In ihrer jüngsten Sitzung nimmt die Regierung Stellung zum Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981. Zudem ordnet sie für diverse Elektrizitätswerke in Bezug auf die Fischgängigkeit eine Sanierungspflicht an und spricht einen Kantonsbeitrag für das Internationale Walsertreffen in Arosa.
Regierung begrüsst Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981
Die Bündner Regierung unterstützt die Stossrichtung des neuen Bundesgesetzes. Der Entwurf des Bundesrates anerkennt das Unrecht, das den Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 zugefügt worden ist und sieht vor, den Opfern als Zeichen der Anerkennung des Unrechts einen Solidaritätsbeitrag auszurichten. Ebenso sollen die Thematik wissenschaftlich aufgearbeitet und die Opfer bei der Aufarbeitung ihrer Geschichte unterstützt werden.
Gemäss den Erläuterungen zum Gesetzesvorschlag erwartet der Bund, dass durch die Bearbeitung der Beitragsgesuche ein erheblicher administrativer, organisatorischer und finanzieller Mehraufwand entstehen wird. Für die Einreichung der Gesuche ist im Gesetzesentwurf eine Frist von sechs Monaten vorgesehen, in dieser Zeit wird mit 12 000 bis 15 000 Gesuchen gerechnet. Eine so kurze Frist würde für die kantonalen Anlaufstellen einen sehr hohen zusätzlichen Personalaufwand bedeuten, was nicht ohne Qualitätseinbussen bei der Beratungsarbeit umsetzbar wäre. Die Bündner Regierung beantragt deshalb, eine Frist von mindestens zwei Jahren für die Einreichung der Gesuche vorzusehen. Ausserdem wird von den Kantonen eine freiwillige Mitfinanzierung der Solidaritätsbeiträge mit einer Beteiligung von etwa 100 Millionen Franken erwartet. Allerdings sind im vorliegenden Bericht keine Informationen bezüglich eines möglichen Verteilschlüssels zwischen dem Bund und den Kantonen beziehungsweise unter den Kantonen enthalten. Ebenso ist unklar, welche Folgen es hätte, falls sich Kantone an der Mitfinanzierung nicht beteiligen würden. Auch stellt sich grundsätzlich die Frage, ob in den Kantonen überhaupt gesetzliche Grundlagen zur Mitfinanzierung bestehen. Der Bund sollte daher die gesamte Finanzierung der Entschädigungen übernehmen.
Bündner Anlaufstelle für Direktbetroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
Regierung lehnt Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ab
Die Bündner Regierung spricht sich gegen das Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke aus. Ziel dieses Gesetzes ist die Verankerung der Steuerpraxis zu land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken, wie sie bis zum Jahr 2011 galt. Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke wurden damals bei der Einkommenssteuer privilegiert behandelt. Im Jahr 2011 begrenzte das Bundesgericht den Umfang dieser Privilegierung. Das neue Gesetz beabsichtigt eine Rückkehr zur Steuerpraxis vor 2011.
Die Bündner Regierung lehnt diese Ungleichbehandlung von Grundstücken von Landwirten gegenüber Grundstücken des Geschäftsvermögens von anderen Selbständigerwerbenden ab. Eine solche Ungleichbehandlung lässt sich sachlich nicht rechtfertigen und verletzt das Gleichbehandlungsgebot.
Sanierungsanordnung für diverse Bündner Kraftwerke
Die Bündner Regierung ordnet für diverse Elektrizitätswerke in Bezug auf die Fischgängigkeit eine Sanierungspflicht an. Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet, bei bestehenden Wasserkraftwerken Massnahmen zu planen und die Kraftwerksbetreiber zu verpflichten, diese umzusetzen. Im Kanton Graubünden stehen 153 kraftwerksbedingte Hindernisse in einem Fischgewässer, 67 davon wurden als sanierungsbedürftig eingestuft. Die Sanierungsanordnungen betreffen drei Anlagen des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich sowie zwei Anlagen des Elektrizitätswerks Davos.
Schneerutschverbauung Casanova der Gemeinde Lumnezia wird genehmigt
Die Bündner Regierung genehmigt das Projekt "Schneerutschverbauung Casanova " der Gemeinde Lumnezia und sichert einen Kantonsbeitrag von maximal 80 000 Franken zu.
Die Zielsetzung des vorliegenden Projekts besteht darin, den Schutz des Siedlungsgebiets "Casanova" in der Fraktion Cumbel sicherzustellen. Kürzlich wurde festgestellt, dass für dieses Gebiet die blaue Gefahrenzone gilt, es wird deshalb mit insgesamt 76 m Schneebrücken gesichert.
Siedlungsgebiet "Casanova" in der Fraktion Cumbel, Lumnezia
Kantonsbeitrag an das Internationale Walsertreffen
Das Internationale Walsertreffen vom 15.-18. September 2016 in Arosa wird mit einem Kantonsbeitrag in Form einer Defizitgarantie von maximal 50 000 Franken unterstützt, dies beschliesst die Bündner Regierung.
Seit den 1960er-Jahren treffen sich die Walserinnen und Walser aus der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein, Frankreich, Italien und Österreich alle drei Jahre an einem wechselnden Ort zum Internationalen Walsertreffen. Ziel dieser Treffen, mit den jeweils über 2000 Teilnehmenden, ist eine über die Sprache hinausgehende Wahrung und Förderung der walserischen Kultur.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden