Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Bündner Regierung hat den Bericht zur Finanzierung der Kirchen im Kanton Graubünden zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Darin wird die mittel- und langfristige finanzielle Entwicklung für die Landeskirchen abgeschätzt, die möglichen Folgen daraus aufgezeigt, das finanzielle Risiko für den Staat und die Kirchen abgeleitet sowie die sich daraus ergebenden Massnahmen zur Lösung der längerfristigen Problematik dargestellt.

In der Oktobersession 2013 wurde der Fraktionsauftrag FDP betreffend zukünftige Finanzierung der Aufgaben unserer Landeskirchen eingereicht. Die Regierung erklärte sich in ihrer Antwort bereit, zusammen mit den Landeskirchen einen Bericht zu erarbeiten, welcher Möglichkeiten für die zukünftige Finanzierung der Aufgaben der Landeskirchen aufzeigt. Der Auftrag wurde in der Junisession 2014 mit 83 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen überwiesen. Diesem Auftrag kommt die Regierung mit der Verabschiedung des Berichts zuhanden des Grossen Rats nach.

Im Bericht wird im Rahmen der Auftragserfüllung zunächst die Rechts- und Faktenlage im Kanton Graubünden sowie den anderen Kantonen dargestellt. Daran anschliessend folgen die Abschätzung der mittel- und langfristigen finanziellen Entwicklung und der damit verbundenen Konsequenzen unter Einschluss einer Risikobetrachtung. Weiter werden die Frage von Doppelspurigkeiten und möglichen zukünftigen Finanzierungsmodellen für den Kanton Graubünden thematisiert. Die Bewertung und Schlussfolgerungen im Fazit dienen als Grundlage zur Antragstellung. Der Bericht wurde in enger Zusammenarbeit mit den Landeskirchen erarbeitet. Zu diesem Zweck wurde neben intensiven bilateralen Kontakten eine Retraite mit den Verantwortlichen der beiden Landeskirchen durchgeführt.

Der Handlungsbedarf zur Änderung des geltenden Finanzierungssystems ist nicht erdrückend. Die Kirchensteuer der natürlichen Personen und die Kultussteuer werden durch die Kirchenmitglieder und die steuerpflichtigen Unternehmen solidarisch und in Anerkennung der Wichtigkeit gut funktionierender und solide ausgestatteter Landeskirchen mitgetragen. Der Mitgliederbestand der Bündner Kirchen ist, wenn auch tendenziell abnehmend, als robust zu bezeichnen.

Regierung und Landeskirchen sind der Auffassung, dass einer Aufrechterhaltung der geltenden Kirchenfinanzierung heute und auf absehbare Zeit klar der Vorzug zu geben ist. Dies einerseits in Verbindung mit einer konsequenten Fortsetzung der von den Landeskirchen in vorbildlicher Weise eingeschlagenen Wege zur Aufrechterhaltung ihres Mitgliederbestandes sowie zur Optimierung ihrer Strukturen, Organisationen und wirtschaftlichen Situation. Anderseits hat der Staat ein erhebliches Interesse daran, dass starke Landeskirchen als gesellschaftsrelevante und stabilisierende ethisch-religiöse und soziale Instanzen erhalten bleiben. Speziell in Randregionen sind die Kirchen zusätzlich zu ihren eigentlichen Kernaufgaben wichtige Garanten für die Sicherstellung eines minimalen Service Public. Im gesamten Kanton und besonders auch in den Zentren übernehmen sie eine bedeutende Funktion als stabilisierendes soziales Netzwerk.

Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Oktobersession 2015 beraten.


Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Martin Jäger, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 01, E-Mail Martin.Jaeger@ekud.gr.ch
- Andrea Stadler, Departementssekretärin Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. 081 257 27 11, E-Mail Andrea.Stadler@ekud.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel