Bezugsdauer der laufenden und abgeschlossenen Fälle
Die Bezugsdauer der laufenden Fälle erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von 24 auf 25 Monate (Median). Somit steigt sie seit zwei Jahren leicht an. Knapp 30 Prozent der laufenden Fälle beziehen bis zu einem Jahr Sozialhilfe, gut zwei Drittel bis zu vier Jahren.
Die Bezugsdauer der abgeschlossenen Fälle liegt auf dem Vorjahreswert von 11 Monaten. Die Hälfte der abgeschlossenen Fälle bezieht unter einem Jahr Sozialhilfe, gut zwei Drittel unter zwei Jahren.
Veränderungen im Zivilstand
Über den Zeitraum der letzten drei Jahre betrachtet, haben sich die Anteile der Sozialhilfebeziehenden nach Zivilstand verschoben. Im genannten Zeitraum nahm der Anteil Verheirateter stetig zu (2011: 29,7%; 2012: 30,0%; 2013: 31,4%), der Anteil geschiedener Personen hingegen sank (2011: 22,6%; 2012: 21,0%; 2013: 20,4%).
Zunahme von Erwerbstätigen
Seit 2011 zeigt sich ebenfalls eine Zunahme von erwerbstätigen Personen. Im selben Zeitraum nahm der Anteil von Nichterwerbspersonen ab. Darunter fallen Personen in Ausbildung (ohne Lehrlinge), im Haushalt Tätige, Rentnerinnen und Rentner, vorübergehend Arbeitsunfähige, Dauerinvalide und Personen, die keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben.
Entwicklung der Fallstruktur
Seit drei Jahren steigt der Anteil an Ein-Personen-Fällen. Sie machen unterdessen knapp zwei Drittel aus. Unter Ein-Personen-Fälle werden sowohl Alleinlebende als auch Fälle von Nicht-Alleinlebenden subsumiert. Letztere sind Personen, die einen eigenen Sozialhilfefall bilden, aber mit jemandem oder mehreren Personen zusammenleben, beispielsweise in einer Wohngemeinschaft. Im selben Zeitraum hat der Anteil an Alleinerziehenden abgenommen. Dieser liegt im Kanton Graubünden bei 20,5 Prozent. Paare mit Kindern machen 9,4 Prozent aller Fälle aus, Paare ohne Kinder 4,2 Prozent. Fast ein Drittel (28,7%) aller Sozialhilfebeziehenden sind Kinder zwischen 0 und 17 Jahren.
Die Schweizerische Sozialhilfestatistik
Die Daten im Kanton Graubünden werden seit 2004 im Rahmen der vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführten Schweizerischen Sozialhilfestatistik erhoben. Die wichtigste Kennzahl der Sozialhilfestatistik ist die Sozialhilfequote. Sie ist der Indikator für das Risiko, von Sozialhilfeleistungen abhängig zu werden. Die Sozialhilfequote ist definiert als Anteil der mit Sozialhilfe unterstützten Personen im Erhebungsjahr an der ständigen Wohnbevölkerung am 31.12. des Vorjahres gemäss STATPOP. Weiterführende Informationen und Publikationen in elektronischer Form finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Statistik.
Auskunftspersonen:
- Andrea Mauro Ferroni, Leiter Kantonales Sozialamt Graubünden, Tel. 081 257 26 51, E-Mail:
andrea.ferroni@soa.gr.ch
- Jan Boruvka, BFS, Sektion Sozialhilfe, Tel. 058 463 66 02, E-Mail:
jan.boruvka@bfs.admin.ch
- Simon Dinkel, Fachstelle Sozialhilfestatistik Zürich und Ostschweiz, Tel. 043 259 75 33; E-Mail:
simon.dinkel@statistik.ji.zh.ch
Gremium: Bundesamt für Statistik, Kantonales Sozialamt Graubünden
Quelle: dt Bundesamt für Statistik, Kantonales Sozialamt Graubünden