterschiedlich.
Insbesondere in den ländlichen Regionen sind die Kinder und Jugendlichen stärker in die eigene Gemeinde und die nachbarschaftlichen Strukturen eingebunden, und sie organisieren ihre Freizeitaktivitäten weitgehend selbstständig. Strukturiertere Angebote entstehen eher in Zentrumsgemeinden, da sie dort auf eine grössere Resonanz stossen und auch eine angemessene Anzahl an Kindern und Jugendlichen erreichen. Zudem sind junge Menschen heute sehr mobil, und sie können auch das Angebot umliegender Gemeinden nutzen.

Fachliche Unterstützung für Aufbau von Freizeitangeboten
Die Kinder- und Jugendförderung im Kanton Graubünden hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Neben den erheblichen Leistungen, welche die Gemeinden erbringen, nimmt der Kanton koordinierende und unterstützende Aufgaben wahr. Diese wurden mittels eines Leistungsauftrages an jugend.gr, Dachverband Jugendarbeit Graubünden, ausgelagert. Damit unterstützt eine Fachstelle Gemeinden, Regionen etc. beim Auf- und Ausbau der Kinder- und Jugendförderung im Freizeitbereich.
Die schweizerische Gesellschafts- und Staatsordnung ist stark geprägt von Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Übertragen auf die Förderung von Kindern und Jugendlichen liegt damit die Verantwortung für eine optimale Entwicklung in erster Linie bei den Erziehungsberechtigten. Sie entscheiden auch, inwiefern ihre Kinder die verschiedenen Förderangebote im ausserschulischen Bereich nutzen. Im Übrigen gilt bei der Zuweisung und Erfüllung staatlicher Aufgaben der Grundsatz der Subsidiarität. Die Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendförderung im Freizeitbereich liegt daher und angesichts der regional unterschiedlichen Bedürfnisse und der notwendigen Nähe zu den Kindern und Jugendlichen sinnvollerweise bei den Gemeinden. Ein durch den Kanton vorgegebener, einheitlicher Vollzug der Aufgaben wäre weit weniger flexibel und wirkungsvoll. An der bisherigen, freiwilligen und flexiblen Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich der Kinder- und Jugendförderung durch die Gemeinden soll auch in Zukunft festgehalten werden. Aus Sicht des Kantons drängen sich insofern keine speziellen Massnahmen auf.

Der Grosse Rat wird den Bericht der Regierung in der Junisession 2014 beraten.


Beilage:

Link zum Bericht über die Kinder- und Jugendförderung im Kanton Graubünden (Deutsch / Rätoromanisch / Italienisch). 


Auskunftsperson:
Regierungsrat Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01, E-Mail: Hansjoerg.Trachsel@dvs.gr.ch  


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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