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Die Regierung hat die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz) gestartet.

Im März 2016 unterbreitete die Regierung dem Grossen Rat den Bericht zur Spital- und Pflegefinanzierung im Kanton Graubünden. Darin unterzog die Regierung die geltende Spital- und Pflegefinanzierung einer eingehenden Überprüfung. Zur Behebung der aufgezeigten Mängel schlug sie sechs Massnahmen vor. Mit der vorliegenden Teilrevision des Krankenpflegegesetzes sollen die vom Grossen Rat in der Junisession 2016 unterstützten Massnahmen umgesetzt werden.

Verlagerung der Mittel für Pflege und Betreuung
Eine weitere Neuerung ergibt bei der Finanzierung des Pflege- und Betreuungsaufwandes. Davon profitieren Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen, welche ausserordentlich pflege- und/oder betreuungsaufwendig sind. Für diese Personen soll die Regierung ermächtigt werden, weitere Kosten für deren Pflege und Betreuung anzuerkennen. Aktuell sind nur Kosten verrechenbar, welche sich durch die gesetzlich vorgeschriebene Beurteilung der Pflegesituation ergeben. Dies sind zum Beispiel persönliche Dinge wie Hilfe bei der Körperpflege, beim Anziehen, Gehen, Frisieren und Medikamente verabreichen.

Weitere Änderungen
Die Regierung beabsichtigt zudem, Kurzaufenthalte in Alters- und Pflegeheimen zur Entlastung pflegender und betreuender Angehöriger zu fördern. Weiter sollen jene Einrichtungen, welche überdurchschnittliche Ausbildungsanstrengungen unternehmen, belohnt werden. Dafür sollen diese die Beiträge des Kantons erhalten, welche denjenigen Institutionen gekürzt werden, die weniger als die von der Regierung geforderten Anzahl Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. März 2017. Die Unterlagen stehen im Internet zur Verfügung unter www.gr.ch/Laufende Vernehmlassungen.


Auskunftsperson:
Regierungspräsident Dr. Christian Rathgeb, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. 081 257 25 01, E-Mail Christian.Rathgeb@djsg.gr.ch


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei
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