Regierung beantragt eine Wiedererwägung der Streichung der finanziellen Unterstützung für das Studienfach Rätoromanisch an der Universität Zürich.
Zudem führt sie konsequent eine Notwendigkeitsprüfung bei der Rechtssetzung durch und nimmt Stellung zu drei Vernehmlassungen des Bundes.
Kampf um finanzielle Unterstützung für das Studienfach Rätoromanisch an der Universität Zürich
Die Regierung hat aus den Medien erfahren, dass die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) ihre jährliche Beitragszahlung von 100 000 Franken an die Finanzierung des Lehrstuhls für Rätoromanisch an der Universität Zürich per Ende 2018 einstellen wird. Die Regierung kann den Entscheid der ETH-Leitung nicht akzeptieren und beantragt eine Wiedererwägung.
Der Entscheid der ETH-Leitung schwächt die kantonalen Anstrengungen zur Förderung der Landessprache Rätoromanisch in der Ausbildung von Lehrpersonen für die Volksschuloberstufe, die Mittelschulen sowie von Personen für die öffentliche Verwaltung und die Medien.
Konsequente Notwendigkeitsprüfung bei der Rechtssetzung
Die Regierung sieht eine Notwendigkeitsprüfung zur Sicherung der Qualität der Rechtsetzung vor. Damit soll insbesondere eine Überregulierung verhindert werden.
Bei wesentlichen Gesetzesänderungen soll in einer sehr frühen Phase des Rechtsetzungsprojektes konsequent eine Notwendigkeitsprüfung durchgeführt werden. Die Regierung beurteilt dabei, ob eine neue Regelung überhaupt nötig ist und erst danach wird ein Projekt in die Rechtsetzungsplanung aufgenommen. Diese Notwendigkeitsprüfung gilt für alle Teil- und Totalrevisionen von Verfassungen, Gesetzen, und Grossratsverordnungen und soll ab dem 1. Oktober 2016 angewendet werden.
Stellungnahme zur Eigenmittelverordnung
Die Regierung nimmt Stellung zur Änderung der Bundesverordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung für Banken. Bei der Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken von Derivaten soll ein neuer Standardansatz eingeführt werden und die Regeln zur Eigenmittelunterlegung bei Fondsanteilen sollen präzisiert werden. Da die Umsetzung des neuen Ansatzes für viele Banken mit Aufwand verbunden sein wird, sieht die Verordnung für kleinere Institute einen vereinfachten Ansatz vor.
Die Regierung begrüsst eine Differenzierung der regulatorischen Vorschriften. Der Vorschlag geht ihr aber zu wenig weit. Banken mit übersichtlichen und nicht komplexen Geschäftsaktivitäten der FINMA-Aufsichtskategorie 3, zu der auch die Graubündner Kantonalbank zählt, sind unverhältnismässig stark betroffen. Sie werden in immer kürzeren Abständen mit neuen regulatorischen Auflagen konfrontiert, welche meist sehr kurze Umsetzungsfristen haben. Es werden neue Modelle und Methoden eingeführt, welche immer komplexer werden. Die Folge ist ein kontinuierlich steigender Umsetzungsaufwand, welcher insbesondere für die kleineren und mittleren Banken unverhältnismässig ist und zu überproportional hohen Kosten führt. Die Regierung erwartet deshalb, dass die vereinfachten Verfahren unbedingt auch mittelgrossen Banken offen stehen.
Vernehmlassung zur Alarmierungsverordnung – integrale Konzession
Die Regierung nimmt Stellung zur Änderung der Alarmierungsverordnung des Bundes. Dabei geht es um das Sicherheitsfunknetz Polycom der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit der Schweiz. Für die ab 2018 anstehende Teilerneuerung des Systems und die Aufteilung der Kosten soll eine solidere rechtliche Abstützung geschaffen werden.
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) verlangt von jedem POLYCOM-Nutzer mit eigener Rechtspersönlichkeit die Einholung einer eigenen Konzession. Dies ist aufgrund der Anzahl der verschiedenen Nutzerinnen und Nutzer sehr kompliziert und gesamthaft gesehen mit erheblichen Kosten verbunden. Die Regierung ist der Ansicht, dass es nicht angeht, von den Kantonen und Gemeinden die Einführung von POLYCOM zu verlangen und diese dann über den Weg der Konzessionserteilung zur Kasse zu bitten. Die Regierung schlägt deshalb vor, die Einführung einer integralen Konzession zu prüfen, die sämtliche Nutzerinnen und Nutzer umfasst. Dies würde sowohl den Aufwand beim BAKOM wie auch die Kosten der Nutzerinnen und Nutzer erheblich reduzieren.
Änderung der Spielbankenverordnung begrüsst
Die Regierung nimmt Stellung zur Änderung der Spielbankenverordnung des Bundes. Den Spielbanken, deren Standortregion wirtschaftlich von ausgeprägt saisonalem Tourismus abhängig ist und die mit Rentabilitätsproblemen konfrontiert sind, soll erlaubt werden, die Tischspiele neu während höchstens 270 Tagen anstatt 60 Tagen im Jahr zu schliessen.
Die Regierung unterstützt die geplante Verordnungsänderung vorbehaltlos. Sie ist der Ansicht, dass diese Massnahme in den wirtschaftlich saisonal geprägten Tourismusregionen unbedingt genutzt werden sollte.
Alte Vorderrheinbrücke Danis-Tavanasa bleibt bestehen
Die Regierung beschliesst, dass die alte Vorderrheinbrücke (Versellbrücke) zwischen Danis und Tavanasa per 30. September 2016 aus dem kantonalen Strassennetz ausgeschlossen und an die Stiftung NOSSA PUNT zu Eigentum und Unterhalt abgetreten wird. Zudem wird der Abschnitt der Brigelserstrasse zwischen der neuen Vorderrheinbrücke Danis und der Versellbrücke per 1. Juli 2017 aus dem kantonalen Strassennetz ausgeschlossen und an die Gemeinde Breil/Brigels zu Eigentum und Unterhalt abgetreten. An die Kosten für die Sanierung der Versellbrücke wird ein einmaliger Kantonsbeitrag von pauschal 300 000 Franken entrichtet. Dieser Betrag entspricht den Kosten, die für einen Abbruch der Brücke angefallen wären. Zudem wird für die denkmalpflegerischen Massnahmen ein Beitrag von 318 500 Franken zugesichert.
Das Neubauprojekt der Vorderrheinbrücke sah vor, die alte Brücke abzubrechen, sofern keine neue Eigentümerin gefunden würde. Dank dem Einsatz des Vereins "NOSSA PUNT" und der Errichtung einer gleichnamigen Stiftung, kann nun die Sanierung, der Betrieb und Unterhalt sowie der Fortbestand der Versellbrücke gewährleistet werden.
Regierung genehmigt Teilrevision der Ortsplanung Silvaplana
Die Regierung genehmigt die am 28. April 2016 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Silvaplana, welche den Zonenplan 1:500 Hotel Conrad beinhaltet.
Grund der vorliegend Teilrevision ist die Umzonung einer Fläche von 1079 Quadratmetern von der Dorfkernzone (DK) in die Hotelzone Dorfkern (HZDK). Mit dieser Anpassung wird ein Beitrag geleistet, damit der Betrieb des Hotels Conrad zukünftig gewährleistet bleibt. Konkret ist eine Erweiterung des Angebotes von heute 29 Betten auf insgesamt 60 Betten mit einer zusätzlichen Wellnessanlage geplant.