An ihrer jüngsten Sitzung spricht die Regierung Beiträge für den Trägerverein alpinavera sowie für diverse Messstationen und Frühwarndienste in Graubünden. Weiter genehmigt sie die Neueinteilung von Bündner Forstrevieren und verabschiedet die "Rahmenplanung Pflegeheime 2015".
Kantonsbeitrag für den Trägerverein alpinavera
Die Bündner Regierung spricht für den Trägerverein alpinavera für die Geschäftsphase 2017 bis 2021 einen Beitrag von 700 000 Franken. Vorbehalten bleiben die Einräumung der erforderlichen Kredite durch den Grossen Rat, die Beitragsleistung des Bundes sowie die anteilsmässige Mitfinanzierung der Kantone Uri und Glarus sowie des Kantons Tessin bei dessen Aufnahme in den Trägerverein.
Der im Jahr 2006 gegründete Trägerverein alpinavera mit den angeschlossenen Kantonen Graubünden, Glarus und Uri ist eine der vier überregionalen Absatzförderungsorganisationen für regionale Spezialitäten. Dies auf Basis der Bundesverordnung über die Unterstützung der Absatzförderung für Landwirtschaftsprodukte. Für die Geschäftsphase 2017 bis 2021 besteht das Hauptziel darin, die Partner auf den verschiedenen Marktebenen lokal, überregional und national so zu unterstützen, dass sie sich im Nischenmarkt der Alp-, Berg- und Regionalprodukte gegenüber anderen Anbietern besser positionieren können.
Vollzug des Bundesgesetzes über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen
Die Regierung erlässt die Kantonale Wappenschutzverordnung (KWSchV). Die Verordnung regelt den Vollzug des Bundesgesetzes über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen, welches im Rahmen der "Swissness-Vorlage" erlassen wurde. Die Kantonale Wappenschutzverordnung wird gleichzeitig mit dem einschlägigen Bundesrecht auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt.
Das Kantonswappen wird heute in vielfältiger Form zu kommerziellen und nicht kommerziellen Zwecken verwendet. So etwa auf Souvenirartikeln, auf Verpackungen von speziellen Bündner Lebensmittelprodukten oder auch von privaten kantonalen Verbänden oder Vereinigungen. Die bisherige Praxis hat zu keinerlei Problemen geführt. Die breite Verwendung des Kantonswappens ist für Graubünden auch eine gute Imagewerbung. Aus Sicht des Kantons soll deshalb ein Weg gefunden werden, um die bisherige liberale Praxis auch unter dem neuen, restriktiveren Bundesrecht weiterführen zu können.
Vor diesem Hintergrund hat die Regierung den auf kantonaler Ebene notwendigen minimalen Handlungs- bzw. Regelungsbedarf durch eine externe Fachperson abklären lassen. Auf dieser Grundlage ist die Verordnung zum Vollzug des Bundesgesetzes über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen ausgearbeitet worden. Für die Gemeindewappen wird vorgesehen, dass der Gemeindevorstand auf Antrag über die Weiterbenutzung entscheiden kann.
Regierung spricht Beiträge für Messstationen und Frühwarndienste in Graubünden
Für Niederschlag-, Temperatur- und Windmessungen sowie für Überwachungen von Massenbewegungen wie zum Beispiel Rutschungen werden in Graubünden in den Jahren 2016 bis 2019 gesamthaft 1,8 Millionen Franken aufgewendet. Die Regierung genehmigt die Kosten für den Betrieb und Unterhalt von Stationen des Interkantonalen Mess- und Informationssystems IMIS sowie für den Betrieb von Frühwarndiensten. Gemäss Programmvereinbarung "Schutzbauten Wald" übernimmt der Kanton einen Anteil von 45 Prozent und der Bund einen Anteil von 35 Prozent der Gesamtkosten.
Das Interkantonale Mess- und Informationssystem IMIS wurde seit 1996 in Zusammenarbeit mit Bund, Kantonen, Gemeinden und weiteren Interessenverbänden entwickelt. Es umfasst Messstationen, die vom WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung in Davos (SLF) koordiniert und überwacht werden. Die Daten dienen als Grundlage für die Erarbeitung der nationalen und regionalen Lawinenbulletins. Zudem werden sie für lokale Lawinenwarnungen verwendet.
Frühwarnsysteme werden eingesetzt, um beispielsweise die Massenbewegungen am Cuolm da Vi oberhalb von Sedrun oder die Rutschung in Brienz zu überwachen. Sie stellen eine unverzichtbare Hilfe für Gemeindeverantwortliche dar, um die Bevölkerung rechtzeitig zu warnen und entsprechende Massnahmen wie Evakuierungen oder Strassensperrungen anzuordnen.
Weitere Informationen:
Amt für Wald und Naturgefahren
Neueinteilung von Bündner Forstrevieren
Die Regierung hat eine Neueinteilung der Bündner Forstreviere genehmigt. Die Anzahl der Forstreviere wurde um sieben auf neu 68 Reviere reduziert. Neu eingeteilt wurden das Revier Madrisa (Auflösung der Reviere Klosters, Küblis-Conters-Fideris, Luzein und St. Antönien), die Reviere Scuol und Zernez (Auflösung der Reviere Macun, Scuol, Sent und Zernez) sowie das Revier Surses (Auflösung Sotgôt, Surgôt und Tinizong-Rona). Die Reviereinteilung wird rückwirkend per 1. Januar 2016 angepasst. Mit Blick auf weitere Gemeinde- und Betriebsfusionen ist auch künftig mit Änderungen der Forstreviere zu rechnen.
Generalisierte Darstellung der 68 Forstreviere im Kanton Graubünden
Neue Rahmenplanung für Pflegeheime verabschiedet
Die Bündner Regierung hat die sogenannte "Rahmenplanung Pflegeheime 2015" für die stationäre und teilstationäre Pflege und Betreuung von älteren Menschen im Kanton verabschiedet. Damit wird die geltende Rahmenplanung aus dem Jahr 2010 im Sinne einer rollenden Planung aktualisiert. In der kantonalen Rahmenplanung wird für jede der 19 Planungsregionen der zukünftige theoretische Bettenbedarf bis ins Jahr 2035 berechnet. Die Rahmenplanung dient auch als Basis, um kantonale Investitionsbeiträge an neue Pflegebetten zu gewähren sowie für die kantonale Pflegeheimliste.
Der Kanton erteilte dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium den Auftrag, statistische Grundlagen für die Pflegeheimplanung zu erarbeiten. So wird sich die Zahl der 80-jährigen und älteren Menschen im Kanton Graubünden voraussichtlich bis ins Jahr 2035 verdoppeln. Der stärkste Zuwachs ist in den Regionen Imboden, Oberengadin, Surses, Landquart und Lenzerheide zu erwarten. Der Bedarf an Pflegebetten mit dem heute bestehenden Angebot ist jedoch bis mindestens im Jahr 2025 gedeckt, wie der Bericht des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums zeigt.
Genehmigung der Wasserkraftnutzung und des Projekts "Kleinkraftwerk Alp Trida – Laret"
Die Bündner Regierung genehmigt das Gesuch der Gemeinde Samnaun betreffend der Wasserkraftnutzung des Mühlbachs auf der Alp Trida sowie das Projekt "Kleinkraftwerk Alp Trida – Laret".
Die Bergbahnen Samnaun AG verfügt über eine Wasserentnahmebewilligung, um aus dem Mühlbach auf der Alp Trida in den Monaten November bis März Wasser für Beschneiungszwecke beziehen zu dürfen. Die Gemeinde Samnaun beabsichtigt, die Wasserkraft des Mühlbachs in der übrigen Zeit von April bis Oktober für die Stromproduktion zu nutzen. Hierzu soll ein Teil der bestehenden Infrastruktur der Beschneiung mitgenutzt werden. Das Kraftwerk Kleinkraftwerk Alp Trida – Laret soll eine jährliche Produktion von zirka 1,9 Millionen Kilowattstunden aufweisen, was den Strombedarf von ungefähr 450 Haushalten deckt. Das Projekt umfasst ein einfaches Hochdrucklaufkraftwerk.
Sanierungsanordnung für mehrere Bündner Kraftwerke
Die Regierung ordnet für diverse Kraftwerke in Bezug auf die Fischgängigkeit eine Sanierungspflicht an. Betroffen sind zwei Anlagen der Repower AG sowie eine Anlage der Kraftwerke Reichenau AG.
Im Kanton Graubünden wurden 65 kraftwerksbedingte Hindernisse als sanierungsbedürftig eingestuft. Insgesamt hat die Regierung bis jetzt 34 Sanierungsanordnungen erlassen. Das neue Gewässerschutzgesetz des Bundes verlangt die Fischgängigkeit in den Schweizer Flüssen wiederherzustellen. Hindernisse, welche die Fischwanderung wesentlich beeinträchtigen, müssen saniert werden. Demzufolge sind die Kantone gesetzlich verpflichtet, bei bestehenden Wasserkraftwerken Massnahmen zu planen, welche die Kraftwerksbetreiber umsetzen müssen.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden