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Regierung setzt sich für schnelleren Ausbau des N13-Abschnitts Reichenau–Rothenbrunnen ein. Sie lehnt Zentralisierung und Leistungsabbau bei Agroscope ab und kritisiert die neue Regelung zur Kurzalpung des Bundes.

Regierung fordert schnelleren Ausbau des N13-Abschnitts Reichenau–Rothenbrunnen
Die Regierung nimmt Stellung zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2020−2023 und zum Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen (STEP) des Bundes. Sie begrüsst die Aufnahme der Erweiterung des N13-Abschnitts Reichenau–Rothenbrunnen in den STEP-Nationalstrassen, erachtet jedoch die Zuweisung des Projekts zu den "weiteren Realisierungshorizonten" als ungenügend. Das steigende Verkehrsaufkommen insbesondere an Wochenenden und bei Ferienbeginn führt in diesem Abschnitt regelmässig zu Staubildungen. Der entsprechende Ausweichverkehr erfolgt jeweils via die Kantonsstrasse durch die Dörfer Rhäzüns und Bonaduz. Die engen Ortsdurchfahrten und Tempo-30-Bereiche sind für den Alpentransitverkehr nicht geeignet, und der immer häufiger anfallende Ausweichverkehr ist für die Anwohner aber auch aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht mehr tragbar. Zudem ist die Verkehrsführung im Ereignisfall sowie bei Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten im Bereich des Isla-Bella-Tunnels nur ungenügend gelöst, da auch die Umleitung jeweils über die Kantonsstrasse erfolgt. Auch unter diesem Aspekt drängt sich der zeitnahe Ausbau dieses Abschnitts von zwei auf vier Spuren auf.
Projekte zur Engpassbeseitigung, bei denen massgebende Bedürfnisse des nationalen und internationalen Verkehrs bestehen, sind vom Bund höher zu priorisieren, wobei dies insbesondere bei der Abwicklung des Nord-Süd-Transitverkehrs sowie bei einer räumlichen Überlagerung von verschiedenen Nationalstrassen zutrifft. Deshalb ist die Bündner Regierung der Meinung, dass die Kriterien für eine höhere Priorisierung des N13-Abschnitts Reichenau–Rothenbrunnen erfüllt sind. Sie stellt den Antrag, die Erweiterung dieses Abschnitts in den Realisierungshorizont 2030 aufzunehmen. -
©Bundesamt für Landestopografie

Regierung lehnt Zentralisierung und Leistungsabbau bei Agroscope ab

Agroscope ist das Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung und ist dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) angegliedert. Der Bundesrat beabsichtigt, sämtliche Standorte von Agroscope an den Standort Posieux zu verlegen und so eine geografische Konzentration der Forschung mit verschiedenen Versuchsstationen zu vollziehen. Die Bündner Regierung nimmt diese Zusammenlegung sowie den drohenden Leistungsabbau bei Agroscope mit grosser Sorge und Vorbehalten zur Kenntnis.
Der geplante Zusammenzug der Forschungstätigkeiten in der Westschweiz bringt insbesondere für die agronomischen Forschungsanliegen der Ostschweiz und vor allem für die Berglandwirtschaft gravierende Auswirkungen mit sich. Trotz des Versprechens, die bestehenden Versuchsflächen weiterhin schweizweit zu nutzen, ist die die Wahrscheinlichkeit gross, dass diese Aussenstellen an Bedeutung und Wirkung verlieren.
Es ist zwar zu unterstützen, dass die zur Verfügung stehenden Gelder effizient und effektiv eingesetzt werden. Auch gegen eine Reduktion von Betriebskosten und die Konzentration auf die Kernkompetenz ist nichts einzuwenden. Allerdings werden die formulierten Ziele nur erreicht, wenn die Forschungsprojekte reduziert und Leistungen abgebaut werden.
Für den Kanton Graubünden sind verschiedene Forschungstätigkeiten und eine Vielzahl laufender Projekte von Agroscope von besonderer Bedeutung. So geht es beispielsweise um die biologische Bekämpfung der Engerlinge, welche auf unseren landwirtschaftlichen Nutzflächen immer wieder schwerwiegende Schäden verursachen. Ebenso sind die Forschungsprojekte im Bergfutterbau und in der Alpwirtschaft mit Minimalnutzungsverfahren zu nennen. Im Rahmen dieser vielen Projekte sind direkte Kontakte zu den Forschenden notwendig, welche damit eine Verbindung zu den landwirtschaftlichen Kompetenzzentren für Bildung und Beratung sowie zur Praxis sichern.
Die Bündner Regierung fordert deshalb den Bundesrat dringend dazu auf, das Vorhaben bezüglich der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten Agroscope nochmals eingehend zu prüfen und von einer Zentralisierung der landwirtschaftlichen Forschung am Standort Posieux sowie von einem Leistungsabbau, vor allem zulasten des Berg- und Alpgebiets, abzusehen.
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Beispiel eines laufenden Projekts von Acroscope: biologische Bekämpfung der Engerlinge in Trin und Valzeina
© Gregor Canova, Plantahof

Regierung kritisiert neue Regelung zur Kurzalpung des Bundes

Die Regierung nimmt Stellung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2018 des Bundes. Die befristete Regelung für kurz gealpte Milchtiere (Kurzalpung) soll durch einen variablen Milchviehbeitrag auf Saisonbasis abgelöst werden. Die Aufhebung der sogenannten Besitzstandswahrung für Kuhalpen mit Kurzalpung wäre für den Kanton Graubünden ein schmerzlicher Verlust, zumal das System im Kanton Graubünden lückenlos funktioniert und alle Alpen miteinbezogen sind.
Die Ersatzlösung ist nicht befriedigend. Der Zusatzbeitrag wird für Milchkühe, Milchschafe und Milchziegen ausgerichtet. Anhand der vorhandenen Daten ist jedoch nicht ersichtlich, ob die Tiere auch gemolken werden. Theoretisch könnte eine Alp nur Galtkühe sömmern und würde den Zusatzbeitrag trotzdem erhalten, was abzulehnen ist. Es ist ausserdem ungerechtfertigt, wenn bei den Kühen die gesamte Sömmerungszeit (alle Aufenthalte auf unterschiedlichen Sömmerungsbetrieben) zusammengezählt wird, bei den Ziegen und Schafen jedoch nicht. Zudem wäre das neue System administrativ sehr aufwendig: jedes Einzeltier müsste durch den Kanton bezüglich Aufenthalt im Sömmerungsgebiet überprüft werden.
Aus diesen Gründen ist die neue Lösung abzulehnen. Die Bündner Regierung beantragt die Beibehaltung der bisherigen Lösung oder die Einführung eines pauschalen Zusatzbeitrags von 30 Franken für alle gemolkenen Tiere. Damit würde die Milchalpung weiter gestärkt. Zudem wäre der Zusatzbeitrag einfach zu erklären und administrativ sehr einfach zu handhaben.
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© Plantahof

Regierung ist gegen die vereinfachte Zulassung von Motorfahrzeugen
Die Regierung nimmt Stellung zur Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers. Sie begrüsst die Vorlage mehrheitlich. Nicht einverstanden ist sie jedoch mit der Umsetzung der Motion Darbellay "Vereinfachte Zulassung von Motorfahrzeugen und mehr Verkehrssicherheit". Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass in der EU genehmigte Neufahrzeuge ohne strassenverkehrsamtliche Prüfung an den Zulassungsschaltern in Verkehr gesetzt werden können. Diese Zulassungsvereinfachung betrifft Neuwagen und Fahrzeuge bis maximal 12 Monate mit einem maximalen Kilometerstand von bis zu 2000 Kilometern.
National- und Ständerat befürworten diese Motion, der Bundesrat hingegen empfiehlt die Ablehnung. Die Bündner Regierung ist gleicher Meinung wie der Bundesrat, die Motion bringt gewichtige Nachteile für die Fahrzeughalterinnen und -halter, das Automobilgewerbe, die Zulassungsbehörden und die Richtigkeit der Fahrzeugdaten mit sich. Sie ist deshalb abzulehnen.

Kantonsbeitrag für Umbau der Büroräumlichkeiten an der ibW
Der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz (ibW) wird für den Umbau der Büroräumlichkeiten und des Kundenempfangs ein Kantonsbeitrag von maximal 1 445 000 Franken zugesichert. Derzeit zählt die ibW rund 100 Mitarbeitende im Bereich Administration an den Standorten Chur, Maienfeld und Sargans. Die meisten sind am Hauptstandort in Chur beschäftigt. Bei der Planung des Schulhausneubaus im Jahre 2006 ist man von Büroräumen mit 22 Arbeitsplätzen für 25 Mitarbeitende ausgegangen. In der Zwischenzeit wurden 21 neue Arbeitsplätze geschaffen und es arbeiten heute mehr als doppelt so viele Mitarbeitende auf der gleichen Fläche wie zum Zeitpunkt des Bezugs des Gebäudes. Die Situation bei den Büroräumen entspricht nicht mehr den Richtlinien des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). Die Arbeitssituation entspricht nicht mehr den Anforderungen an moderne Arbeitsplätze in Bezug auf Funktionalität, Fläche, Lärm, Klima und Ablagemöglichkeiten. Zudem wurde der Schalterbereich mit dem Kundenempfang im ersten Stock sowohl von den Mitarbeitenden als auch von den Kundinnen und Kunden als sehr schlecht beurteilt. Der Umbau muss während eines längeren schulfreien Zeitraumes durchgeführt werden und erfolgt in den Sommerferien 2018.

Vier Lärmsanierungsprojekte genehmigt

Die Regierung genehmigt vier Lärmsanierungsprojekte für die Engadinerstrasse (Kantonsstrasse inkl. Gemeindestrassen) im Bereich der Gemeinde Bever, für die Ofenbergstrasse (Kantonsstrasse) im Bereich der Gemeinde Val Müstair, für die Malojastrasse, die Sils-Maria-Strasse und eine Gemeindestrasse in der Gemeinde Sils i.E./Segl sowie für die Haldensteinerstrasse (Kantonsstrasse) im Bereich der Gemeinde Haldenstein.
Für die Erarbeitung der Sanierungsprojekte wurde in einem ersten Arbeitsschritt der Lärmbelastungskataster basierend auf den Verkehrszahlen für das Jahr 2010 und der aktuellen Bebauung erstellt (Ist-Zustand). Anschliessend wurden die zukünftigen Lärmbelastungen für das Jahr 2035 (Sanierungshorizont) ermittelt, die möglichen Sanierungsmassnahmen in genereller Form untersucht und gestützt darauf die vorzusehenden Massnahmen festgelegt. Je nach Situation sollen als Sanierungsprojekte verkehrslenkende Massnahmen, der Ersatz vorhandener Strassenbeläge durch lärmreduzierende Beläge, Geschwindigkeitsbeschränkungen und Schallhindernisse (Lärmschutzwand/-damm) umgesetzt werden.

Kraftwerkbetreiber müssen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung beseitigen
In Ilanz betreibt die Kraftwerke Ilanz AG (KWI) die Kraftwerke Ilanz 1 (Stufe Tavanasa) sowie Ilanz 2 (Stufe Panix). Die Kraftwerke Vorderrhein AG (KVR) betreibt in Tavanasa das Kraftwerk Tavanasa. Diese Kraftwerke verursachen gemeinsam Wasserstandsschwankungen im Vorderrhein. Ausgelöst werden diese Schwankungen durch Schwall und Sunk unterhalb der jeweiligen Wasserrückgaben der Kraftwerke. Die Regierung verpflichtet die genannten Kraftwerkbetreiber dazu, Massnahmen zur Verhinderung oder Beseitigung dieser Beeinträchtigungen zu treffen. Die konkreten Sanierungsmassnahmen sind im Zuge einer weiterführenden Projektierung zu definieren.
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©Bundesamt für Landestopografie


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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