Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden soll eine Organisation nach den Grundsätzen von Public Corporate Governance erhalten. Die Regierung hat eine entsprechende Botschaft zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.
Unter Public Corporate Governance werden die Grundsätze der Organisation und Steuerung ausgelagerter Verwaltungsträger verstanden, die darauf abzielen, dass diese eine wirksame und effiziente Leistung erbringen. Das Ziel ist ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle bei Beteiligungen des Kantons. Der Grosse Rat hat 2010 in zustimmendem Sinne vom Bericht zur Umsetzung von Public Corporate Governance im Kanton Graubünden Kenntnis genommen.
Insbesondere bei den selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten hat Public Corporate Governance eine grosse Bedeutung. Um auch die Organisation der Sozialversicherungsanstalt (SVA) nach diesen Richtlinien zu gestalten, schlägt die Regierung dem Grossen Rat eine Gesetzesrevision vor. Im Wesentlichen werden folgende Revisionspunkte beantragt: Die Verwaltungskommission ist nicht mehr die Aufsichtsstelle der SVA, sondern ihr strategisches Führungsorgan. Die Regierung hat die kantonale Aufsicht über die SVA, und sie ist zuständig für die Wahl der Verwaltungskommission und benennt das Präsidium und Vizepräsidium. Mitglieder der Regierung können nicht mehr Einsitz in die Kommission nehmen. Die Verwaltungskommission ihrerseits bestimmt die Direktion und verabschiedet den Jahresbericht und die Jahresrechnung zuhanden von Bund und Kanton.
Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Augustsession 2014 behandeln.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01, E-Mail
Hansjoerg.Trachsel@dvs.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden