Die Regierung hat eine Teilrevision des Gesetzes über die Mittelschulen im Kanton Graubünden zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Mit der Gesetzesrevision wird ein neues Finanzierungsmodell geschaffen, welches die privaten Mittelschulen stärken soll.
Verschiedene parlamentarische Vorstösse der jüngeren Zeit forderten eine Erhöhung der Kantonsbeiträge an die privaten Mittelschulen. Damit sollte unter anderem den an den privaten Mittelschulen sinkenden Schülerzahlen Rechnung getragen werden. In ihrer Botschaft an den Grossen Rat schlägt die Regierung ein neues Finanzierungsmodell vor, das aus einer Betriebspauschale, einer Investitionspauschale, einer Zusatzpauschale sowie einer Sprachpauschale besteht.
Mit der Betriebspauschale werden die Kosten für den allgemeinen Schulbetrieb abgegolten. Dazu kommt die Investitionspauschale, welche auf einer Gebäudebewertung für die Bündner Kantonsschule in Chur basiert. Die gegenüber der Kantonsschule höheren Aufwendungen der privaten Mittelschulen aufgrund tieferer Schülerzahlen werden mit einer Zusatzpauschale auf Betriebs- und Investitionspauschale berücksichtigt. Die Zusatzpauschale ist umso höher, je weniger Schülerinnen und Schüler eine Schule besuchen. Mit der Sprachpauschale schliesslich separat entschädigt werden Sonderleistungen für die Förderung der Kantonssprachen.
Insgesamt hat die Teilrevision gegenüber dem bestehenden Finanzierungsmodell jährliche Mehrkosten in der Höhe von ca. 3,5 Millionen Franken zur Folge. Davon sind 700 000 Franken auf eine höhere Investitionspauschale an die Mittelschulen infolge des geplanten Ergänzungsneubaus für eine Mensa und eine Mediothek an der Bündner Kantonsschule zurückzuführen. Die höhere Investitionspauschale bedingt aber die Zustimmung des Grossen Rates und des Stimmvolkes zum Bauprojekt.
Neue Möglichkeiten, mehr Handlungsspielraum
Die Botschaft der Regierung enthält im Weiteren eine gesetzliche Grundlage für die Führung von Informatikmittelschulen an den privaten Mittelschulen. Ferner ermöglicht die Gesetzesrevision zukünftig die Finanzierung unterstützender Massnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen. Auch werden im Rahmen der Sport- und Begabtenförderung Beitragszahlungen an den ausserkantonalen Besuch einer Mittelschule ermöglicht – sofern entsprechende Vereinbarungen vorhanden sind und kein gleichwertiges innerkantonales Ausbildungsangebot besteht.
Gestützt auf das neue Mittelschulgesetz soll die Regierung auch die Verfahren zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern, welche in ihrem Herkunftskanton oder -land die Bedingungen für den Besuch eines Gymnasiums nicht erfüllen, neu regeln können. Die privaten Mittelschulen sollen von dieser Möglichkeit in einem klaren rechtlichen Rahmen Gebrauch machen können. Vorgesehen ist folgende Verordnungsbestimmung: Die Aufnahme von ausserkantonalen und ausländischen Schülerinnen und Schülern ohne gymnasiale Zulassung in ihrem Herkunftskanton bzw. -land ist bis zu einer ordentlichen Prüfungsablegung provisorisch und befristet. Schülerinnen und Schüler, welche das Aufnahmeverfahren nicht bestehen, müssen die Mittelschule wieder verlassen.
Der Grosse Rat wird sich in der Oktobersession 2014 mit dem Geschäft befassen. Das Inkrafttreten der Teilrevision des Mittelschulgesetzes ist auf den 1. August 2015, also auf das Schuljahr 2015/16 hin, geplant.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01, E-Mail
Martin.Jaeger@ekud.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden