Nach dem deutlichen Ja zur FA-Reform hat auch das Mantelgesetz zur Gebietsreform im Volk eine Mehrheit gefunden. Mit der FA-Reform und dem Mantelgesetz zur Gebietsreform wurden innert kurzer Zeit aus föderalistischer Sicht zwei wichtige kantonale Vorlagen gutgeheissen. Dies erfüllt die Bündner Regierung mit Freude. Die Abstimmungsergebnisse zeigen, dass das Stimmvolk die Herausforderungen der Zukunft mit Veränderungsbereitschaft und Reformwillen anpacken will. Das Bekenntnis, die föderalen Strukturen zu stärken, ist ein starkes staatspolitisches Signal.
Das Bündner Volk hat auch diesen Entscheid nach einer intensiven Phase der öffentlichen Diskussion und Auseinandersetzung gefällt. Die organisatorische Ausgestaltung der elf Regionen war umstritten, weshalb das Volks- und Gemeindereferendum ergriffen worden war. Die Bevölkerung ist den Anliegen des Grossen Rats und der Regierung gefolgt, möglichst einfache, schlanke und bürgernahe Regionen schaffen zu wollen. Die Gemeindeautonomie wird dadurch gestärkt, die fiskalische Äquivalenz eingehalten.
Die Umsetzung der Vorlage hat auf den 1. Januar 2016 zu erfolgen. Damit bleibt nun genügend Zeit für die neuen Regionen, sich gemäss den neuen Vorgaben zu konstituieren. Die bisherigen Regionalverbände können mitsamt den entsprechenden Behörden zwei weitere Jahre, d.h. bis Ende 2017, bestehen bleiben. Bis Ende 2017 bestehen auch die Kreise Domleschg, Mesocco, Oberengadin und Surses als Körperschaften weiter. Die Übergangszeit ermöglicht es, optimale Lösungen für die künftige Aufgabenerfüllung zu finden. Die Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten der Regionsgemeinden bilden ein Übergangsorgan, das sicherzustellen hat, dass ihre Region auf 2016 hin funktionsfähig sein wird.
Die Vorlagen vom 28. September und 30. November 2014 standen im Zeichen der Stärkung der Leistungsfähigkeit und Selbständigkeit der Gemeinden und stellen einen Vertrauensbeweis an die Gemeinden dar. Ein funktionierender Föderalismus baut auf starke Gemeinden. Die Abstimmungskämpfe wurden intensiv und mit kontroversen Argumenten geführt. Mit ihrem Ja zu den beiden Vorlagen haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Föderalismus im Kanton Graubünden geleistet.
Die Abstimmungen zeigen, dass das Stimmvolk und die Gemeinden die Reformziele der Regierung und des Grossen Rates mittragen und der Politik das Vertrauen aussprechen.
Auskunftsperson:
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, erreichbar ab 15.00 Uhr via E-Mail:
barbara.janom@dfg.gr.ch. Rückruf folgt.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden