Der Kanton Graubünden ist im schweizweiten Vergleich beim Erlass und der Änderung von Gesetzen und Verordnungen zurückhaltend. Er weist einen vergleichsweise geringen Regulierungsbestand auf und liegt auch bezüglich Regulierungsaktivität unter dem Durchschnitt der Schweizer Kantone. Das hat eine vom Kanton in Auftrag gegebene wissenschaftliche Studie zur Rechtsetzung im Kanton Graubünden ergeben. Die Regierung nimmt von diesen Ergebnissen mit Befriedigung Kenntnis.
Anlass und Ziele der Studie
Die Kritik an der Entwicklung der Gesetzgebung ist weitverbreitet und begleitet von Schlagworten wie "Gesetzesflut" oder "Gesetzgebungsdschungel". Der ganzen Kritik ist eigen, dass sie vor allem an Einzelfälle und an einzelne Erfahrungen anknüpft. Eine breite, gesicherte Datenlage, welche verlässliche Aussagen zur Entwicklung der Rechtsetzung zulässt, fehlte bis heute. Das galt auch für den Kanton Graubünden. Der Kanton hat einer interdisziplinären Expertengruppe unter der Leitung von Prof. Dr. Felix Uhlmann, Leiter des Zentrums für Rechtsetzungslehre an der Universität Zürich, den Auftrag erteilt, eine empirische Untersuchung über den Bestand des Rechts des Kantons Graubünden und einen interkantonalen Vergleich durchzuführen. Die dabei erhobenen Daten lassen Aussagen zum Regelungsbestand (Umfang) und zur Regelungsaktivität (Dynamik) der Rechtsetzung, gegliedert nach Rechtsetzungsstufen (Verfassung, Gesetze, Verordnungen) und im Vergleich mit allen andern Kantonen zu. Die Untersuchung mit Pioniercharakter erlaubt für Graubünden eine Standortbestimmung in quantitativer Hinsicht. Keine Aussagen liefert die Studie zur Qualität der Rechtssetzung.
Ergebnisse der Studie
Die durchgeführte Untersuchung zeigt auf, dass der Kanton Graubünden vergleichsweise moderat reguliert. Dies gilt sowohl hinsichtlich des Regulierungsbestands als auch bezüglich der Regulierungsaktivität. Graubünden gehört schweizweit zu den Kantonen mit dem schlanksten Regulierungsbestand. Hauptgebiete der kantonalen Regelungstätigkeit betreffen Schulrecht, Gesundheitsrecht und Staatsorganisation. Wichtiger Einflussfaktor ist hier das Bundesrecht, das die Kantone zu Anschlussgesetzgebungen zwingt. Weiter lässt sich sagen, dass die Regelungsaktivität in den letzten Jahren leicht überdurchschnittlich zugenommen hat. Dies dürfte eine Nachwirkung der auf den 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Totalrevision der Kantonsverfassung sein. Sodann stellt die Studie tendenziell eine Abnahme des Anteils der Legislative an der Regelungsaktivität zugunsten der Exekutive fest. Der Anteil der Legislative ist aber vergleichsweise immer noch sehr hoch. Als Gesamtfazit der Experten deutet die quantitative Analyse in Richtung einer insgesamt moderaten Regulierung und eines grundsätzlich intakten Verhältnisses zwischen Legislative und Exekutive.
Schlussfolgerungen
Die Regierung hat die für Graubünden positiven Ergebnissen der Studie mit Befriedigung zur Kenntnis genommen. Diese lassen vermuten, dass beim Kanton zumindest kein allgemeiner Deregulierungsbedarf besteht. Die Regierung sieht sich darin bestärkt, den bisherigen Kurs des "Masshaltens" bei der Rechtsetzung sowohl im autonomen Regelungsbereich als auch bei der Umsetzung von Bundesrecht konsequent weiterzuführen. Fortgeführt werden sollen auch die besonderen Anstrengungen des Kantons im Bereiche der Qualitätssicherung der Rechtsetzung, wie etwa die verwaltungsinternen Qualitätssicherungsverfahren, die legistische Ausbildung von Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung oder die Erarbeitung von Hilfsmitteln in elektronischer oder gedruckter Form.
Auskunftsperson:
- Walter Frizzoni, Kanzleidirektor-Stellvertreter, Standeskanzlei Graubünden, Tel. 081 257 22 22, E-Mail:
Walter.Frizzoni@staka.gr.ch
Gremium: Standeskanzlei
Quelle: dt Standeskanzlei