Die Regierung befürwortet die Einführung einer E-ID und fordert die Nutzung auch in Zusammenhang mit E-Voting. Im Weiteren spricht sie Beiträge für das Projekt "E-Mountainbike Graubünden" und für den Erhalt von Walderschliessungen.
E-ID soll auch fürs E-Voting genutzt werden können
Die Regierung nimmt Stellung zum Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz). Sie befürwortet die Einführung einer elektronischen Identifizierungseinheit (E-ID) unter staatlichen Regeln. Die E-ID soll als vertrauenswürdiges Identifizierungs- oder Authentifizierungsmittel zur sicheren Abwicklung von Online-Geschäften beitragen. In der physischen Welt stellen die Ausweise wie Pass oder Identitätskarte die Mittel zum vertrauenswürdigen Nachweis der eigenen Identität dar, in der digitalen Welt braucht es die E-ID.
Das E-ID-Gesetz ist auch für E-Voting in Zusammenhang mit dem längerfristigen Ziel der medienbruchfreien elektronischen Stimmabgabe (papierloses E-Voting) von grosser Bedeutung. Fürs papierlose E-Voting muss nämlich der Stimmrechtsausweis durch ein erweitertes technisches Authentifizierungsmittel ersetzt werden. Es ist also sinnvoll, die Möglichkeiten der E-ID auch für E-Voting zu nutzen. Es gilt zu verhindern, dass für diesen Bereich ein neues E-ID-System aufgebaut werden muss.
Projekt "E-Mountainbike Graubünden" wird gefördert
Die Regierung spricht für das Projekt "E-Mountainbike Graubünden" des Tiefbauamtes einen Beitrag von 347 000 Franken im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP). NRP-Beiträge gehen jeweils je zur Hälfte zulasten des Bundes und des Kantons.
In den kommenden Jahren werden durch die rasante Entwicklung von elektrifizierten Mountainbikes (E-MTB) grosse Veränderungen ausgelöst. Diese Entwicklung gilt es für Graubünden aus touristischer Sicht zu nutzen. Graubünden hat als führende Mountainbike-Destination im Alpenraum beste Voraussetzungen, um eine Vorreiterrolle im E-MTB-Tourismus zu übernehmen. Mit einem koordinierten Vorgehen werden Grundlagen geschaffen, die Angebotsgestaltung vorangetrieben und das E-MTB-Potenzial für Graubünden genutzt. Das Projekt wird im Juni 2017 gestartet und dauert 2,5 Jahre.
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Schreibhefte in Basisschrift werden neu erarbeitet
Die Regierung heisst die Erarbeitung der Schreibhefte in Basisschrift in den Schulsprachen Sursilvan, Sutsilvan, Puter, Vallader, Rumantsch Grischun und Italienisch gut. Mit dem Lehrplan 21 wird in der Bündner Volksschule auf Schuljahr 2018/19 auch die Deutschschweizer Basisschrift Einzug halten. Im Bericht Umsetzung Lehrplan 21 Graubünden ist festgehalten, dass die nötigen Unterlagen wie Grundlagenordner oder angepasste Schreibhefte zu den Leselehrgängen rechtzeitig zur Verfügung stehen werden. Damit dies nicht nur für die Schulen mit Schulsprache Deutsch der Fall ist, werden für die 1. Klasse der Primarstufe Schreibhefte in den Schulsprachen Sursilvan, Sutsilvan, Puter, Vallader, Rumantsch Grischun und Italienisch produziert. Für die Erarbeitung der Schreibhefte wird mit Kosten von 38 000 Franken gerechnet.
8,9 Millionen für den Erhalt von Walderschliessungen
Für die Instandstellung von Erschliessungsstrassen wendet der Kanton in diesem Jahr rund 8,9 Millionen Franken auf. Gemäss Waldgesetzgebung ist der Wald so zu bewirtschaften, dass er seine Funktionen nachhaltig erfüllen kann, dies gilt insbesondere mit Blick auf die Schutzwirkung und die Holzversorgung. Die Regierung hat ein vom Amt für Wald und Naturgefahren erarbeitetes Sammelprojekt im Auftrag verschiedener Gemeinden genehmigt. Mit dem Projekt werden dezentral in verschiedenen Regionen des Kantons dringende Investitionen zur Erhaltung der notwendigen Walderschliessungen getätigt. Insgesamt werden rund 84 Kilometer Waldstrassen und Maschinenwege instand gestellt. Damit wird die Erschliessung von rund 12 560 Hektaren Wald verbessert.
Malojastrasse in Bregaglia erhält besseren Schutz vor Wildbach
Das Wasserbauprojekt für die Verbauung der Val Torta in Bregaglia wird von der Regierung mit einigen Auflagen und spezialgesetzlichen Bewilligungen genehmigt. Die Val Torta ist ein Wildbach und mündet zwischen Vicosoprano und Borgonovo in den Fluss Maira. Unmittelbar oberhalb dieser Mündung überquert die Malojastrasse den Bachlauf. In den vergangenen Jahren wurde diese Kantonsstrasse bei Hochwasserereignissen wiederholt mit Wasser und Geschiebe überschwemmt.
Das geplante Bauprojekt beinhaltet als Kernelement die Errichtung einer neuen Geschieberückhalteanlage (Geschiebesammler). Diese Anlage soll ein Auffangvolumen von rund 50 000 Kubikmeter bereitstellen. An den Gesamtkosten von rund 3,9 Millionen Franken beteiligt sich der Bund mit einem wasserbaulichen Beitrag von rund 1,4 Millionen Franken.
Seitenbach der Julia darf bald Strom produzieren
Die Regierung heisst das Konzessions- und Projektgesuch des Elektrizitätswerks der Stadt Zürich (ewz) vom 8. Januar 2016 für das Kleinwasserkraftwerk Adont gut. An die Genehmigung des Gesuchs sind verschiedene Anpassungen, Bedingungen und Auflagen gebunden.
Das ewz beabsichtigt die Wasserkraft des Adonts, einem Seitenbach der Julia, zwischen Riom-Parsonz und Salouf zur Stromerzeugung zu nutzen. Die Gemeindeversammlungen der ehemaligen Gemeinden von Surses haben eine entsprechende Wasserrechtsverleihung bereits am 15. beziehungsweise 22. Dezember 2015 genehmigt. Damit räumten sie dem ewz das Recht zur Nutzung der Wasserkraft des Adonts ein. Das KW Adont soll eine installierte Leistung von rund 2990 Kilowatt sowie eine jährliche Produktion von 10,5 Millionen Kilowattstunden aufweisen, was dem jährlichen Stromverbrauch von rund 1100 Einfamilienhäusern entspricht. Das ewz rechnet mit Investitionen von rund 19,9 Millionen Franken.
Erhöhung des Höchstgewichts auf verschiedenen Kantonsstrassen
Auf sechs Kantonsstrassen wird nach erfolgtem Ausbau und auf Beschluss der Regierung das Höchstgewicht neu festgelegt.
Im Bezirk Davos sind folgende Strassen betroffen: Die Furna-Boden-Strasse kann statt mit 18 Tonnen neu mit 32 Tonnen befahren werden. Auf der St. Antönierstrasse, Abschnitt Anschluss Aschüel – Holzbodenbrücke, gilt neu ein Höchstgewicht von 32 Tonnen statt 13 Tonnen. Die Stuglserstrasse kann auf dem Abschnitt Bergün – Latsch statt mit 13/18 Tonnen neu mit 32 Tonnen und auf dem Abschnitt Latsch – Stugl statt mit 7 Tonnen neu mit 13 Tonnen befahren werden. Auf der Valzeinastrasse gilt auf dem Abschnitt Überlandquartstrasse – Boden neu ein Höchstgewicht von 28 Tonnen statt 13/18 Tonnen und auf dem Abschnitt Boden – Ende Kantonsstrasse neu 18 Tonnen statt 13/18 Tonnen.
Im Bezirk Ilanz wird das Höchstgewicht auf folgenden Strassen angepasst: Die Pardomatstrasse kann statt mit 13/18 Tonnen neu mit 32 Tonnen befahren werden und auch auf der Bellauastrasse gilt neu ein Höchstgewicht von 32 Tonnen statt 13 Tonnen.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden