Die Gebietsreform im Kanton Graubünden führt zur teilweisen Neustrukturierung der Bündner Justiz. Aus den bisherigen Bezirksgerichten werden per 2017 Regionalgerichte. Die Regierung hat eine entsprechende Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.
Als weitere Etappe zur Umsetzung der vom Bündner Stimmvolk im Jahr 2012 befürworteten Gebietsreform werden elf Regionalgerichte geschaffen. Sie üben anstelle der bisherigen elf Bezirksgerichte künftig als untere kantonale Gerichte die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit aus. Die Ausgestaltung der Regionalgerichte soll analog zur heutigen Regelung des Kantonsgerichts vorgenommen werden. So werden beispielsweise Rechnung und Budget eines jeden Regionalgerichtes in die Rechnung bzw. in das Budget des Kantons integriert. Damit werden die Regionalgerichte unmittelbarer Teil der Gebietskörperschaft des Kantons Graubünden. Keinen Einfluss hat die Gerichtsreform auf die Bestellung der Richterinnen und Richter der Regionalgerichte. Diese werden wie bisher vom Stimmvolk der jeweiligen Region gewählt.
Zur Statuierung der Regionalgerichte als untere kantonale Gerichte ist eine Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes notwendig. Weitere 22 Gesetze sind anzupassen; zahlreiche kantonale Erlasse nehmen Bezug auf die Terminologie Bezirk, Bezirksgericht, Bezirksgerichtspräsidentin/Bezirksgerichtspräsident. Die betroffenen Erlasse werden im Rahmen der Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes an die neue Terminologie angepasst. Die Änderungen sollen auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten. Die Richterinnen und Richter der Regionalgerichte sind im Verlauf des Jahres 2016 zu wählen. Die Amtsdauer schliesst nahtlos an die Amtsdauer der heutigen Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter an. Die gewählten Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter bleiben bis zum 31. Dezember 2016 im Amt. Der Gerichtssprengel entspricht bis Ende 2016 den heutigen Bezirken.
Die Vernehmlassung zur Gerichtsreform dauert bis
11. März 2015. Die Unterlagen können unter
www.gr.ch / Laufende Vernehmlassungen abgerufen werden.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail
christian.rathgeb@djsg.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden