Seit Mai 2014 ist das revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG) in Kraft. Dieses verpflichtet die Kantone, ihre Richtpläne innerhalb von fünf Jahren ab Inkrafttreten an die neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Mit dem vorliegenden Richtplanentwurf im Bereich Siedlung kommt der Kanton Graubünden diesem Auftrag nach.
Bis zur Genehmigung dieses Richtplans durch den Bundesrat sind alle Neueinzonungen durch flächengleiche Auszonungen zu kompensieren. Nach der Genehmigung sind nur noch neue Wohn, Misch- und Zentrumszonen (WMZ) zu kompensieren.
Richtplan setzt Rahmen für Orts- und Regionalplanungen
Die Umsetzung des neuen Raumplanungsrechts ist eine grosse Herausforderung für die Kantone, Regionen und Gemeinden. Für den Kanton Graubünden ist die Herausforderung besonders gross, weil er viele Räume von sehr unterschiedlicher Ausprägung und Dynamik aufweist. Die WMZ sind gesamtkantonal zu gross und die Reserven liegen zum Teil nicht dort, wo sie aufgrund der Bevölkerungsprognose erwünscht wären.
Diese Ausgangslage erfordert eine teilweise Umlagerung der WMZ von Gebieten mit negativem demografischem Wandel in dynamischere Räume und Orte. Dies erfolgt, indem die Gemeinden ihre WMZ auf den effektiven Bedarf ausrichten. Zu diesem Zweck hat das Amt für Raumentwicklung (ARE) die kommunale Bauzonenkapazität nach einer einheitlichen Methodik in einem Gemeinde-Datenblatt zusammengefasst und kartografisch dargestellt.
Das ARE hat zudem Grundlagen erarbeitet, die unter anderem Auskunft darüber geben, welche WMZ für eine Um- oder Auszonung infrage kommen und wo andererseits WMZ liegen, die sich aufgrund ihrer Lage und Erschliessung für eine Verdichtung oder eine Vergrösserung eignen würden. Das heutige Siedlungsgebiet des Kantons ist im Richtplan als Zwischenergebnis kartografisch festgelegt worden.
Aufträge an Regionen und Gemeinden
Die elf Regionen erarbeiten gemäss neuem Richtplan innerhalb von zwei Jahren ein regionales Raumkonzept und setzen dieses innerhalb von fünf Jahren zusammen mit der Festlegung ihres Siedlungsgebiets in ihren Richtplänen um. Weiter werden die Regionen damit beauftragt, die Bewirtschaftung der Arbeitsgebiete einzuführen.
Die Gemeinden erhalten den Auftrag, innerhalb von zwei Jahren nach Erlass des Richtplans, ein kommunales räumliches Leitbild zu erarbeiten und ihre Bauzonenauslastung zu überprüfen. Innerhalb von fünf Jahren haben sie ihre Ortsplanung im Bereich Siedlung zu revidieren. Dabei ist die WMZ auf den effektiven Bedarf von 15 Jahren auszurichten. Ferner müssen die Gemeinden Massnahmen gegen die Baulandhortung sowie zur inneren Verdichtung ergreifen. In den Gemeinden mit überdimensionierter WMZ sind potenzielle Auszonungsflächen zu bezeichnen. Diese sind mit Planungszonen zu sichern und nach erfolgter Überprüfung der Kapazität um- oder auszuzonen. Bei allfälligen Neueinzonungen von WMZ haben die Gemeinden Mindestdichten sowie minimale Anforderungen zur Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr, abgestuft nach Raumtyp, zu beachten.
Ziel dieser Aufträge an die Regionen und Gemeinden ist es, eine verbesserte Auslastung der Bündner Bauzonen – in Richtung 100 Prozent – langfristig zu erreichen.
Überprüfung durch "Spurgruppe"
Im März 2016 wurde der Richtplanentwurf einer sogenannten "Spurgruppe" zur Vorvernehmlassung unterbreitet. Diese setzte sich repräsentativ aus Gemeindepräsidenten/-innen und Parlamentariern/-innen aus den verschiedenen Regionen zusammen. Aufgrund der Rückmeldungen wurde der Entwurf überarbeitet.
Weiterer Fahrplan
Der Richtplanentwurf liegt bis am 16. Januar 2017 öffentlich auf. Bis zu diesem Zeitpunkt kann jedermann eine Stellungnahme einreichen. Aufgrund der Rückmeldungen und der Vorprüfung durch den Bund wird der Entwurf in der Folge überarbeitet. Das Ziel ist, die überarbeitete Richtplananpassung im 2. oder 3. Quartal 2017 der Regierung zur Beschlussfassung vorzulegen und anschliessend dem Bund zur Genehmigung zu unterbreiten.
Auskunftsperson:
- Richard Atzmüller, Leiter Amt für Raumentwicklung, Tel. 081 257 23 21, E-Mail
Richard.Atzmueller@are.gr.ch
Gremium: Amt für Raumentwicklung
Quelle: Amt für Raumentwicklung