Die Bündner Regierung gibt den Entwurf für eine Totalrevision des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes zur Vernehmlassung frei. Das kantonale Bürgerrechtsgesetz soll an das revidierte Bundesrecht und die Bedürfnisse aus der Rechtspraxis angepasst werden sowie eine leichter zugängliche Systematik erhalten.
Auf den 1. Januar 2018 wird das totalrevidierte Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht in Kraft treten. Diese Revision macht eine Anpassung des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes notwendig, welches den Erwerb und Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts regelt. So verlangt das revidierte Bundesrecht für eine Einbürgerung neu eine Niederlassungsbewilligung sowie schriftliche Sprachkenntnisse einer Landessprache. Damit geht der Bund über die heute im Kanton Graubünden zu erfüllenden Bedingungen hinaus. Weiter ist im kantonalen Recht die vom Bund eingeführte Harmonisierung der kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen zu berücksichtigen. Diese führt im Kanton Graubünden zu einer teilweise markanten Kürzung der bisher geltenden minimalen Aufenthaltsdauer in der Einbürgerungsgemeinde. Die Revision wird aber auch zum Anlass genommen, verschiedenen Bedürfnissen der Rechtspraxis Rechnung zu tragen, beispielsweise sollen Schweizerinnen und Schweizer weniger strenge Eignungsvoraussetzungen als ausländische Bewerberinnen und Bewerber zu erfüllen haben. Schliesslich soll eine neue Systematik den Zugang zum Gesetz erleichtern.
Das Gesetz soll auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 1. Dezember 2016. Die Unterlagen dazu sind im Internet unter
www.gr.ch/Laufende Vernehmlassungen abrufbar oder können beim Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (Tel. 081 257 25 16) bestellt werden.
Auskunftsperson:
Regierungspräsident Dr. Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail
Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden