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Die Bündner Regierung fordert in der Konsultation zum neuen Konzept Wolf ein pragmatisches Wolfsmanagement im Sinne der Motion Engler. Im Weiteren hat die Regierung davon Kenntnis genommen, dass die Volksinitiative "Für eine naturverträgliche und ethische Jagd" zustande gekommen ist. 

Konzept Wolf: Motion Engler zeigt den Weg
Für die Bündner Regierung ist der vom Bund ausgearbeitete Entwurf für ein neues Konzept Wolf nicht praxistauglich. Die Voraussetzungen für erleichterte Einzelabschüsse von Wölfen und für eine Regulation von Wolfsbeständen sind zu streng und zu kompliziert formuliert. Vor allem werden Regulationsmassnahmen auf Basis von erhöhten Schäden in der Landwirtschaft der aktuellen Entwicklung mit Wolfsrudeln nicht mehr gerecht. Der Konzeptentwurf Wolf taugt für das Management von Einzelwölfen. Wo sich – wie am Churer Hausberg Calanda – hingegen Wolfsrudel mit einer hohen Reproduktionsrate gebildet haben, ist dringend ein neuer, pragmatischer Umgang anzustreben.
Wie die Regierung in ihrer Stellungnahme an das Bundesamt für Umwelt (BAFU) schreibt, ist das Wolfsmanagement im Sinne der von Ständerat Stefan Engler eingereichten Motion „Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung“ anzupassen. So sollen in erster Linie verhaltensauffällige Wölfe, die wenig Scheu zeigen und sich bis in Siedlungen vorwagen, künftig aus einer Wolfspopulation entfernt werden können. Bei solch wenig scheuen Tieren handelt es sich in der Regel um Jungwölfe. Eingriffe in diese Altersklasse sind zur Begrenzung des Wachstums der Wolfspopulation sowie zur Förderung der Scheu der Wölfe vor Menschen und Siedlungen eine wirksame Massnahme. Damit könnte bei der Bevölkerung auch eine erhöhte Akzeptanz der Wölfe erreicht werden. Die Bündner Regierung fordert mit Nachdruck, dass die Motion Engler und die damit verbundene Teilrevision des eidgenössischen Jagdgesetzes zeitnah umgesetzt werden.
Im Einzelnen hat die Regierung zu verschiedenen Punkten des Konzeptentwurfes Vorbehalte. Unter anderem ist die Voraussetzung für die Regulation eines Wolfsbestandes aufgrund von jagdlichen Einbussen im betroffenen Gebiet noch weiter zu lockern und forstliche Kriterien als zusätzliche Einschränkung – wie kein übermässiger Wildverbiss im Wald – sind zu streichen.
Grundsätzlich sind nach Ansicht der Regierung für das Wolfsmanagement wenige, einfache und klar definierte Abschusskriterien notwendig. Für die Regulation eines Wolfsbestandes ist eine Reproduktion im betreffenden Rudel nachzuweisen. Der Abschuss hat sodann in Absprache mit dem BAFU zu erfolgen. Weitere einschränkende Bedingungen erübrigen sich. 

Volksinitiative "Für eine naturverträgliche und ethische Jagd" zustande gekommen
Die am 26. August 2014 bei der Standeskanzlei Graubünden eingereichte kantonale Volksinitiative "Für eine naturverträgliche und ethische Jagd" ist mit 3250 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Die Gesetzesinitiative ist in Form einer allgemeinen Anregung abgefasst. Die Initiative wird zur weiteren Bearbeitung im Rahmen der grundsätzlichen Beschlüsse der Regierung und unter Beachtung der gesetzlichen Fristen dem Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement überwiesen. 

Neue CO2-Grenzwerte für einen Verkehrssteuerrabatt
Die Regierung hat die Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr angepasst. Die CO2-Grenzwerte für die steuerliche Begünstigung von emissionsarmen leichten Motorfahrzeugen sind aufgrund des technologischen Fortschritts neu festgelegt worden. Die Verkehrssteuer wird ab 2015 neu ermässigt um 60 Prozent für leichte Motorfahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoss von 120 g/km (bisher 130 g/km) und um 80 Prozent für leichte Motorfahrzeuge mit einem maximalen CO2-Ausstoss von 105 g/km (bisher 110 g/km). Für Fahrzeuge des öffentlichen Linienverkehrs wird neu generell eine Verkehrssteuerermässigung von 50 Prozent gewährt. 
 

Aus Gemeinden und Regionen 
  • Mesocco: Die neue Verfassung der Gemeinde Mesocco vom 20. August 2014 wird genehmigt.
  • Savognin: Die von der Gemeinde Savognin am 12. März 2012 und 2. Dezember 2013 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Zonen für landwirtschaftliche Gebäude wird genehmigt. 

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen 
  • Rotes Kreuz Graubünden: Der Kanton unterstützt das Projekt "Werknetz" des Roten Kreuzes Graubünden auch in den kommenden Jahren. Die Regierung hat einer neuen Leistungsvereinbarung bis Ende 2017 zugestimmt. Der maximale Kantonsbeitrag beträgt pro Jahr insgesamt 240 000 Franken. Im Rahmen des Projektes "Werknetz" vermittelt das Rote Kreuz Graubünden arbeitsfähige Personen, die keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben. Das Projekt entlastet dadurch die vom Kanton geführten regionalen Sozialdienste.
  • Hotel Helvetia AG, Müstair: Der Hotel Helvetia AG, Müstair, wird an den Umbau des Hotels ein Kantonsdarlehen von 250 000 Franken gewährt sowie ein Kantonsbeitrag von 50 000 Franken zugesichert. Mit dem Projekt wird die Beherbergungskapazität auf 50 Betten (bisher 34 Betten) erhöht und der Ausbaustandard gesamthaft einem 3-Stern-Niveau angeglichen. Beim Hotel Helvetia handelt es sich um den grössten Beherbergungsbetrieb in der Val Müstair. Das Projekt ist insofern für die weitere Entwicklung der Biosfera Val Müstair und die gesamte touristische Entwicklung im Münstertal von Bedeutung.
  • Stiftung Schweizerisches Freilichtmuseum Ballenberg, Bern: Für die Erneuerung der Schindeldächer und die Dokumentation der Alpgebäude Champatsch im Freilichtmuseum Ballenberg im Kanton Bern wird ein Beitrag von 63 000 Franken zugesichert. Die Alpgebäude Champatsch wurden 1988 vom Freilichtmuseum Ballenberg übernommen und somit vor der Zerstörung bewahrt. Das Museum hat zum Ziel, bedeutende Zeugnisse der schweizerischen Baukunst, die vor Ort nicht mehr erhalten werden können, ins Museum zu transferieren, deren Geschichte aufzuarbeiten und für die Nachwelt zu erhalten. Bisherige Unterhaltsarbeiten an Objekten aus dem Kanton Graubünden wurden vom Museum getragen. Die erforderliche Neueindeckung der Alp Champatsch übersteigt aber dessen Möglichkeiten.
 
Strassenprojekte
- Erweiterung Unterhaltsstützpunkt Tua, Bivio: Das Auflageprojekt für die Erweiterung des Tiefbauamt-Unterhaltsstützpunkts Tua in der Gemeinde Bivio wird genehmigt. Das Projekt beinhaltet im Wesentlichen die Ergänzung des bestehenden Gebäudes mit einer Siloanlage für Salz und Splitt. Dadurch werden die Voraussetzungen für einen effizienten und wirtschaftlichen Strassenunterhaltsdienst geschaffen.

Im Weiteren hat die Regierung 817 000 Franken für Bauarbeiten auf folgendem Strassenabschnitt bewilligt:
- Roncagliastrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Raggaliastrasse – Freibad 
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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