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Die Regierung setzt das kantonale Öffentlichkeitsgesetz auf 1. November 2016 in Kraft. Zudem nimmt sie Stellung zu den neuen Finanzierungsmodellen für die Fachhochschulen und die universitären Hochschulen und sie erteilt die Konzessions- und Projektgenehmigung für das Kraftwerk Aua da Mulegn.

Kantonales Öffentlichkeitsgesetz ab 1. November 2016 in Kraft

Die Regierung setzt das kantonale Öffentlichkeitsgesetz (KGÖ) auf 1. November 2016 in Kraft, nachdem ein Referendum gegen das vom Grossen Rat im April verabschiedete neue Gesetz unterblieben ist.
Der Geltungsbereich des Gesetzes über das Öffentlichkeitsprinzip (KGÖ) ist auf die kantonale Ebene beschränkt. Das Öffentlichkeitsprinzip gilt grundsätzlich für die Behörden, Verwaltungen und Kommissionen des Kantons und der kantonalen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Ausnahmen sind gesetzlich geregelt. Zu diesen gehören insbesondere die Leistungserbringer des Gesundheits- und Sozialwesens (wie das Kantonsspital Graubünden, die Psychiatrischen Dienste Graubünden oder die Sozialversicherungsanstalt), im wirtschaftlichen Wettbewerb stehende Einrichtungen (wie etwa die Rhätische Bahn oder die Graubündner Kantonalbank) sowie die Justizbehörden im Bereich der Rechtspflege. Ausgeschlossen bleibt auch der Zugang zu Kontroll-, Aufsichts- oder Untersuchungskommissionen des Grossen Rats.
Das Öffentlichkeitsprinzip gewährt jeder Person – unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz – ein Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten. Der Zugang kann nur dann verweigert werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist oder überwiegende öffentliche oder private Interessen die Geheimhaltung erfordern. Wird ein Zugangsgesuch abgelehnt, steht der Rechtsweg offen. Ein Gesuch um Zugang zu amtlichen Dokumenten muss bei der zuständigen Behörde schriftlich eingereicht werden. Das Gesuch bedarf keiner Begründung, muss aber das gewünschte amtliche Dokument hinreichend genau bezeichnen. Ist die Behandlung eines Gesuchs mit erheblichem Aufwand verbunden, wird eine Gebühr erhoben. Im Übrigen ist der Zugang gebührenfrei.
Bei der Standeskanzlei wird eine "Fachstelle Öffentlichkeitsprinzip" eingerichtet, primär um die Behörden bei der Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes zu unterstützen und zu beraten. Im Oktober werden auf der Webseite der Fachstelle weitere Informationen und Unterlagen auch für Gesuchstellende aufgeschaltet.

Regierung begrüsst die neuen Finanzierungsmodelle für die Fachhochschulen und die universitären Hochschulen
Die Regierung nimmt Stellung zur Totalrevision der Verordnung zum Hochschulförderungs- und –koordinationsgesetz (V-HFKG) und zur Verordnung über die Bauinvestitions- und Baunutzungsbeiträge für Hochschulbauten (Hochschulbautenverordnung) des Bundes.
Als Träger der Pädagogischen Hochschule Graubünden (PHGR) und der Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Chur ist der Kanton Graubünden von der vorliegenden Totalrevision V-HFKG direkt betroffen. Indirekt betroffen ist der Kanton durch die Beitragszahlungen für Studierende aus Graubünden, welche an einer Hochschule in einem anderen Kanton studieren. Die Regierung begrüsst, dass die Finanzierungsmodelle für die Fachhochschulen und die universitären Hochschulen unterschiedlich ausgestaltet werden, um so den Eigenheiten des jeweiligen Hochschultyps angemessen Rechnung zu tragen.
Zur Verteilung der Beiträge schlägt der Bund zwei Finanzierungsvarianten vor. Die Bündner Regierung bevorzugt die Variante 1, da die Forschung bei dieser Verteilung höher gewichtet wird. Dies würde den Anreiz für die Fachhochschulen erhöhen, sich vermehrt um die Forschung und den Wissens- und Technologietransfer zu bemühen sowie sich gezielt für die Anliegen der ansässigen KMU einzusetzen.

Konzessions- und Projektgenehmigung für das Kraftwerk Aua da Mulegn
Das Projekt der Aua da Mulegn AG (in Gründung) zum Neubau einer Wasserkraftwerkanlage auf dem Gebiet der Gemeinde Ferrera wird von der Regierung mit einigen Bedingungen und Auflagen genehmigt. Zudem genehmigt sie die von der Gemeinde Ferrera am 3. Oktober 2013 erteilte Wasserrechtsverleihung an die Aua da Mulegn AG. Die Stromproduktion in der neuen Kraftwerksanlage beträgt gesamthaft 9,6 Gigawattstunden. Dies entspricht etwa dem durchschnittlichen jährlichen Stromverbrauch von knapp 2000 Haushalten. Es wird mit Investitionskosten von ca. 14 Millionen Franken gerechnet. An der Aua da Mulegn AG beteiligt sind die Gemeinde Ferrera zu 70 Prozent sowie die IBC Energie Wasser Chur und die Smart Energy Consulting AG (SEC), Chur, zu je 15 Prozent.

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Visualisierungen Wasserkraftwerk Aua da Mulegn: Fassung Sut Fuina (links), Zentrale (rechts)

Beiträge für den öffentlichen Verkehr festgelegt
Die Regierung hat die Kantonsbeiträge 2016 an die im öffentlichen Regionalverkehr tätigen Unternehmungen festgelegt. Insgesamt belaufen sich die Kantonsbeiträge auf 39,2 Millionen Franken. Diese Summe ist im Vergleich zu den Vorjahren deutlich geringer, weil die Regierung in ihrem Beschluss keine Investitionsbeiträge mehr an die Bahninfrastrukturen spricht. Seit dem 1. Januar 2016 werden die Bahninfrastrukturen vollumfänglich aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) des Bundes finanziert, an welchen auch die Kantone einen Pauschalbeitrag leisten. Für das laufende Jahr beträgt diese BIF-Einlage des Kantons Graubünden 27,8 Millionen Franken.
Auch der Bund legt seine Beiträge an die Bündner Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs fest. Die Bundesbeiträge belaufen sich insgesamt auf 137,8 Millionen Franken, wobei 131,8 Millionen Franken für den Personenverkehr und 6 Millionen Franken für den Güterverkehr vorgesehen sind.

Darlehen an die bäuerliche Betriebshilfe
Das Darlehen des Kantons Graubünden an die Landwirtschaftliche Kreditgenossenschaft (LKG) wird für 2016, wie zuletzt 2014, um 400 000 Franken erhöht. Die LKG kann Bäuerinnen und Bauern Betriebshilfen in Form von zinslosen Darlehen gewähren, um eine unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu beheben, bestehende verzinsliche Darlehen abzulösen (Umschuldung) oder die Betriebsaufgabe zu erleichtern. Seit dem Jahr 2004 sind die Betriebshilfedarlehen bei der LKG von 2,8 Millionen Franken auf 5,7 Millionen Franken gestiegen. Der Hauptgrund liegt im Umschuldungsprogramm, welches seit dem Jahr 2004 in Kraft ist und den Landwirtschaftsbetrieben ermöglicht, verzinsliche Schulden bis 50 Prozent des Ertragswerts abzulösen (meist Hypotheken und Privatdarlehen).

Grünes Licht für Arbeiten an der Engadinerstrasse
Die Regierung genehmigt ein Projekt für die Verbesserung der Engadinerstrasse. Östlich von S-chanf, zwischen dem Gebiet Tschessa Granda und der Brücke Vallember, ist die Strasse aufgrund der hohen Schwerverkehrsbelastung in einem schlechten Zustand. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf rund 16,4 Millionen Franken. In drei Etappen wird die Strasse auf sieben Meter verbreitert und ein Anschluss zur Deponie Bos-chetta Plauna realisiert. Zudem werden weitere sicherheitsrelevante Bauten erneuert oder erstellt.


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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