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Die Kommission für Staatspolitik und Strategie beantragt dem Grossen Rat die Zustimmung zur Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte. Der Grosse Rat wird diese Vorlage in der Februarsession 2018 behandeln.

Die Kommission für Staatspolitik und Strategie des Grossen Rates hat die Botschaft der Regierung betreffend Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden vorberaten. Dies unter der Leitung von Kommissionspräsident Tarzisius Caviezel (Davos Clavadel) und in Anwesenheit von Regierungspräsident Mario Cavigelli.

E-Voting im Sinne der digitalen Demokratie
Die politische Meinungsbildung erfolgt zunehmend über das Internet (digitale und soziale Medien). Die elektronische Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen (E-Voting) ist neben der Regierung auch für die Kommission eine Antwort auf die Frage, wie der Staat die politische Teilnahme seiner Bürgerinnen und Bürger in einer digitalen Demokratie sicherstellen kann. Die Teilnahme in unserem demokratischen System muss auch für die Zukunft attraktiv und einfach bleiben. E-Voting ergänzt die bestehenden konventionellen Stimmabgabemöglichkeiten. Der Kanton Graubünden hat von 2010 bis 2015 im Rahmen eines Konsortiums von neun Kantonen mit seinen Auslandschweizerinnen und –schweizern E-Voting bereits erfolgreich getestet.

Gesetzesänderung in Ergänzung des Bundesrechts
Mit der Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden sollen als erstes die notwendigen kantonalen Rechtsgrundlagen für die Einführung von E-Voting als ordentlichen dritten Stimmkanal auf allen staatlichen Ebenen geschaffen werden. In einem zweiten Schritt, voraussichtlich 2018, soll die Beschaffung eines E-Voting-Systems erfolgen. In einem dritten Schritt werden zunächst Pilotgemeinden definiert und schliesslich erfolgt die flächendeckende Einführung. 


Kommission begrüsst Einführung einstimmig

Die Kommission befürwortete in der Eintretensdebatte einstimmig die Einführung von E-Voting in Graubünden, so wie von der Regierung vorgeschlagen, wobei den Aspekten der Sicherheit höchste Priorität eingeräumt werden muss. Für die Kommission ist von zentraler Bedeutung auch die Beachtung der Autonomie der Gemeinden: Diese sollen autonom entscheiden können, ob und in welchem Umfang (mit oder ohne kommunale Urnengänge) sie E-Voting einführen wollen. Im Rahmen der Detailberatung wurde in der Kommission intensiv das Anmeldeverfahren (Vorschlagsverfahren) für Kandidierende in Behördenwahlen auf kantonaler oder regionaler Ebene im Majorzverfahren an der Urne diskutiert. Die Kommission verzichtete auf Streichungs- und Änderungsanträge und folgte schliesslich oppositionslos dem Regierungsentwurf. Zu kurz ausgefallen sind gemäss einstimmiger Auffassung der Kommission die Fristen bei zweiten Wahlgängen. Sie beantragt daher dem Grossen Rat, diese angemessen zu verlängern. Im Übrigen schliesst sich die Kommission den Vorschlägen der Regierung an.

Die Kommission beantragt dem Grossen Rat die Zustimmung zur Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Kanton Graubünden.


Auskunftsperson:
Tarzisius Caviezel (Davos Clavadel), Präsident der Kommission für Staatspolitik und Strategie, Tel. 079 610 23 70


Gremium: Kommission für Staatspolitik und Strategie
Quelle: dt Kommission für Staatspolitik und Strategie

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