Die Bündner Regierung hat die Teilnahme des Kantons an einem interkantonalen Programm zur Waldbeobachtung beschlossen. Im Weiteren hat sich die Regierung mit verschiedenen Geschäften aus Gemeinden und Regionen befasst.
Programm der Kantone zur Waldbeobachtung ermöglicht Vergleiche
Der Kanton Graubünden beteiligt sich 2015 und 2016 am Programm der Interkantonalen Wald-Dauerbeobachtung. Die Regierung hat dafür einen Beitrag von insgesamt 108 000 Franken freigegeben. Der Betrag verteilt sich je zur Hälfte auf die Jahre 2015 und 2016. Das Ziel des Programmes besteht darin, langsam fortschreitende Veränderungen im Wald – beispielsweise als Folge von Schadstoffbelastungen oder Klimawandel – festzustellen, Wirkungszusammenhänge zu erkennen, Risiko vermindernde Strategien abzuleiten sowie Massnahmen und Empfehlungen für die Praxis zu formulieren. Das Programm wurde 1984 gestartet und bis heute sukzessive ausgebaut. Das Beobachtungsprogramm umfasst derzeit 185 Waldflächen. Im Kanton Graubünden befinden sich acht Untersuchungsflächen. Erkenntnisse ergeben sich nicht allein durch die Resultate auf der einzelnen Fläche, sondern vor allem aus dem Vergleich zwischen den über die ganze Schweiz verteilten Flächen. Ausgeführt werden die Forschungsarbeiten durch das private Institut für angewandte Pflanzenbiologie in Schönenbuch im Kanton Basel-Landschaft. Finanziert werden die Arbeiten von den am Programm beteiligten Kantonen. Die derzeit laufende Programmperiode dauert bis März 2017.
Weitere Beiträge für die Renovation von Trockenmauern
Für die Renovation von Trockenmauern in den Gemeinden Andeer, Ardez, Arosa, Brusio, Guarda, Lumnezia, Luzein, Scharans, Tarasp, Tomils und Zillis-Reischen hat die Regierung einen Kantonsbeitrag in Höhe von 119 173 Franken aus dem Landeslotterie-Fonds gesprochen. Der Bund leistet einen Beitrag in der gleichen Höhe. Trockenmauern sind in vielen Regionen Graubündens als Grenz- und Stützmauern wichtige Zeugen einer traditionellen Bewirtschaftung. Sie haben nicht nur eine hohe kulturhistorische, sondern auch eine hohe ökologische und landschaftliche Bedeutung. Ohne Unterhalt zerfallen viele dieser Mauern. Im Mai 2014 hat die Regierung bereits Trockenmauerrenovationen in verschiedenen Gemeinden mit 163 500 Franken unterstützt.
Agglomerationsprogramme: Anforderungen sind anzupassen
Die Agglomerationsprogramme des Bundes sind zu vereinfachen. Dies schreibt die Bündner Regierung in ihrer Stellungnahme an den Bund zur Weisung über die Prüfung und Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme der dritten Generation. Nach Ansicht der Regierung hat sich die Ausgangslage gegenüber früheren Agglomerationsprogrammen deutlich geändert. Zum einen ist die Finanzierung mit dem geplanten Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) noch offen. Zum anderen besteht auf Bundesebene ein neues Raumplanungsgesetz mit griffigen Massnahmen zur Siedlungsentwicklung, was die bisherigen Siedlungsmassnahmen der Agglomerationsprogramme überflüssig macht. Die Anforderungen an die Agglomerationsprogramme sind laut der Bündner Regierung dahingehend anzupassen, dass für die Erarbeitung von neuen Programmen kein unnötiger und ungerechtfertigter Aufwand entsteht.
Aus Gemeinden und Regionen
- Davos: Die von der Gemeinde Davos am 22. September 2013 beschlossene projektbezogene Nutzungsplanung zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes einer Inertstoffdeponie im Gebiet Valdanna (Fraktion Wiesen) wird mit Vorbehalten genehmigt.
- Falera, Flims und Laax: Die neuen Gesetze über Gäste- und Tourismustaxen der Gemeinden Falera vom 2. Mai 2014, Flims vom 18. Mai 2014 und Laax vom 11. April 2014 werden genehmigt. Die drei kommunalen Tourismusgesetze können in Einklang mit übergeordnetem Recht ausgelegt werden.
- Jenins, Maienfeld: Der Gemeindegrenzplan Jenins – Maienfeld wird genehmigt.
- Vals: Die von der Gemeinde Vals am 17. Mai 2009 beschlossene projektbezogene Ortsplanungsrevision zur Erweiterung der Beschneiungsanlagen wird mit Auflagen genehmigt. Mit der neuen Nutzungsplanung werden die technisch beschneiten Flächen im Skigebiet von Vals von ca. 2,5 auf ca. 9 Hektaren vergrössert. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Beschneiungsanlagen wird zudem das Baugesetz mit einem Zusatz zur Wintersportzone ergänzt, und im Zonenplan wird die Abgrenzung der Wintersportzone angepasst.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden