Die Regierung fordert eine Übergangslösung zur Sicherung der Wasserkraft und überführt die Mittel einer Innovationsstiftung in einen kantonalen Innovationsfonds. Zudem genehmigt sie zwei Verordnungsrevisionen.
Die Energiestrategie 2050 als erster wichtiger Schritt für die Wasserkraft
Die Regierung gelangt mit einem Schreiben an Bundespräsidentin Doris Leuthard. Anlass für dieses Schreiben bilden die bevorstehende Volksabstimmung über das neue Energiegesetz und die aktuellen Beratungen der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats. Tragende Säule der zur Diskussion stehenden Energiestrategie 2050 ist die Wasserkraft. Graubünden als Wasserschlosskanton ist von der Vorlage in besonderem Masse betroffen.
Die Bündner Regierung unterstützt das neue Energiegesetz und das darin enthaltene Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050. Es stellt für die Wasserkraft einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar. Es ist jedoch offensichtlich, dass die Massnahmen nicht ausreichen, um die Schweizer Grosswasserkraft mit gleichlangen Spiessen auszustatten. Die Regierung fordert deshalb als ergänzende Massnahme die rasche Einführung einer zeitlich befristeten Grundversorgungsprämie für erneuerbare Energien, welche von den Verteilnetzbetreibern bei den Endverbrauchern erhoben und in einen Ausgleichsfonds einbezahlt werden soll. Mit dieser Grundversorgungsprämie für erneuerbare Energie würde ein Ausgleichsmechanismus zwischen Endverbrauchern und Kraftwerken entstehen mit dem Zweck, die Wasserkraft zusammen mit den übrigen erneuerbaren Energien zu stärken und einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Schweiz nach dem schrittweisen Ausstieg aus der Kernkraft zu leisten.
Der von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrats am Dienstag getroffene Entscheid, die Grundversorgung mit Strom künftig verbindlich über die Wasserkraft sicherzustellen und die Gestaltung der Stromtarife weiter vertiefen zu wollen, zielt in die von der Bündner Regierung bevorzugte Richtung. Sie wird im Verbund mit der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) und der Energiedirektorenkonferenz (EnDK) den von der UREK des Nationalrats eingeschlagenen Weg, wie bis anhin, mit Nachdruck unterstützen.
Die Regierung betont im Schreiben an die Bundespräsidentin überdies erneut, dass der Kanton Graubünden und seine Gemeinden im Verbund mit den übrigen Wasserkantonen ausserstande sind, die Herausforderungen der Wasserkraft über die per 2020 neu zu definierende Wasserzinsregelung einseitig zu ihrem Nachteil zu tragen. Sie bringt gegenüber dem Bund ihre Erwartung zum Ausdruck, dass die Herausforderungen der Wasserkraft und der damit zusammenhängenden Versorgungssicherheit im Sinne der nationalstaatlichen Kohäsion solidarisch angegangen werden.
Aus Innovationsstiftung wird Innovationsfonds
Die Regierung überführt die Mittel der Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung Graubünden in einen kantonalen Innovationsfonds. Die Fördertätigkeit der Innovationsstiftung wird gestützt auf das Wirtschaftsentwicklungsgesetz vom Kanton fortgeführt.
Die Innovationsstiftung wurde im Dezember 2007 mit einem Kapital von 30 Millionen Franken errichtet. Die verbleibenden Mittel der Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung Graubünden in der Höhe von rund 1,1 Millionen Franken werden per 1. Januar 2018 in einen kantonalen Innovationsfonds überführt. In diesen gehen auch die Rückflüsse aus bisher gewährten Darlehen über. Die Innovationsstiftung stellt ihre Tätigkeit ein und der Fonds wird künftig vom Kanton bewirtschaftet, der auch die rund 60 laufenden Projekte weiter betreut.
Die bisher breite Fördertätigkeit der Innovationsstiftung soll fokussiert werden: Im Vordergrund steht die Förderung von Jungunternehmen, insbesondere technologisch orientierten Start-ups. Förderanträge für innovative Vorhaben können beim Amt für Wirtschaft und Tourismus eingereicht werden. Die Regierung verdankt die engagierte Tätigkeit und die positiven Erfahrungen der Innovationsstiftung und schafft mit dem Fonds die Grundlage für die weitere Förderung innovativer Vorhaben in Graubünden.
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Förderinstrumente des Kantons Graubünden
Beitrag für ein interkantonales Innovationssystem
Die Regierung stimmt dem Zusammenschluss der Ostschweizer Kantone zur interkantonalen Geschäftsstelle RIS Ost zu. Das Regionale Innovationssystem (RIS) geht aus der Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) hervor. Diese sieht insbesondere auch die Förderung von industriell gewerblichen Wertschöpfungssystemen vor. Unter diesem Aspekt sollen die Innovationsförderung und der Wissens- und Technologietransfer in den Kantonen besonders durch interkantonale Zusammenarbeit erfolgen. Mit dem Zusammenschluss zum RIS Ost kommen die Kantone Graubünden, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Schaffhausen, St. Gallen und Thurgau diesem Begehren nach.
Mit den vom Bund geforderten und unterstützten RIS soll den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ein vereinfachter Zugang zu Angeboten im Bereich des Wissens- und Technologietransfers (WTT) ermöglicht werden. Dadurch resultiert eine bessere Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Finanziert wird das RIS Ost von den beteiligten Kantonen, welche das Projekt in Form von NRP-Beiträgen unterstützen. Der Kanton Graubünden gewährt insgesamt maximal 400 000 Franken, wovon die Hälfte zu Lasten des Bundes geht.
Baubeitrag für Sanierung des Gewerbeschulhauses Ilanz
Die Regierung genehmigt das Projekt für die Sanierung und Erweiterung des Gewerbeschulhauses in Ilanz. Dafür sichert sie der Regiun Surselva, als Trägerin der Schule, einen maximalen Baubeitrag von rund 1,92 Millionen Franken zu. Die Zusicherung erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Eigentumsübertragung des Gewerbeschulhauses von der Gemeinde Ilanz/Glion an die Regiun Surselva. Die Eigentumsübertragung muss mindestens den Gebäudeanteil der Gewerblichen Berufsschule umfassen.
Das Projekt sieht eine Sanierung der allgemeinen Räume, der Kurslokale, der Technikräume und der Berufsfachschule vor. Die Beitragszahlung des Kantons gilt nur unter dem Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch den Grossen Rat.
Leitdämme zum Schutz des Val Strem
Die Regierung genehmigt das Hochwasserschutzprojekt Val Strem der Gemeinde Tujetsch und sichert dafür einen Kantonsbeitrag von maximal 375 000 Franken zu. Das Projekt sieht die Errichtung von fünf Leitdämmen mit einer Gesamtlänge von 300 Meter vor, welche die Gefahrensituation an der westlichen Talflanke des Cuolm da Vi reduzieren sollen.
Am 14. März 2016 ereignete sich in diesem Gebiet ein Felssturz mit einem Abbruchvolumen von rund 200 Einfamilienhäusern. Seither besteht die Gefahr, dass der Strem grössere Feststoffmengen mobilisieren könnte. Bei diesem Szenario bestehen die Gefahr der Ausuferung des Flusses und eine Gefährdung der ARA und der Kraftwerkanlagen.
Neues Gesetz organisiert die Erhebung der Wehrpflichtersatzabgabe
Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe vom 19. Oktober 2016 wird auf den 1. Mai 2017 in Kraft gesetzt.
Das Gesetz ersetzt die derzeit geltende Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Militärpflichtersatz, erlassen durch den Grossen Rat im Jahr 1960. Das neue Gesetz passt sich den geltenden bundesrechtlichen Vorgaben an und regelt Organisation und Aufgaben für die Erhebung der Wehrpflichtersatzabgabe.
Revision von drei Jagdverordnungen
Die Regierung genehmigt die Revision von drei Jagdverordnungen. Mit der regierungsrätlichen Jagdverordnung wird einerseits die Abgabe der Gästekarte geregelt. Demnach hat die gastgebende Jägerin oder Jäger die Gästekarte beim Amt für Jagd und Fischerei zu beziehen und muss diese anschliessend dem Jagdgast zustellen. Der Jagdgast muss dann bei der Patentausgabestelle die Gästekarte vorweisen, damit der Tag der Jagdausübung vermerkt werden kann.
Im revidierten kantonalen Jagdgesetz ist andererseits neu ein Fütterungsverbot für Wildtiere verankert. Im Rahmen einer Totalrevision ist zudem die kantonale Hegeverordnung entsprechend angepasst worden. Demnach steht bei der Bewirtschaftung brachliegender Wiesen nicht mehr das Ernten von Futtermitteln für das Wild im Vordergrund, sondern das Freihalten von brachliegenden Wiesen als Äsungsflächen für das Wild.
Die Revision der Verordnung über die Wildschadenverhütung und Wildschadenvergütung im Wald beinhaltet einzig formelle Anpassungen aufgrund der Teilrevision des kantonalen Jagdgesetzes.
Die drei erwähnten Verordnungen treten am 1. Juni beziehungsweise am 15. Juni 2017 in Kraft.
Teilrevision der kantonalen Waldverordnung
Die Regierung genehmigt die Teilrevision der kantonalen Waldverordnung. Anstoss für diese Teilrevision sind zwei neue Bestimmungen in der eidgenössischen Waldverordnung. Das revidierte Waldgesetz und die entsprechende Waldverordnung des Bundes sind Anfang 2017 in Kraft getreten. Demzufolge ist auch der neue Begriff des "Waldschadens" ins kantonale Recht überführt worden. Als Waldschäden gelten Schäden, die den Wald in seinen Funktionen erheblich gefährden und durch Naturereignisse oder Schadorganismen verursacht werden.
Bis anhin konnte das Amt für Wald und Naturgefahren bei Rodungen mit einer Laufzeit von mehr als zehn Jahren die Verpflichtung zum Ersatz im Grundbuch anmerken lassen. Dies gilt neu auch bei Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie bei Nutzungsanordnungen wie Hochwasserschutz oder Aufwertung von Biotopen.
Die Revision der kantonalen Waldverordnung tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.
Termine für Wahlen 2018 festgelegt
Im Jahre 2018 sind die nächsten Erneuerungswahlen für die Regierung und den Grossen Rat durchzuführen. Die Erneuerungswahlen für die Regierung für die Amtsdauer vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2022 finden am Sonntag, 10. Juni 2018, statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird auf Sonntag, 1. Juli 2018, angesetzt. Dieselben Termine gelten für die Grossratswahlen für die Amtsdauer vom ersten Tag der Augustsession 2018 bis zum Beginn der Augustsession 2022.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden