Die Bündner Regierung vergibt an ihrer jüngsten Sitzung Beiträge aus dem Alkoholzehntel sowie aus den Alkoholpatentgebühren. Weiter bestimmt sie über die Verwendung der Bettagskollekte 2016 und genehmigt das Projekt "Steinschlagschutz Surplatta".
Quotenmodell zur Förderung erneuerbarer Energien
Die Bündner Regierung nimmt Stellung zur Änderung der Energieverordnung des Bundes. Der Netzzuschlag für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) und die Einmalvergütung (EIV) von heute 1,3 Rp./kWh soll laut Bundesamt für Energie (BFE) ab 1. Januar 2017 auf 1,5 Rp./kWh erhöht werden. Damit sollen jährlich zusätzlich 115 Millionen Franken zur Verfügung stehen, welche zur Förderung erneuerbarer Energien verwendet werden. Die Regierung stimmt dieser Anpassung zu, sofern ein baldiger Wechsel auf ein marktnahes Fördersystem, als Alternative zur aktuellen Förderung der erneuerbaren Energien, angestrebt wird. So soll die KEV durch ein Quotenmodell ersetzt werden.
Die KEV ist ein Instrument des Bundes, welches den Produzentinnen und Produzenten von erneuerbarem Strom einen Preis garantiert, der ihren Produktionskosten entspricht. Ausgeschlossen von dieser Förderung ist jedoch die Grosswasserkraft, welche einen bedeutenden Anteil der Bündner Kraftwerke umfasst. Nach Erachten der Bündner Regierung ist es von zentraler Bedeutung und auch von zeitlicher Dringlichkeit, das heutige Fördermodell zu überarbeiten. Die KEV soll durch ein marktnahes Fördersystem ersetzt werden, um den Bestand der einheimischen Wasserkraft zu sichern und damit das Fundament der Energiestrategie 2050 des Bundes zu stabilisieren.
Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) hat hierzu den konkreten Vorschlag "Mut zum Quotenmodell" ausgearbeitet, den die Regierung vollumfänglich unterstützt. Dieser schlägt vor, die KEV ab 2020 durch ein Quotenmodell abzulösen, bei welchem die Endverbraucher bzw. ihre Versorgungsunternehmen einen vorgegebenen Anteil des Stromverbrauchs mit erneuerbarer Energie aus dem Inland decken müssen. Die entsprechende Quote wird periodisch nach Vorgabe der politischen Ziele erhöht, um im optimalen Fall im Jahr 2050 eine Quote von 100 Prozent zu erreichen. Ein ähnliches Quotenmodell wurde in Schweden und Norwegen bereits erfolgreich umgesetzt.
"Mut zum Quotenmodell" der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK)
Beiträge aus dem Alkoholzehntel und aus den Alkoholpatentgebühren vergeben
17 gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen, Vereine, Verbände und Stiftungen erhalten in diesem Jahr einen Beitrag aus dem Ertrag der Alkoholpatentgebühren des Kantons. Zur Auszahlung gelangen rund 546 000 Franken. Laut dem Gastwirtschaftsgesetz wird der Reinertrag des Kantons aus der Besteuerung des Kleinhandels mit gebrannten Wassern zu einem Drittel für gemeinnützige Zwecke und zu zwei Dritteln für die Förderung des Tourismus verwendet.
Zudem werden im Kanton Graubünden über 690 000 Franken aus dem Alkoholzehntel des Bundes ausbezahlt. Die Mittel werden vorrangig für die Verhütung und Behandlung von Alkoholproblemen eingesetzt. Zweite Priorität kommt den illegalen Drogen und dritte Priorität der Problematik des Tabak- und Medikamentenmissbrauchs zu. Gemäss Alkoholgesetz stehen den Kantonen zehn Prozent vom Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu (Alkoholzehntel).
Bettagskollekte 2016
Der Ertrag der Bettagskollekte 2016 wird auf Beschluss der Regierung je zu einem Drittel dem Bündner Verein zur Förderung geistig behinderter Menschen "Insieme", der Organisation "Selbsthilfe Graubünden" und dem Projekt "eins zu eins" des Roten Kreuzes Graubünden zugesprochen. Der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag findet am 18. September 2016 statt. Am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag wird in allen Kirchen des Kantons eine Kollekte für gemeinnützige Zwecke durchgeführt. Über die Verwendung bestimmt die Regierung.
Steinschlagschutz Surplatta
Die Regierung genehmigt das Projekt "Steinschlagschutz Surplatta" der Gemeinde Ilanz/Glion und spricht einen Beitrag von höchstens 1,98 Millionen Franken.
In den letzten Jahren ereigneten sich viele Felsstürze auf dem Abschnitt zwischen Mulin da Pitasch und dem Anschluss Duvin der Valserstrasse. Die Zielsetzung des vorliegenden Projekts besteht darin, den Schutz der Kantonsstrasse sicherzustellen. Dazu werden Steinschlagschutznetze mit einer Gesamtlänge von rund 400 Metern, Erddämme mit einer Gesamtlänge von 220 Metern sowie Felssicherungen mit einer Gesamtfläche von rund
800 Quadratmetern erstellt.
Betroffenes Gebiet Surplatta (© Andrea Guler, tur GmbH)
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden