Die Regierung nimmt Stellung zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets zur Energiestrategie 2050 des Bundes. Im Weiteren fordert sie ein externes Qualitätszertifikat für Bündner Mittelschulen.
Regierung begrüsst erstes Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050
Die Regierung nimmt Stellung zur Änderung verschiedener Verordnungen zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 des Bundes. Diese Revision der Verordnungen hängt von der Annahme des neuen Energiegesetzes am 21. Mai 2017 ab.
Die Regierung begrüsst, dass das neue Energiegesetz eine erste Möglichkeit bietet, die Wasserkraft als Rückgrat unserer klimaneutralen Stromproduktion bei schwierigen Marktbedingungen gezielt zu stützen. Diesem ersten Schritt müssen jedoch nach Meinung der Regierung weitere folgen, damit die Wasserkraft die zentrale Rolle wahrnehmen kann, welche ihr die Energiestrategie 2050 für die schweizerische Stromversorgung beimisst. Zur Unterstützung der Wasserkraft beantragt die Regierung daher einzelne Anpassungen in den Revisionsvorlagen. So soll eine Wasserkraftanlage im Falle eines Ersatzes auch dann als Neuanlage gelten, wenn mindestens 70 Prozent der Anlagensubstanz ersetzt werden. Des Weiteren sollen baureife Projekte, die in kurzer Zeit realisiert werden und somit ihren Beitrag zur erneuerbaren Energieproduktion leisten können, priorisiert werden. Schliesslich soll die befristet geltende Vergütungsdauer bei der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für neue Kleinwasserkraftwerke von 15 auf 20 Jahre verlängert werden. Ansonsten dürfte die überwiegende Anzahl der rund 550 Projekte auf der KEV-Warteliste nicht mehr realisiert werden können. Im Weiteren unterstützt die Regierung die Stellungnahme der Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK).
Stellungnahme der Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK)
Bündner Mittelschulen brauchen neu externes Qualitätszertifikat
Die Regierung nimmt den Schlussbericht des Amtes für Höhere Bildung betreffend Überprüfung der Ausbildungsqualität an den Mittelschulen 2012–2016 zur Kenntnis.
Ziel ist es, die Schulen bei einer nachhaltigen Qualitätsentwicklung zu unterstützen und gleichzeitig dem Kanton eine effektive Umsetzung seiner Aufsichtspflichten zu ermöglichen. Daher sollen die Bündner Kantonsschule sowie die privaten Mittelschulen im Kanton zum Erwerb eines externen Qualitätszertifikats verpflichtet werden. Bis Ende Schuljahr 2020/21 sollen alle Bündner Mittelschulen über eine Q2E-Zertifizierung verfügen. Die Kosten für eine externe Zertifizierung setzen sich aus den im Rhythmus von sechs Jahren durchzuführenden IFES-Evaluationen sowie den jährlichen Kosten für die Leistungen der Zertifizierungsstellen zusammen. Ab 2018 ergeben sich im Zusammenhang mit den IFES-Evaluationen jährliche Kosten von rund 66 000 Franken, die vom Kanton übernommen werden. Die Kosten für die Zertifizierungsstellen sind durch die Bündner Mittelschulen zu tragen.
Chapellastrasse in S-chanf wird saniert
Das Projekt für die Korrektion der Chapellastrasse wird von der Regierung mit einigen spezialgesetzlichen Bewilligungen und Auflagen genehmigt. Die Chapellastrasse ist eine kantonale Verbindungsstrasse und erschliesst die zur Gemeinde S-chanf gehörende Fraktion Chapella. Das Strassenprojekt beinhaltet im Wesentlichen die Erneuerung des Strassenoberbaus und eine durchgehende Verbreiterung der Strasse auf 4,20 Meter. Zudem wird die bestehende Stahl-Holzbrücke durch eine Betonbrücke mit einer Spannweite von 12 Meter und einer Tragfähigkeit von 40 Tonnen ersetzt. Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf rund 3 Millionen Franken.
Baumhütten zum Übernachten werden in Klosters ermöglicht
Die von der früheren Gemeinde Saas i.P. beschlossene Erweiterung der Spiel- und Freizeitzone im Gebiet Madrisa wird von der Regierung genehmigt.
Ziel der Revision ist, im Bereich der Mittelstation der Klosters-Madrisa Bergbahnen AG zehn einfache, behindertengerechte Baumhütten mit Übernachtungsgelegenheiten zu ermöglichen. Damit soll das bestehende Angebot im Kinderland Madrisa sinnvoll weiterentwickelt werden.
© Comet Photoshopping GmbH / Dieter Enz
Laax erhält neuen Forstwerkhof mit Waldhütte
Die Regierung genehmigt das Projekt "Forstwerkhof und Waldhütte (Schulungsraum)" der Gemeinde Laax. An die Kosten des Forstwerkhofs wird ein Beitrag von höchstens 884 000 Franken zugesichert und für den Bau der Waldhütte (Schulungsraum) spricht die Regierung einen einmaligen Beitrag von pauschal 30 000 Franken.
Für den Forstwerkhof ist der Bau eines kombinierten Gebäudes mit Einstellhalle, Werkstatt, Treibstoffraum, Lagerraum, Büro, Aufenthaltsraum und sanitären Einrichtungen vorgesehen. Mit dem Neubau wird sichergestellt, dass die Bewirtschaftung und Pflege der Wälder, der Unterhalt von Waldwegen und Schutzbauten sowie weitere Aufgaben des Forstbetriebs wirksam erfüllt werden können. Zusätzlich soll am gleichen Standort eine Waldhütte als Schulungsraum und Begegnungsort erstellen werden.
© Hoffmann & Durisch
Visualisierungen Forstwerkhof
Visualisierungen Waldhütte
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden