Das Amt für Schätzungswesen und die Gebäudeversicherung Graubünden sollen verstärkt zusammenarbeiten. Durch eine Koordination der Betriebsabläufe sollen die Kosten der Schätzungen gesenkt werden zum Vorteil aller Beteiligten (Kanton, Gemeinden, Gebäudeversicherung und die Hauseigentümer). Die Regierung hat dazu eine Teilrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes und eine Totalrevision des Gesetzes über die amtlichen Schätzungen für die Vernehmlassung freigegeben.
Die Gebäudeversicherung Graubünden und das Amt für Schätzungswesen haben zahlreiche Schnittstellen. Im Januar 2014 erteilte die Regierung den Auftrag, die Grundstücksbewertung des Amts für Schätzungswesen (ASW) und den Versicherungsbereich der Gebäudeversicherung Graubünden (GVG) zu analysieren sowie das Gesamtsystem effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Die daraufhin erarbeitete Analyse zeigte den entsprechenden Handlungsbedarf auf. Der die Grundstücksbewertung betreffende Teil wird mit einer Totalrevision des Gesetzes über die amtlichen Schätzungen umgesetzt. Der Teil, der die Gebäudeversicherung betrifft wird parallel und abgestimmt im Rahmen einer Teilrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes angegangen.
Der Revisionsentwurf für die Totalrevision des Gesetzes über die amtlichen Schätzungen enthält folgende wesentliche Inhalte und Ziele:
- Klare Definition der Aufgaben des ASW und damit Klärung der Schnittstellen zu anderen Stellen wie Gemeinden, Gebäudeversicherung und Steuerverwaltung;
- Anpassung des Kosten- und Gebührenmodells unter stärkerer Berücksichtigung des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips;
- Reduktion der Bewertungspflicht auf die wichtigen Tatbestände;
- Vereinfachung des Rechtsmittelwegs;
- Klares Bekenntnis zu einer dezentralen Organisationsstruktur;
- Anpassung der Begrifflichkeiten und der Systematik des Gesetzes.
Das Gesetz soll neu Gesetz über die amtlichen Immobilienbewertungen heissen.
Die Teilrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes beinhaltet folgende Eckpunkte:
- Die Grenzwerte für Versicherungsanpassungen ohne Schätzung sollen nach oben angepasst werden;
- Die freiwillige Versicherung von gebäudeähnlichen Gebäuden und von der Versicherungspflicht ausgenommenen Gebäuden durch die GVG sollen abgeschafft werden;
- Die Bestimmung, wonach Alpgebäude, Ställe und Hütten, die ausserhalb von Ortschaften stehen und mehr als 100 Meter vom nächsten versicherungspflichtigen Gebäude entfernt sind, nicht obligatorisch versichert sind, soll aufgehoben werden;
- Bei bestehenden Gebäuden in gelben Gefahrengebieten und bei bestehenden Gebäuden in blauen Gefahrenzonen sollen Anreizfinanzierungen der Gebäudeversicherung den Gebäudeeigentümer dazu motivieren, Elementarschadenpräventionsmassnahmen vorzunehmen (Objektschutz).
Beide Vernehmlassungen laufen bis
15. April 2016.
Die Vernehmlassungsunterlagen zur Teilrevision des Gebäudeversicherungsgesetzes sind im Internet unter
www.gr.ch (Laufende Vernehmlassungen/DJSG) abrufbar.
Die Vernehmlassungsunterlagen zur Totalrevision des Gesetzes über die amtlichen Schätzungen sind im Internet unter
www.gr.ch (Laufende Vernehmlassungen/DFG) abrufbar.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin Departement für Finanzen und Gemeinden, Tel. 081 257 32 01
- Regierungspräsident Dr. Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden