An ihrer jüngsten Sitzung nimmt die Regierung Stellung zur Revision des Gefahrgutrechts und bewilligt die letzte Etappe für neues Rollmaterial der Rhätischen Bahn. Zudem genehmigt sie die Teilrevision des Baugesetzes von Bonaduz und die Teilrevision der Ortsplanung von Bever.
Stellungnahme zur Revision des Gefahrgutrechts
Die Bündner Regierung nimmt Stellung zur Revision des Gefahrengutrechts (Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse). Um eine sichere Beförderung zu gewährleisten, ist der Transport von Gefahrgütern strengen Vorschriften unterworfen. Weil das Schweizer Recht mit dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) in Einklang gebracht werden muss, ist die vorliegende Revision erforderlich. Das ADR wird alle zwei Jahre in einem relativ breiten Ausmass angepasst.
Die Regierung begrüsst grundsätzlich die vom Bund vorgeschlagenen Änderungen des Gefahrgutrechts. Nicht einverstanden ist sie jedoch mit den vorgesehenen Bestimmungen bezüglich Kompetenzübertragung an die kantonalen Behörden zur Bewilligung von Transporten mit Motorkarren. Es besteht keine Veranlassung, die bisherige, bewährte Lösung mit einer Aufgabenteilung zwischen Bund und Kanton abzulösen. Die vorgesehene Kompetenzübertragung wäre zudem negativ für die Verkehrssicherheit.
Ausbau des Waldweges "Grosswald" in Klosters
Die Regierung genehmigt das Projekt "Waldweg Grosswald" der Gemeinde Klosters-Serneus und spricht einen Kantonsbeitrag von 1,04 Millionen Franken. Gegenstand des Projekts bildet der Ausbau des bestehenden Waldweges auf einer Länge von 1280 Metern zu einer lastwagenbefahrbaren Waldstrasse. Der Waldweg aus den 1950-er Jahren genügt in Bezug auf Breite und Tragfähigkeit nicht mehr den Anforderungen an eine moderne Waldbewirtschaftung. Dadurch ist die Holzernte aufwendig und kann heute nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden.
Der Grosswald liegt oberhalb von Klosters und weist eine Fläche von 122 Hektaren auf. Er schützt das Dorf Klosters, die Kantonsstrasse, Gemeindestrassen und die Linie der Rhätischen Bahn vor Lawinen, Steinschlag, Hangrutschungen und Murgängen.
Letzte Etappe für neues Rollmaterial der Rhätischen Bahn gutgeheissen
Die Regierung stimmt der vierten und letzten Etappe des Flottenkonzeptes der Rhätischen Bahn zur Erneuerung des Rollmaterials zu. Die Etappe IV sieht die Beschaffung von 27 vierteiligen Flügeltriebzügen "Retica 30" vor. Die Investitionskosten betragen 320 Millionen Franken und werden zu 80 Prozent vom Bund und zu 20 Prozent vom Kanton getragen. Entsprechend fallen ab Inbetriebnahme des neuen Rollmaterials für den Kanton jährliche Abschreibungskosten von durchschnittlich 2,5 Millionen Franken an, welche aber durch Einsparungen und Effizienzgewinne teilweise kompensiert werden können.
Mit der Beschaffung der neusten Triebzugtechnologie kann eine weitgehende Standardisierung der Flotte erreicht werden. Zudem kann das bestehende Angebot auf einen konsequenten Halbstundentakt nach Davos und St. Moritz ausgebaut und die Produktivität erhöht werden.
Visualisierung Flügeltriebzug Retica 30
Teilrevision der Ortsplanung von Bonaduz genehmigt
Die Regierung genehmigt eine Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Bonaduz. Mit dieser Revision soll die Bestattungsart "Waldfrieden" im Gebiet "Bot Mulins" ermöglicht werden. Die ortsplanerische Basis für den Waldfriedhof erfolgt mit einer den Wald überlagernden Zone für Waldfrieden, einem entsprechenden neuen Baugesetzartikel sowie mit der Festlegung eines geplanten Parkplatzes im Generellen Erschliessungsplan.
Teilrevision der Ortsplanung von Bever genehmigt
Die von der Gemeinde Bever am 30. September 2015 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird von der Regierung genehmigt. Im Einzelnen werden der "Zonenplan 1:1000 „Landschaftsschutzzone Lavusters" sowie der Generelle Erschliessungsplan 1:2000 „Langlaufloipe Schulhaus" genehmigt. Mit diesen nutzungsplanerischen Anpassungen wird einerseits der bereits in der Richtplanung vorgenommenen Anpassung des Landschaftsschutzgebietes entsprochen. Andererseits kann durch den Anschluss des Schulhausareals an das bestehende Loipennetz das Tourismusangebot optimiert werden. So soll die Loipe am westlichen Dorfrand dahingehend ergänzt werden, dass neu ein Anschluss vom Schulhaus Bever an die bestehende Strecke gewährleistet ist.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden