Sozialamt
Uffizi dal servetsch social
Ufficio del servizio sociale
BeratungsstelleKlostergasse 57000 ChurTel. +41 81 257 31 50Fax +41 81 257 31 60opferhilfe@soa.gr.ch
Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG; SR 211.223.13)
In der Schweiz wurden bis 1981 Menschen Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Das heisst, sie wurden administrativ versorgt, zwangskastriert oder -sterilisiert, zur Abtreibung gezwungen, zwangsadoptiert oder als Verding-, Pflege- und Heimkinder fremdplatziert.
Die Opferhilfe Graubünden ist Anlaufstelle für Direktbetroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bis 1981. Wir bieten Ihnen folgende Unterstützung an:
Melden Sie sich bei uns. Wir laden Sie gerne zu einem kostenlosen, persönlichen Gespräch ein. Unsere Telefonnummer und E-Mailadresse: +41 81 257 31 50 / opferhilfe@soa.gr.ch
Weitere Informationen zu fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und involvierten Institutionen im Kanton Graubünden finden sie hier.
Der Solidaritätsbeitrag steht ausschliesslich dem Opfer zu. Er führt nicht zu einer Kürzung von anderen staatlichen Leistungen.