An ihrer jüngsten Sitzung nimmt die Regierung Stellung zu verschiedenen Vorlagen des Bundes. Weiter genehmigt sie eine Fuss- und Radwegbrücke über den Vorderrhein und spricht einen Kantonsbeitrag für die Stiftung "Greater Zurich Area Standortmarketing".
Stellungnahme zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019
Die Regierung nimmt Stellung zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 des Bundes. Das Programm sieht gegenüber der bisherigen Planung ab 2017 Entlastungen von rund einer Milliarde vor. Damit schafft der Bund die Grundlage, um die Vorgaben der Schuldenbremse in der kommenden Legislatur einzuhalten.
Die Bündner Regierung schliesst sich in ihrem Schreiben an den Bund der Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) an. Die Kantonsregierungen sind mit der Umsetzung eines neuen Sparprogramms zur Reduktion des strukturellen Defizits des Bundes grundsätzlich einverstanden. Es ist wichtig, dass die Bundesfinanzen gesund und solide bleiben. Die Kantonsregierungen verlangen jedoch ausdrücklich, dass das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 nicht zu einer Lastenabwälzung auf die Kantone führt. Die Kantone verfügen über keinerlei Spielraum mehr, um vom Bund abgewälzte Kosten zu tragen. Deshalb lehnen die Kantone verschiedene Sparmassnahmen ab, namentlich in den Bereichen Ergänzungsleistungen AHV/IV, Bahninfrastrukturfonds, individuelle Prämienverbilligung sowie Migration und Integration.
Ergänzend dazu weist die Regierung auf weitere Massnahmen hin, die ebenfalls kritisch zu hinterfragen sind. So ersucht die Regierung, von der vorgesehenen Kürzung im Bereich Sprachenförderung abzusehen. Die Kürzung des entsprechenden Beitrages um 33 Prozent hätte zur Folge, dass verschiedene kantonale Projekte reduziert oder ganz eingestellt werden müssten. Weiter beantragt sie, auf eine Kürzung der Bundesmittel an den Bau von Sportanlagen von nationaler Bedeutung zu verzichten. Ebenfalls nicht einverstanden ist die Bündner Regierung damit, dass die 2016 und 2017 nicht erfolgten Einlagen in den Infrastrukturfonds vollumfänglich dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) gutgeschrieben werden. Sie möchte, dass diese zeitlich aufgeschobenen Einlagen anteilsmässig auch der künftigen Spezialfinanzierung Strassenverkehr zugeteilt werden, damit auch die Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen finanzielle Beiträge erhalten. Zudem erachtet es die Regierung nicht als sinnvoll, dass die ersatzlose Aufhebung des Risikoaktivitätengesetzes im Rahmen eines Sparprogramms erfolgt, zumal die Einsparung auf Bundesebene eher gering ist. Mit der Aufhebung entfällt die Bewilligungspflicht für Outdooraktivitäten wie Canyoning, Rafting oder Bungee-Jumping. Die notwendigen Diskussionen über die Inhalte und die Beibehaltung des Gesetzes können mit einer Aufhebung nicht mehr geführt werden.
Stellungnahme KdK
Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung
Die Regierung beteiligt sich am Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV). Die Vorlage richtet den Fokus auf die Weiterentwicklung der bestehenden Instrumente. Hauptziel ist, das Eingliederungspotenzial bei den versicherten Personen auszuschöpfen und die Vermittlungsfähigkeit zu stärken, dies insbesondere für Kinder, junge Erwachsene und psychisch erkrankte Versicherte.
Die Invalidenversicherung (IV) ist sozialpolitisch sehr wichtig im System der Sozial-versicherungen mit ihren drei Säulen "Eingliederung", "Ersatz Erwerbseinkommen" sowie "Hilfe zur Selbsthilfe". Aus Sicht der Regierung ist es richtig, dass Kindern und Jugendlichen sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Anbetracht der Neurenten-Entwicklung und der Kosten besondere Beachtung geschenkt wird. Insofern unterstützt sie die geplante Weiterentwicklung der IV. Allerdings ist sie der Auffassung, dass das Potenzial an Massnahmen damit nicht ausgeschöpft ist. Der vorliegende Entwurf enthält keine Überlegungen zu möglichen sinnvollen und sozialpolitisch verträglichen Sparvorschlägen im Bereich der Leistungen. Die Regierung bezweifelt, dass einzig mit den vorgeschlagenen Massnahmen längerfristig eine stabile finanzielle Situation der IV erreicht werden kann. Sie erwartet, dass der Bund weitere Massnahmen und Vorschläge in Betracht zieht, um die IV nicht nur weiter zu entwickeln, sondern auch konsequent zu stabilisieren respektive zu sanieren. Dies durch Massnahmen, welche durchaus sozial verträglich sind und zu keiner Verschiebung in andere Systeme führen.
Faktenblatt: Weiterentwicklung der IV
Inkraftsetzung Lehrplan 21 Graubünden
Die Bündner Regierung genehmigt den Lehrplan 21 GR inklusive Lektionentafeln. Die Inkraftsetzung erfolgt für den Kindergarten bis zur 2. Klasse der Sekundarstufe I auf das Schuljahr 2018/19 und für die 3. Klasse der Sekundarstufe I auf das Schuljahr 2019/20.
Der von der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz im Herbst 2014 freigegebene Lehrplan 21 wird vom Kanton umfassend übernommen. Unverbindliche Inhalte wurden ergänzt und Anpassungen bezüglich der kantonalen Rahmenbedingungen vorgenommen.
Die verschiedenen Lektionentafeln der drei Sprachregionen sind bestmöglich aufeinander abgestimmt und kohärent zu anderen Kantonen.
Dem Regierungsbeschluss liegt ein umfassender Bericht zur Umsetzung des Lehrplans 21 GR zugrunde. Dieser zeigt auf, mit welchen Massnahmen die Schulen auf den neuen Lehrplan vorbereitet werden. Damit der Umsetzungsprozess optimal gelingt, werden die kantonalen Umsetzungsmassnahmen auf sechs Jahre von 2016 bis 2021 verteilt. Diese umfassen insbesondere Informationsveranstaltungen, Beratungen für Schulen sowie obligatorische Weiterbildungen für Lehrpersonen und starten im Herbst 2016. Mit diesem Vorgehen ist gewährleistet, dass ab dem Schuljahr 2021/22 sämtliche Bündner Schulen den Lehrplan vollständig umsetzen.
Als nächsten Schritt beantragt die Regierung im Juni 2016 beim Grossen Rat einen Verpflichtungskredit zur Umsetzung des neuen Lehrplans 21 GR.
Weitere Informationen:
Amt für Volksschule und Sport
Regierung genehmigt Fuss- und Radwegbrücke über den Vorderrhein
Die Regierung genehmigt das Bauvorhaben für eine Fuss- und Radwegbrücke über den Vorderrhein zwischen Castrisch und Schluein. An die Baukosten entrichtet sie dem Verein "Die Rheinschlucht/Ruinaulta" einen maximalen Kantonsbeitrag von 747 000 Franken. Die bestehende, sanierungsbedürftige Rheinbrücke, welche alleine der Überführung einer Abwasserleitung des Abwasserverbandes Gruob dient, wird abgebrochen und in die neue Langsamverkehrsbrücke integriert.
Die geplante Brücke spielt eine wichtige Rolle für den Langsamverkehr im Alltag, sei es für Schulwege, als Zugang zur regionalen Sportanlage oder auch für den Einkaufsverkehr. Die neue Verbindung über den Vorderrhein bildet zudem einen wesentlichen Bestandteil des Gesamtkonzepts zur sanften Erschliessung der Rheinschlucht Ruinaulta. Die Projektkosten belaufen sich auf insgesamt 2,09 Millionen Franken.
Modellfoto der Fuss- und Radwegbrücke zwischen Castrisch und Schluein, Quelle: Casutt Wyrsch Zwicky AG
Kantonsbeitrag für die Stiftung "Greater Zurich Area Standortmarketing"
An die Stiftung "Greater Zurich Area Standortmarketing" wird für die Jahre 2016 bis 2019 ein jährlicher Kantonsbeitrag von 99 180 Franken entrichtet. Die Stiftung wurde im Jahr 1998 vom Kanton Zürich gegründet. Ziel der Stiftung ist es, die führende Stellung des Wirtschaftsraums Greater Zurich Area im europäischen und globalen Wettbewerb zu behaupten und gemeinsam zu stärken.
Seit 15 Jahren ist der Kanton Graubünden Mitträger der "Greater Zurich Area Standortmarketing". Die Stiftung bietet dem Kanton Graubünden eine erfolgversprechende Gelegenheit, die Bekanntheit des eigenen Wirtschaftsstandortes zu erhöhen. Aufgrund der im Verhältnis geringen Grösse des Kantons und der knappen Ressourcen sind die Möglichkeiten für eine eigenständige, erfolgreiche Realisierung eines internationalen Standortmarketings beschränkt.
Anpassung des Richtplans "Naturmonument Ruinaulta / Rheinschlucht"
Die Regierung genehmigt den vom Regionalparlament Surselva am 29. September 2015 beschlossenen regionalen Richtplan "Naturmonument Ruinaulta / Rheinschlucht", Anpassung 2015. Zudem beschliesst sie die entsprechende Aktualisierung und Anpassung des Objekts im kantonalen Richtplan.
Die Vorlage umfasst die Planung eines durchgehenden Wanderwegs entlang des Vorderrheins im Abschnitt Isla Bella-Brücke bis Station Trin sowie Massnahmen zum Schutz von Landschaft und Lebensräumen und zur Verbesserung des Schutz- und Nutzungskonzepts 2005. Der Eingriff für den durchgehenden Weg entlang der RhB-Linie mit einem geplanten Fussgängertunnel im Abschnitt Ransun wird als tragbar erachtet. Dies aufgrund des grossen wirtschaftlichen Potenzials für den Sommertourismus und die Naherholung, der wesentlichen Verbesserungen für den Schutz von Flora und Fauna sowie aufgrund der nationalen Bedeutung dieser Wanderwegroute.
Regierung genehmigt Teilrevision des Baugesetzes von Surses
Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde Surses am 30. November 2015 beschlossene Teilrevision des Baugesetzes und des Generellen Erschliessungsplans 1:1000 Teilrevision Bursa. Mit der Vorlage werden die nutzungsplanerischen Voraussetzungen geschaffen, um das Aus- und Weiterbildungsangebot am Gewerbestandort Bursa/Padnal zu einem "Energie Campus Savognin" weiterzuentwickeln. Im "Energie Campus Savognin" ist neben den bisherigen Räumlichkeiten des Kompetenzzentrums zum Thema "Bauen + Energie" ein Neubau mit Unterkünften und Restauration geplant.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden