Das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene Bundesgesetz über Zweitwohnungen (ZWG) enthält viele schwierige und offene Auslegungsfragen. Deshalb hat das Departement für Volkswirtschaft und Soziales eine Vollzugshilfe ausgearbeitet.
Mit einer Vollzugshilfe will das Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) die vom Zweitwohnungsgesetz betroffenen Gemeinden bei der Handhabung und Auslegung des Erlasses im Baubewilligungsverfahren unterstützen. Das Dokument enthält Antworten und Fallbeispiele für die drängendsten und häufigsten Anwendungsfragen in der täglichen Baubewilligungspraxis und soll in diesem Sinne einen Beitrag zur Erleichterung des Vollzuges in den betroffenen Gemeinden leisten.
Bei dieser Vollzugshilfe handelt es sich um vorläufige Anwendungsempfehlungen des Departements zuhanden der kommunalen Baubehörden, bis eine gefestigte Gerichtspraxis besteht. Zuständig und verantwortlich sind und bleiben die Gemeinden, die dem Gesetz und den dazu ergehenden Gerichtsurteilen verpflichtet sind. Es ist beabsichtigt, das Dokument periodisch neuen Erkenntnissen und Gerichtsurteilen anzupassen.
Das Departement für Volkswirtschaft und Soziales hat die Aufsicht über den Vollzug der Zweitwohnungsgesetzgebung. Mit diesen ausgearbeiteten Empfehlungen will das DVS als weitere Zielsetzung einen Beitrag zu einer möglichst einheitlichen Rechtsanwendung im Kanton leisten.
Das Dokument richtet sich an Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 Prozent und an solche, die an der Grenze dazu liegen. Daneben soll es weiteren Interessierten wie Bauherrschaften und Architekten die Erarbeitung von Bauprojekten erleichtern. Die Vollzugshilfe wird den betroffenen Gemeinden zugestellt und ist auf der Homepage des Departements (
www.dvs.gr.ch-Themen/Projekte-Zweitwohnungen) einsehbar.
Auskunftsperson:
Bruno Maranta, Departementssekretär Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 11, E-Mail:
Bruno.Maranta@dvs.gr.ch
Gremium: Departement für Volkswirtschaft und Soziales
Quelle: dt Departement für Volkswirtschaft und Soziales