Seit 2014 sind die Direktzahlungen im Bereich der Biodiversitätsförderflächen und der Vernetzung in der Direktzahlungsverordnung geregelt. Der Vollzug in diesem Bereich wird deshalb neu dem auch für alle übrigen Direktzahlungen zuständigen Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) übertragen. Bisher war in diesem Bereich das Amt für Natur und Umwelt (ANU) zuständig.
Direktzahlungsberechtigte Landwirtschaftsbetriebe im Kanton Graubünden erhalten jährlich Direktzahlungen von rund 29 Millionen Franken für Biodiversitätsförderflächen der Qualitätsstufe 2 und ihre Vernetzung. Solche Förderflächen sind beispielsweise extensiv oder wenig intensiv genutzte Wiesen, Streueflächen, Waldweiden oder Hecken. Gemäss dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) werden zusätzlich für die sachgerechte Bewirtschaftung von Biotopen) zusätzlich rund 0,5 Millionen Franken NHG-Beiträge ausbezahlt. Die dazu notwendigen rund 2000 Bewirtschaftungsverträge wurden bisher durch das Amt für Natur und Umwelt (ANU) verwaltet. Alle übrigen Direktzahlungen sind bereits heute im Verantwortungsbereich des Amts für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG).
Mehrwert für die Praxis
Mit Ausnahme der NHG-Beiträge sind seit 2014 alle Direktzahlungen in der Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (Direktzahlungsverordnung, DZV) geregelt. Aufgrund der mittlerweile dreijährigen Erfahrungen im Vollzug der neuen DZV sahen sich die beiden mit dem Vollzug betrauten Dienststellen veranlasst, die Vollzugsabläufe zu überprüfen und zu optimieren. Die neue Aufgabenteilung erfolgt nach dem Grundsatz, wonach der Vollzug der Vorschriften über die Biodiversitätsförderung in der DZV eine Verbundaufgabe zwischen Landwirtschaft und Naturschutz darstellt, in der die Federführung beim ALG liegt und das ANU in der Funktion als kantonale Fachstelle einbezogen ist. Somit ist ab dem Jahr 2019 das ALG für den gesamten Vollzug der DZV, das heisst inklusive Biodiversitäts- und Vernetzungsbeiträge und deren Bewirtschaftungsverträge zuständig.
Synergien besser nutzen
Das ANU ist weiterhin für die NHG-Beiträge verantwortlich und stellt gemeinsam mit dem ALG im Rahmen von definierten Prozessabläufen die Qualitätssicherung im Bereich der Biodiversitätsförderflächen der Qualitätsstufe 2 und Vernetzung sicher. Mit dieser neuen Aufgabenteilung, die stufenweise bis Ende 2018 umgesetzt wird, werden die Aufgaben und Verantwortungsbereiche entflechtet, Schnittstellen vereinfacht und Synergien genutzt.
Auskunftsperson:
Daniel Buschauer, Leiter Amt für Landwirtschaft und Geoinformation, Tel. 081 257 24 31, E-Mail
Daniel.Buschauer@alg.gr.ch
Gremium: Amt für Landwirtschaft und Geoinformation
Quelle: dt Amt für Landwirtschaft und Geoinformation