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Die Regierung hat an ihrer ersten Sitzung im Jahr 2016 den Bericht zum Strassenbau und Strassenbauprogramm 2017 bis 2020 verabschiedet. Weiter nimmt sie Stellung zu den Änderungen des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Zudem genehmigt sie die Teilrevision der Ortsplanung von Churwalden.

Bericht zum Strassenbau und Strassenbauprogramm 2017 bis 2020

Der Bericht zum Strassenbau und Strassenbauprogramm 2017 bis 2020 wird dem Grossen Rat zur Kenntnisnahme unterbreitet. Insgesamt sind 767 Millionen Franken für den Bau und Unterhalt der Strassen vorgesehen. Der Bericht enthält im Wesentlichen eine Auflistung der konkret vorgesehenen Projekte für die Programmperiode 2017 bis 2020. Dies in Abstimmung mit dem entsprechenden Regierungsprogramm und unter Berücksichtigung der im Finanzplan vorgesehenen Mittel.
Der Bericht hält Rückschau auf das noch laufende Programm und enthält Angaben zu den erfolgten Änderungen im Strassenbereich und in der Organisation des Tiefbauamtes. Das neue Strassenbauprogramm stützt sich in Bezug auf die strategische Ausrichtung und die Priorisierung der Vorhaben auf die vorangehenden Programme ab. Die vorgesehenen Ausgaben für den Bau und Unterhalt der Strassen sind im Vergleich zur Vorperiode leicht höher. Konkret sieht der Kanton in den nächsten vier Jahren Investitionen von 431 Millionen Franken für den Neu- und Ausbau der Haupt- und Verbindungsstrassen vor. Zudem besteht beim heutigen Strassennetz nach wie vor ein zunehmender Instandstellungsbedarf. In der Programmperiode 2017 bis 2020 sind deshalb für den baulichen Unterhalt 336 Millionen Franken vorgesehen, 6 Millionen Franken mehr als bisher.
Neu äussert sich das Programm auch zum Thema Langsamverkehr, dessen wachsende Bedeutung mit dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen teilrevidierten Strassengesetz berücksichtigt wird.
Weil Verkehrsprojekte aufgrund der gestiegenen Anforderungen und der immer komplizierteren Abläufe eine lange Planungs-, Projektierungs- und Bauzeit aufweisen, sind langfristig verlässliche Rahmenbedingungen notwendig. Mit dem auf die Finanzplanung abgestützten neuen vierjährigen Strassenbauprogramm legt die Regierung eine möglichst verlässliche und transparente Basis für die Aufgabenerfüllung des Kantons im Strassenbereich.

Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Die Regierung nimmt Stellung zur Änderung des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Der Bundesrat schlägt vor, im bestehenden Gesetz eine zusätzliche Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Diese soll befristet und mit einem neuen Finanzrahmen von insgesamt 100 Millionen Franken ausgestattet werden.
Die Regierung begrüsst grundsätzlich den Entscheid des Bundesrates, die Elterntarife in gewissen Einkommensklassen anzupassen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch besser zu gestalten. Weil sich das bisherige System jedoch bewährt hat, ist sie der Auffassung, dass eine wie im Gesetzesentwurf geplante auf drei Jahre befristete Anreizfinanzierung keine nachhaltige Wirkung entfalten kann. Daher sollte sich der Bund wie bisher mit einem fixen Beitragssatz an den Kosten für familienergänzende Kinderbetreuung beteiligen. Gestützt darauf und auf die Erfahrungen mit der Finanzierung von neuen Angeboten beantragt sie deshalb, zusätzliche Bundesmittel statt für eine neue Anreizfinanzierung für die Verlängerung der bestehenden Anstossfinanzierung zu verwenden.

Weitere Informationen: Laufende Vernehmlassungen Bund 

Regierung genehmigt Teilrevision der Ortsplanung von Churwalden

Die von der Gemeinde Churwalden am 8. September 2015 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird von der Regierung genehmigt. Im Einzelnen werden die Teilrevision des Baugesetzes, der Zonenplan, der Generelle Gestaltungsplan 1:500 Busterminal sowie der Generelle Erschliessungsplan 1:1000 Busterminal genehmigt.
Mit der vorliegenden Teilrevision werden die nutzungsplanerischen Voraussetzungen für die Realisierung eines Busterminals im Bereich des bestehenden Parkplatzes Sand geschaffen. Der Busterminal mit voraussichtlich sechs Haltekanten für das Postauto erlaubt einen "Shuttle-Betrieb" zwischen dem Postautodeck Chur und dem Einstiegsportal Churwalden in das Skigebiet Lenzerheide/Valbella.
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© Comet Photoshopping GmbH / Dieter Enz


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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