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Das Amt für Gemeinden wertet die Jahresrechnungen aller Bündner Gemeinden jährlich aus. Diese Gemeindefinanzstatistik zeigt, dass sich der positive Trend solider und gesunder Finanzen auch im Jahr 2012 fortgesetzt hat. Dieses erfreuliche Bild widerspiegelt sich im durchschnittlich verfügbaren Vermögen pro Einwohner, welches gegenüber dem Vorjahr von 624 Franken auf 1033 Franken angestiegen ist. Als positiv zu werten ist die Entwicklung des durchschnittlichen Steuerfusses. Die meisten Gemeinden verfügen über eine gesunde finanzielle Basis.

Ungefähr seit der Jahrtausendwende lässt sich ein erfreulich positiver Trend der finanziellen Lage der Bündner Gemeinden beobachten. Zwar trübten die Ergebnisse der Jahre 2010 und 2011 die Aussichten. Das Rechnungsjahr 2012 glänzte dann jedoch mit durchwegs positiven Kennzahlen, welche teilweise sogar über dem langjährigen Durchschnitt lagen. Wesentlichen Einfluss auf diese, jeweils auf den Durchschnitt je Einwohner gerechneten Werte, hatten einige Spezialfälle in wenigen Gemeinden. Daher sind die durchschnittlich ausgezeichneten Werte im Einzelfall differenziert zu betrachten. Die finanziellen Unterschiede im Einzelfall, sei es aufgrund der mangelnden Ressourcen oder aufgrund der übermässigen Lasten, sind gross und haben sich in den letzten Jahren gar noch vergrössert. Solche Unterschiede lassen sich nur durch einen modernen und wirksamen Finanzausgleich massvoll reduzieren.

Seit dem Jahr 1994 werden die Jahresrechnungen der Bündner Gemeinden statistisch erhoben und durch das Amt für Gemeinden ausgewertet. Aufgrund der daraus ermittelten Kennzahlen lassen sich die Finanzhaushalte der Gemeinden gesamthaft und untereinander vergleichen. Ebenso sind Rückschlüsse in Bezug auf die finanzielle Entwicklung jeder einzelnen Gemeinde über einen längeren Zeitraum möglich. Die verdichteten Informationen über die finanzielle Lage dienen den Verantwortlichen in den Gemeinden als wertvolles Führungsinstrument. Wo sich zum Beispiel eine negative Entwicklung abzeichnet, können dank diesen Informationen rechtzeitig Gegenmassnahmen eingeleitet werden.

Das durchschnittliche Nettovermögen je Einwohner stieg 2012 um 409 Franken auf 1033 Franken an. Rund ein Drittel des Anstieges ist auf Heimfallerträge in den Gemeinden Klosters-Serneus, Disentis/Mustér und Sumvitg zurückzuführen. Von den 69 Gemeinden, welche 2012 eine Nettoschuld auswiesen, konnten sich gegenüber dem Vorjahr 38 Gemeinden verbessern, 31 wiesen demgegenüber eine höhere Nettoschuld aus.

Auch die Kennzahlen Kapitaldienst- und Zinsbelastungsanteil sowie der Selbstfinanzierungsgrad verbesserten sich gegenüber dem Vorjahr. Der positive Trend widerspiegelt sich in der Entwicklung des durchschnittlichen (nicht einwohnergewichteten) Steuerfusses. Dieser erreichte im Jahr 2003 einen Wert von über 110 Prozent und konnte seither sukzessive reduziert werden (2012: 104,2 %; 2014: 100,99 %). Dabei nicht ausser Acht gelassen werden können die Gemeindezusammenschlüsse, die ebenfalls einen Einfluss auf den durchschnittlichen Steuerfuss hatten. Nach rund zehn Jahren Fusionserfahrung in Graubünden lässt sich erstmals eine konkrete Aussage über die Entwicklung der Steuerfüsse nach einem Zusammenschluss machen: Die zum Zeitpunkt der Fusion festgesetzten Steuerfüsse erweisen sich als nachhaltig. Im Betrachtungszeitraum 2006 bis 2014 fanden im Kanton Graubünden 21 Gemeindefusionen (mit insgesamt 83 beteiligten Gemeinden) statt. 19 Gemeinden konnten den neuen Steuerfuss unter dem durchschnittlichen Steuerfuss der einzelnen Gemeinden festsetzen. Bisher erhöhte nur eine fusionierte Gemeinde (St. Antönien) ihren Steuerfuss. Zwei Gemeinden (Tomils und Bregaglia) konnten den tieferen durchschnittlichen Steuerfuss nach der Fusion nochmals senken.

Trotz dieser guten Ausgangslage darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass sich die finanzielle Situation von Gemeinde zu Gemeinde stark unterscheiden kann. Zudem hat eine umfassende Beurteilung der Finanzlage einer einzelnen Gemeinde noch weitere Faktoren zu berücksichtigen. Dazu gehört beispielsweise der Zustand der kommunalen Infrastrukturen und daraus abgeleitet der zukünftige Investitionsbedarf.

Hinzuweisen bleibt auf den Umstand, dass sich die sukzessive Einführung des neuen Rechnungslegungsmodells HRM2 auf die Kennzahlen auswirken wird. Bis im Jahr 2018 haben alle Bündner Gemeinden auf diesen Standard umzustellen. In den nächsten Jahren wird die Gemeindefinanzstatistik parallel geführt werden müssen. Die Vergleichbarkeit von Gemeinden mit HRM1 und jenen mit HRM2 ist nicht gegeben, so dass zwei Statistiken notwendig sind. HRM2 wird die Vergleichbarkeit der Jahresrechnungen der Gemeinden untereinander erhöhen.

Der Kanton seinerseits hat die Umstellung auf das Rechnungsjahr 2013 vollzogen und bereits darüber berichtet (Medienmitteilung vom 27. März 2014).
Die Unterlagen zu der Gemeindefinanzstatistik 2012 sind auf der Homepage des Amtes für Gemeinden unter www.afg.gr.ch /Aktuelles aufgeschaltet. Ausserdem widmet sich die Ginfo 1/2014 diesem Thema. Die Informationsschrift des Amtes für Gemeinden erscheint vor Ostern 2014.


Auskunftspersonen:
- Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail barbara.janom@dfg.gr.ch  
- Thomas Kollegger, Leiter Amt für Gemeinden, Tel. 081 257 23 81, E-Mail Thomas.Kollegger@afg.gr.ch  


Gremium: Departement für Finanzen und Gemeinden
Quelle: dt Departement für Finanzen und Gemeinden
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