Die Gemeinnützige Dachstiftung Graubünden fördert gemeinnützige Vorhaben im oder mit Bezug zum Kanton Graubünden. Dazu bietet sie auch Dienstleistungen an, damit Personen Vermögenswerte einfach für gemeinnützige Zwecke spenden können. Die Stiftung nimmt ihre Tätigkeit Mitte 2016 auf.
Die Gemeinnützige Dachstiftung Graubünden wurde vom Kanton errichtet. Der Anstoss dazu gab ein parlamentarischer Auftrag aus dem Grossen Rat (Auftrag Pfenninger betreffend Zusammenlegung von Stiftungen; 2010/2011). Die Stiftung ist eine Alternative für Spender, die den zeitlichen, administrativen und finanziellen Gründungs- und Betriebsaufwand selbstständiger Stiftungen vermeiden möchten. Ihre ideellen Vorstellungen können sie bereits ab 50 000 Franken mit der Errichtung eines speziellen Fonds verwirklichen.
Innerhalb der Gemeinnützigen Dachstiftung Graubünden wird auch ein Gemeinschaftsfonds geführt. Diesem kommen diejenigen Mittel zu, die der Stiftung ohne besondere Fondswidmung gespendet werden. Neben Spenden fliessen auch Mittel von Erbschaften, die dem Kanton zukommen in diesen Fonds. Zudem werden die durch den Kanton verwalteten unselbständigen Stiftungen (Fonds, Legate und Vermächtnisse), welche nur noch über geringfügige Mittel verfügen, dem Gemeinschaftsfond zugeführt.
Mit den Mitteln aus dem Gemeinschaftsfonds werden gemeinnützige Vorhaben gefördert, zum Beispiel in den Bereichen Kultur, Sport, Soziales, Bildung oder Gesundheit. Der Stiftungsrat entscheidet über die Mittelverwendung. Dieser wird von Regierungsrätin Barbara Janom Steiner als Vorsteherin des Departementes für Finanzen und Gemeinden präsidiert. Die Regierung hat als weitere Mitglieder Gion Claudio Candinas, Departementssekretär Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Barbara Gabrielli, Leiterin Amt für Kultur, Susanna Gadient, Leiterin Sozialamt und Andrea Stadler, Departementssekretärin Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, gewählt.
Für die Führung der operativen Geschäfte der Stiftung sind Beat Ryffel und Martin Nigg verantwortlich.
Der Stiftungsrat entscheidet im Rahmen des Förderreglements über Zuwendungen aus dem Gemeinschaftsfonds. Gesuche können erstmals bis zum 30. September 2016 eingereicht werden. Sie werden vom Stiftungsrat im November 2016 behandelt.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Dachstiftung: www.dachstiftung.gr.ch
Fotobeilage:
Beat Ryffel, Andrea Stadler, Martin Nigg, Barbara Janom Steiner, Barbara Gabrielli, Gion Claudio Candinas, Susanna Gadient (von links nach rechts)
Auskunftsperson:
Regierungsrätin Barbara Janom Steiner, Vorsteherin des Departements für Finanzen und Gemeinden Graubünden, Tel. 081 257 32 01, E-Mail: Barbara.Janom@dfg.gr.ch
Gremium: Departement für Finanzen und Gemeinden
Quelle: dt Departement für Finanzen und Gemeinden